Veranlagungsinstrumente und -grundsätze Musterklauseln

Veranlagungsinstrumente und -grundsätze. Für den Investmentfonds dürfen nachstehende Vermögenswerte nach Maßgabe des InvFG ausgewählt werden.
Veranlagungsinstrumente und -grundsätze. Für den Investmentfonds dürfen nachstehende Vermögenswerte nach Maßgabe des InvFG unter Einhaltung des § 25 Abs. 1 Z 5 bis 8, Abs. 2 bis 4 und Abs. 6 bis 8 Pensionskassengesetz in der Fassung BGBl. I Nr. 68/2015 (PKG)4 ausgewählt werden. Der Investmentfonds ist somit zur Veranlagung von Pensionsrückstellungen gemäß § 14 Abs. 7 Z 4 lit e Einkommensteuergesetz geeignet. Der Investmentfonds verfolgt einen Absolute-Return-Ansatz mit dem Ziel in jeder Marktlage – bei steigenden und bei fallenden Märkten – Wertzuwächse zu generieren. Der Investmentfonds investiert auf Einzeltitelbasis (d.h. ohne Berücksichtigung der Anteile an Investmentfonds, der derivativen Instrumente und der Sichteinlagen oder kündbaren Einlagen) ausschließlich in Wertpapiere und/oder Geldmarktinstrumente, deren Emittenten auf Basis von ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) als nachhaltig eingestuft wurden, wobei zumindest 51 % des Fondsvermögens direkt in Wertpapiere veranlagt wird. Im Zuge der Einzeltitelveranlagungen ist die Veranlagung in Unternehmen der Rüstungsbranche oder Unternehmen, die gegen Arbeits- und Menschenrechte verstoßen oder deren Umsatz aus der Produktion bzw. Förderung sowie zu einem substantiellen Teil aus der Aufbereitung bzw. Verwendung oder sonstiger Dienstleistungen im Bereich Kohle generiert wird, ausgeschlossen. Darüber hinaus werden Unternehmen ausgeschlossen, die maßgebliche Komponenten im Bereich „geächtete“ Waffen (z.B. Streumunition, chemische Waffen, Landminen) herstel- len, oder deren Unternehmensführung ein gewisses Qualitätsniveau nicht erfüllt. Derivative Instrumente, die Nahrungsmittelspekulation er- möglichen oder unterstützen können, werden ebenfalls nicht erworben. Nähere Informationen zu den Negativkriterien sind im Prospekt (Abschnitt II, Punkt 13.1) enthalten. Mit dem Investmentfonds werden ökologische und soziale Merkmale beworben (Artikel 8 Verordnung (EU) 2019/2088 / Offenlegungsver- ordnung). Die Veranlagungen in Aktien, aktienähnliche begebbare Wertpapiere, corporate bonds und sonstige Beteiligungswertpapiere im Sinne des § 25 Abs. 2 Z 4 PKG dürfen gemeinsam mit sonstigen Vermögenswerten im Sinne des § 25 Abs. 2 Z 6 PKG bis zu 70 % des Fondsvermögens betragen, wobei Aktien und aktienähnliche begebbare Wertpapiere bis zu 50 % des Fondsvermögens erworben werden dürfen. Veranlagungen in Vermögenswerten, die auf eine andere Währung als Euro lauten, sind mit insgesamt 30 % des Fondsvermögens begrenzt. Wird das Währungsrisiko durch Kurs...
Veranlagungsinstrumente und -grundsätze. Für den Investmentfonds dürfen nachstehende Vermögenswerte nach Maßgabe des InvFG ausgewählt werden. Der Investmentfonds investiert zumindest 51 vH des Fondsvermögens in Form von direkt erworbenen Einzeltiteln, somit nicht indirekt über Investmentfonds oder über Derivate, in Aktien oder Aktien gleichwertigen Wertpapieren von Unternehmen, die ihren Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in den Emerging Markets Ländern Europas (inkl. Russland) haben. Die nachfolgenden Veranlagungsinstrumente werden unter Einhaltung des oben beschriebenen Veranlagungsschwerpunkts für das Fondsvermögen erworben.
