Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme Musterklauseln

Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme. Die Berechnung des Anteilswertes erfolgt in EUR oder in der Währung der jeweiligen Anteilsgattung. Der Wert der Anteile wird an jedem österreichischen Bankarbeitstag ermittelt.
Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme. Die Berechnung des Anteilswertes erfolgt in der Währung der jeweiligen Anteilsgattung. Der Zeitpunkt der Berechnung des Anteilswerts fällt mit dem Berechnungszeitpunkt des Ausgabe- und Rücknahmepreises zusammen.
Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme. Die Berechnung des Anteilswertes erfolgt in EUR. Nähere Angaben finden sich im Prospekt. Der Wert der Anteile wird börsentäglich ermittelt.
Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme. Die Berechnung des Anteilswertes erfolgt in der Währung der jeweiligen Anteilsgattung. Der Zeitpunkt der Berechnung des Anteilswerts fällt mit dem Berechnungszeitpunkt des Ausgabe- und Rücknahmepreises zusammen. ▪ Ausgabe und Ausgabeaufschlag Die Berechnung des Ausgabepreises bzw. die Ausgabe erfolgt grundsätzlich an jedem österreichischen Börsentag mit Ausnahme von Bankfei- ertagen. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil in Höhe von bis zu 5,00 vH zur Deckung der Ausga- bekosten der Verwaltungsgesellschaft, aufgerundet auf die im Prospekt für die jeweilige Anteilsgattung angegebene Währungseinheit. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilschei- nen vorübergehend oder vollständig einzustellen. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft eine Staffelung des Ausgabeaufschlags vorzunehmen. ▪ Rücknahme und Rücknahmeabschlag Die Berechnung des Rücknahmepreises bzw. die Rücknahme erfolgt grundsätzlich an jedem österreichischen Börsentag mit Ausnahme von Bankfeiertagen. Für die zum 30.09.2010 bestehenden Anteilsgattungen ergibt sich der Rücknahmepreis aus dem Anteilswert abgerundet auf die im Prospekt für die jeweilige Anteilsgattung angegebene Währungseinheit. Es fällt kein Rücknahmeabschlag an. Für ab dem 01.10.2010 neu auszugebende Anteilsgattungen kann die Verwaltungsgesellschaft bei der Rücknahme von Anteilscheinen einen Abschlag von bis zu 5,00 vH des Anteilswertes einbehalten. Für die Ermittlung des Rücknahmepreises wird der sich ergebende Betrag, auf die im Prospekt für die jeweilige Anteilsgattung angegebene Währungseinheit, abgerundet. Die Summe aus Ausgabeaufschlag und Rücknahmeabschlag einer Anteilsgattung darf 5,00 vH nicht übersteigen. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Investmentfonds zum jeweiligen Rücknahmepreis gegen Rückgabe des An- teilscheines auszuzahlen. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft eine Staffelung des Rücknahmeabschlags vorzunehmen.
Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme. Ausgabe und Ausgabeaufschlag
Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme. Die Berechnung des Anteilswertes erfolgt in EUR. Der Wert der Anteile wird an jedem österreichischen Börsentag mit Ausnahme von Bankfeiertagen ermittelt.

Related to Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme

  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.