Rechtsbehelfsfrist der WADA. Die Frist für das Einlegen eines Rechtsbehelfs der WADA be- trägt, je nachdem, welches Ereignis später eintritt: (a) Einundzwanzig (21) Tage ab dem letzten Tag, an dem eine andere zur Einlegung eines Rechtsbehelfs berechtigte Partei einen Rechtsbehelf hätte einlegen können, oder (b) Einundzwanzig (21) Tage, nachdem die WADA die vollstän- dige Akte zu der Entscheidung erhalten hat.
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Samples: Anti Doping Regulations
Rechtsbehelfsfrist der WADA. Die Frist für das Einlegen eines Rechtsbehelfs der WADA be- trägtbeträgt, je nachdem, welches Ereignis später eintritt:
(a) Einundzwanzig (21) Tage ab dem letzten Tag, an dem eine andere ande- re zur Einlegung eines Rechtsbehelfs berechtigte Partei einen Rechtsbehelf hätte einlegen können, oder
(b) Einundzwanzig (21) Tage, nachdem die WADA die vollstän- dige vollständige Akte zu der Entscheidung erhalten hat.
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Samples: Anti Doping Code
Rechtsbehelfsfrist der WADA. Die Frist für das Einlegen eines Rechtsbehelfs der WADA be- trägtbeträgt, je nachdem, welches Ereignis später eintritt:
(a) Einundzwanzig (21) Tage ab dem letzten Tag, an dem eine andere zur Einlegung eines Rechtsbehelfs berechtigte Partei einen Rechtsbehelf hätte einlegen können, oder
(b) Einundzwanzig (21) Tage, nachdem die WADA die vollstän- dige vollständige Akte zu der Entscheidung erhalten hat.
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Samples: Anti Doping Regulations
Rechtsbehelfsfrist der WADA. Die Frist für das Einlegen eines Rechtsbehelfs der WADA be- trägtbeträgt, je nachdem, welches Ereignis später eintritt:
(a) : 13.2.3.5.a Einundzwanzig (21) Tage ab dem letzten Tag, an dem eine andere zur Einlegung eines Rechtsbehelfs berechtigte Partei einen Rechtsbehelf hätte einlegen können, oder
(b) oder 13.2.3.5.b Einundzwanzig (21) Tage, nachdem die WADA die vollstän- dige voll- ständige Akte zu der Entscheidung erhalten hat.
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Samples: Anti Doping Regulations