Veranlagungsinstrumente und -grundsätze. Der Investmentfonds verfolgt eine aktive Veranlagungsstrategie und orientiert sich an einem Referenzwert. Für den Investmentfonds dürfen nachstehende Vermögenswerte nach Maßgabe des InvFG ausgewählt werden.
Veranlagungsinstrumente und -grundsätze. Für den Investmentfonds dürfen nachstehende Vermögenswerte nach Maßgabe des InvFG ausgewählt werden. Der Investmentfonds investiert auf Einzeltitelbasis (d.h. ohne Berücksichtigung der Anteile an Investmentfonds, der derivativen Instrumente und der Sichteinlagen oder kündbaren Einlagen) ausschließlich in Wertpapiere und/oder Geldmarktinstrumente, deren Emittenten auf Basis sozialer, ökologischer und ethischer Kriterien als nachhaltig eingestuft wurden. Gleichzeitig wird in bestimmte Branchen wie Rüstung oder grüne/pflanzliche Gentechnik sowie in Unternehmen, die etwa gegen Arbeits- und Menschenrechte verstoßen, nicht veranlagt. Der Investmentfonds investiert zumindest 51 vH des Fondsvermögens direkt in Aktien (und Aktien gleichwertigen Wertpapieren) von Unternehmen, die ihren Sitz oder ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Nordamerika, Europa oder Asien haben und/oder in Anleihen, deren Sitz des Emittenten in Nordamerika, Europa oder Asien liegt. Zumindest 25 vH des Fondsvermögen werden direkt in Aktien veranlagt. Die nachfolgenden Veranlagungsinstrumente werden unter Einhaltung des oben beschriebenen Veranlagungsschwerpunkts für das Fondsvermögen erworben.
Veranlagungsinstrumente und -grundsätze. Für den Investmentfonds dürfen nachstehende Vermögenswerte nach Maßgabe des InvFG ausgewählt werden. Der Investmentfonds investiert zumindest 51 vH des Fondsvermögens in Form von direkt erworbenen Einzeltiteln, somit nicht indirekt über Investmentfonds oder über Derivate, in Wandelanleihen (hiermit mit umfasst: Wandelanleihen mit einer Restlaufzeit bis zu 397 Tagen) von Emittenten mit unterschiedlicher Börsenkapitalisierung, die ihren Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Europa haben, sowie in Anleihen mit Wandelbarkeit in europäische Aktien. Das durchschnittliche Rating der im Fondsvermögen befindlichen Schuldverschreibungen (im Fall von nicht gerateten Schuldverschreibungen, deren Emittenten) unter Einbeziehung der Kreditinstitute, bei denen Einlagen gehalten werden, beträgt mindestens Investmentgrade (Standard & Poor's BBB-, Moody's Baa3, Fitch BBB- oder vergleichbare Ratings von anderen Ratinganbietern/Ratingeinschätzungen). Die Feststellung des durchschnittlichen Ratings erfolgt auf Basis von Ratings von Standard & Poor, Moody’s, Fitch, vergleichbaren Ratings von anderen Ratinganbietern sowie von Ratingeinschätzungen der Raiffeisen RESEARCH GmbH. Der Erwerb von nicht-gerateten Schuldverschreibungen, deren Emittent über kein Rating von Standard & Poor, Moody’s, Fitch, vergleichbaren Ratings von anderen Ratinganbietern sowie von Ratingeinschätzungen der Raiffeisen RESEARCH GmbH verfügt, ist bis zu 10 vH des Fondsvermögens zulässig. Geschäfte mit derivativen Instrumenten werden auf Basiswerte aus dem unter „Wertpapiere“ genannten Anlageuniversum sowie auf Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse und Währungen getätigt. Die nachfolgenden Veranlagungsinstrumente werden unter Einhaltung des oben beschriebenen Veranlagungsschwerpunkts für das Fondsvermögen erworben.
Veranlagungsinstrumente und -grundsätze. Für den Investmentfonds dürfen nachstehende Vermögenswerte nach Maßgabe des InvFG ausgewählt werden. Es werden überwiegend, d.h. zu mindestens 51 v.H. des Fondsvermögens, Aktien von Unternehmen, in Form von direkt erworbenen Einzeltiteln, sohin nicht indirekt oder direkt über Investmentfonds oder über Derivate, erworben, bei denen auf Basis eines vordefinierten Auswahlprozesses von der Verwaltungsgesellschaft ein besonderer Umweltnutzen identifiziert wurde, und die daher als nachhaltig eingestuft werden. Die Verwaltungsgesellschaft unterliegt bei der Auswahl der Emittenten hinsichtlich ihres jeweiligen Sitzes keinen geographischen Beschränkungen. Die nachfolgenden Veranlagungsinstrumente werden unter Einhaltung des obig beschriebenen Veranlagungsschwerpunkts für das Fondsvermögen erworben. Gegebenenfalls können Anteile an Investmentfonds erworben werden, deren Anlagerestriktionen hinsichtlich des obig beschriebenen Veranlagungsschwerpunkts und der unten zu den Veranlagungsinstrumenten angeführten Beschränkungen abweichen. Die jederzeitige Einhaltung des obig beschriebenen Veranlagungsschwerpunkts bleibt hiervon unberührt.
Veranlagungsinstrumente und -grundsätze. Für den Immobilienfonds dürfen nachstehende Vermögenswerte nach Maßgabe des ImmoInvFG erworben und veräußert werden. Der Erwerb von Veranlagungsinstrumenten ist nur einheitlich für den ganzen Immobilienfonds und nicht für eine einzelne Anteilsgattung oder eine Gruppe von Anteilsgattungen zulässig. Dieser Immobilienfonds ist zur Anlage von Mündelgeld geeignet. Der REAL INVEST Austria verfolgt eine konservative, auf einen nachhaltigen Ertrag ausgerichtete Anlagestrategie. Die Immobilienveranlagung erfolgt ausschließlich in österreichischen Immobilien. Nach dem Grundsatz der Risikostreuung wird in unterschiedliche Immobilienarten und Regionen investiert und zwar in solche mit überwiegender • wohnwirtschaftlicher Nutzung einschließlich Sonderwohnformen (wie zum Beispiel Wohnheime, Betreutes Wohnen, Seniorenresidenzen, temporäres Wohnen sowie Hotels), • sozialinfrastruktureller Nutzung (wie zum Beispiel Kindergärten, Schulen, universitäre Einrichtungen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Tagesheime, Seniorenheime, Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge, Pflegeeinrichtungen, Krankenbehandlungs- und -betreuungseinrichtungen sowie Therapie- und Rehabilitationszentren), • infrastruktureller Nutzung (wie zum Beispiel öffentliche Verwaltung, Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit, Versorgung und Verkehr) oder mit infrastrukturellen Nutzern, • Fachmarkt- und Einkaufszentren sowie Nahversorgungseinrichtungen (wie zum Beispiel Supermärkte, Dienstleistungsunternehmen, Ladenzeilen und Gastronomie), Geschäfte und Logistikeinrichtungen und • Büroimmobilien. Die Schwerpunktsetzung der Immobilienveranlagung erfolgt bei wohnwirtschaftlich sowie sozialinfrastrukturell und infrastrukturell genutzten Liegenschaften, wobei die Entwicklung der Immobilienmärkte im Rahmen der Asset Allokation berücksichtigt wird. Die Mindestanzahl der für den Immobilienfonds zu erwerbenden Vermögenswerte gemäß § 21 ImmoInvFG beträgt zehn. Der höchstmögliche Wert eines einzelnen derartigen Vermögenswertes gemäß § 21 ImmoInvFG zum gesamten Fondsvermögen darf im Zeitpunkt seines Erwerbes den Wert von 20 % des Wertes des Immobilienfonds nicht übersteigen. Mindestanzahl und Wertgrenze gemäß den vorigen Bestimmungen sind für den Immobilienfonds erst verpflichtend, wenn seit dem Zeitpunkt seiner Bildung eine Frist von vier Jahren verstrichen ist, wobei eine Fondsfusion nicht als Bildung gilt.
Veranlagungsinstrumente und -grundsätze. Für den Investmentfonds dürfen nachstehende Vermögenswerte nach Maßgabe des InvFG ausgewählt werden. Der Investmentfonds investiert auf Einzeltitelbasis (d.h. ohne Berücksichtigung der Anteile an Investmentfonds, der derivativen Instrumente und der Sichteinlagen oder kündbaren Einlagen) ausschließlich in Wertpapiere und/oder Geldmarktinstrumente, deren Emittenten auf Basis von ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) als nachhaltig eingestuft wurden. Dabei veranlagt der Investmentfonds zumindest 51 % des Fondsvermögens in Form von direkt erworbenen Einzeltiteln, somit nicht indirekt über Investmentfonds oder über Derivate, in Aktien oder Aktien gleichwertigen Wertpapieren von Unternehmen, die Spitzentechnologie (Hightech) anbieten, wobei insbesondere in Unternehmen der Branchen IT, Industrie, Energie, Gesundheit und Transportwesen investiert wird. Im Zuge der Einzeltitelveranlagungen ist die Veranlagung in Unternehmen der Rüstungsbranche oder Unternehmen, die gegen Arbeits- und Menschenrechte verstoßen oder deren Umsatz aus der Produktion bzw. Förderung sowie zu einem substantiellen Teil aus der Aufbereitung bzw. Verwendung oder sonstiger Dienstleistungen im Bereich Kohle generiert wird, ausgeschlossen. Darüber hinaus werden Unternehmen ausgeschlossen, die maßgebliche Komponenten im Bereich „geächtete“ Waffen (z.B. Streumunition, chemische Waffen, Landminen) herstellen, oder deren Unternehmensführung ein gewisses Qualitätsniveau nicht erfüllt. Derivative Instrumente, die Nahrungsmittelspekulation ermöglichen oder unterstützen können, werden ebenfalls nicht erworben. Nähere Informationen zu den Negativkriterien sind im Prospekt (Abschnitt II, Punkt 13.1) enthalten. Die Nachhaltigkeit im Anlageprozess wird durch eine durchgehende Integration von ESG verwirklicht. Neben ökonomischen Faktoren wie den traditionellen Kriterien wie Rentabilität, Liquidität und Sicherheit, werden somit ökologische und gesellschaftliche Aspekte ebenso wie verantwortungsvolle Unternehmensführung in den Anlageprozess integriert. Die nachfolgenden Veranlagungsinstrumente werden unter Einhaltung des oben beschriebenen Veranlagungsschwerpunkts für das Fondsvermögen erworben. Gegebenenfalls können Anteile an Investmentfonds erworben werden, deren Anlagerestriktionen hinsichtlich des obig beschriebenen Veranlagungsschwerpunkts und der unten zu den Veranlagungsinstrumenten angeführten Beschränkungen abweichen. Die jederzeitige Einhaltung des obig beschriebenen Veranlagungsschwerpu...
Veranlagungsinstrumente und -grundsätze. Für den Investmentfonds dürfen nachstehende Vermögenswerte nach Maßgabe des InvFG ausgewählt werden. Der Investmentfonds investiert auf Einzeltitelbasis (d.h. ohne Berücksichtigung der Anteile an Investmentfonds, der derivativen Instrumente und der Sichteinlagen oder kündbaren Einlagen) ausschließlich in Wertpapiere und/oder Geldmarktinstrumente deren Emittenten auf Basis sozialer, ökologischer und ethischer Kriterien als nachhaltig eingestuft wurden. Gleichzeitig wird in bestimmte Branchen wie Rüstung oder grüne/pflanzliche Gentechnik sowie in Unternehmen, die etwa gegen Arbeits- und Menschenrechte verstoßen, nicht veranlagt. Zumindest 51 vH des Fondsvermögens werden in Form von direkt erworbenen Einzeltiteln, somit nicht indirekt über Investmentfonds oder über Derivate, in Aktien oder Aktien gleichwertigen Wertpapieren von Unternehmen veranlagt, deren Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in den Emerging Markets der Regionen Asien, Lateinamerika, Afrika, Europa und Naher und Mittlerer Osten liegt. Als Basis für die Klassifikation als „Emerging Market“ wird neben der entsprechenden Liste der Weltbank auch die Definition durch den MSCI Emerging Market Index sowie den JPM EMBI Global Diversified Index herangezogen. Die nachfolgenden Veranlagungsinstrumente werden unter Einhaltung des oben beschriebenen Veranlagungsschwerpunkts für das Fondsvermögen erworben.