Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Musterklauseln

Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. Zurückziehen der Einwilligung gem. Art. 7 Abs. 3 DS-GVO: Beruht die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 Lit. a oder Art. 9 Abs. 2 Lit. a (Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten), sind Sie jederzeit dazu berechtigt die zweckmäßig gebundene Einwilligung zurückzuziehen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung rückwirkend beseitigt wird. Widerspruchsrecht gem. Art. 21 DS-GVO: Sie haben das Recht, in den Fällen von Art. 6 f DS-GVO jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten einzulegen. Dies bedeutet, sofern wir eine Verarbeitung von Daten auf Grundlage einer Interessenabwägung, wie in dieser Datenschutz-Information einzeln dargelegt, vornehmen, haben Sie jederzeit das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen diese Verarbeitung Widerspruch einzulegen. Solche Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn diese Ihren Interessen ein besonderes Gewicht verleihen und hierdurch unsere Interessen überwiegen; dies gilt vor allem dann, wenn uns diese Gründe nicht bekannt sind und daher nicht bei der Interessenausübung berücksichtigt werden konnten. Sofern Sie uns eine gesonderte Einwilligung für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit uns gegenüber widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis zum Widerruf bleibt von einem Widerruf unberührt. Sofern wir Ihnen als Bestandskunde gem. Art. 6 ff. DS-GVO per E-Mail oder auf dem Postweg Informationen zu unseren Dienstleistungen und Produkten zukommen lassen, können sie dem jederzeit widersprechen. In diesem Fall werden wir diese Kommunikation sofort einstellen.
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. 0 Erweiterter Versicherungsschutz bei Tauchunfällen
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. Die Cargogate darf die aufgrund ihrer Tätigkeit erlangten Kenntnisse Dritten nicht zugänglich machen, ausgenommen die den Behörden zu erteilenden Informationen
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. Erweiterung Blutvergiftungsklausel
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. Monatstabellenentgelt (Zusätzlicher Erholungsurlaub 6 Tage) 4b Monatsentgelttabelle (Zusätzlicher Erholungsurlaub 12 Tage) 5 Qualifikationszulage 6 unbesetzt 7 unbesetzt
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. 0 Xxx Xxxxxx XX beauftragt die Beitragsempfängerin gestützt auf § 6a Beschaffungsgesetz mit der Durchführung von Kontrollen im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens.
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. Xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx definiert den Kreis der für die erstellte Verkehrsanlage beitragspflich- tigen Grundstücke nach Massgabe des durch die Verkehrsanlage erwachsenden Vorteils. Die Beitragspflicht beschränkt sich auf Grundstücksflächen innerhalb der Bauzonen. Die beitragspflichtigen Flächen werden folgendermassen ermittelt: a. Anwänder (Grundeigentümer von Parzellen, die direkt an die Strasse angrenzen): Bis zu einer Bautiefe von 30 m (ab neuem Strassenrand) wird die Fläche ganz und ab 30 m zur Hälfte einbezogen. b. Hinterlieger (Grundeigentümer von Parzellen innerhalb des Beitragsperimeters, die nicht an die Strasse angrenzen): Die Fläche wird zur Hälfte einbezogen. c. Grundstücke mit besonderem Vorteil: Die Fläche wird nach Massgabe des Vorteils einbezogen. Bei Grundstücken, die an mehreren Verkehrsflächen liegen, ist eine doppelte Belastung auszu- schliessen. Dazu wird der Beitragsperimeter bei sich kreuzenden Strassen mit der Winkelhal- bierenden, bei parallelen Strassen mit der Mittellinie oder auf sinngemässe Weise abgegrenzt. Bereits vorhandene Perimeterpläne angrenzender Verkehrsanlagen sind zu berücksichtigen. Kann nur an eine Seite der Verkehrsanlage gebaut werden (Bauzonenrand), wird auf der un- überbaubaren Seite eine fiktive Bautiefe von 30 m in den Beitragsperimeter einbezogen. Der für diese Fläche ermittelte Betrag wird von der Gemeinde getragen. Der Gemeinderat kann die Beitragsfläche in begründeten Fällen speziell festlegen. Dabei kön- nen ausnahmsweise auch Grundstücke mit besonderen Vorteilen einbezogen werden, die nicht direkt an die Verkehrsanlage anstossen oder ausserhalb des Bauzonenperimeters liegen.
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. Sicherheitsmaßnahmen 55 Wiedergefundenes Diebesgut
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. Die Versicherung gilt für Schadenfälle, die während der Vertragsdauer eintreten. Als Schadeneintritt gilt der Zeitpunkt, in dem ein Versicherter oder ein Dritter erstmals gegen eine Rechtspflicht verstösst oder ver- stossen haben soll, deren Verletzung die versicherte Interessenwahrnehmung aus- löst A18 Übrige Bausteine Die Versicherung gilt für Schadenfälle, die während der Vertragsdauer eintreten Änderung der Tarifprämie, Selbstbehalte und Entschädigungsgrenzen A19 Automatische Summenanpassung Hausrat Die Vollwertversicherungssumme für Haus- rat wird alljährlich an den Landesindex der Konsumentenpreise (Stand 30. September) angepasst. Dabei wird auch die Prämie ent- sprechend angepasst In diesem Fall besteht jedoch kein Kündi- gungsrecht A20 Automatische Prämienanpassung Unfall In der Unfallversicherung werden die Prä- mien auf den Beginn des folgenden Versi- cherungsjahres wie folgt angepasst: Bei Kindern nach erreichtem Alter 19 an den Tarif für Jugendliche, bei Jugendlichen nach erreichtem Alter 26 an den Tarif für Erwachsene In diesem Fall besteht jedoch kein Kündi- gungsrecht Sämtliche Bausteine A21 Die Basler kann auf den Beginn eines neu- en Versicherungsjahres die Prämien und Selbstbehalte ändern. Sie gibt dem Versi- cherungsnehmer die Änderung spätestens 25 Tage vor Ablauf des laufenden Versiche- rungsjahres bekannt A22 Ist der Versicherungsnehmer mit der Erhö- hung der Prämien oder Selbstbehalte nicht einverstanden, so kann er den davon be- troffenen Teil des Vertrages oder den ge- samten Vertrag kündigen. Die Kündigung ist gültig, wenn sie spätestens am letzten Tag des laufenden Versicherungsjahres bei der Basler eintrifft A23 Schreibt eine Bundesbehörde bei einer gesetzlich geregelten Deckung (z.B. Ele- mentarschäden) eine Änderung der Prä- mien, Selbstbehalte, der Entschädigungs- grenzen oder des Deckungsumfanges vor, so kann die Basler auf den Beginn eines neuen Versicherungsjahres eine entspre- chende Anpassung des Vertrages vorneh- men. In diesem Fall besteht jedoch kein Kündigungsrecht A24 Prämienrückerstattung Sämtliche Bausteine Wird der Vertrag vor Ablauf aufgehoben, so erstattet die Basler die nicht verbrauchte Prämie zurück A25 Die nicht verbrauchte Prämie wird nicht zu- rückerstattet, wenn der Versicherungsneh- mer den Vertrag im Schadenfall kündigt oder Verpflichtungen zum Zwecke der Täu- schung verletzt Rechtsstreitigkeiten A26 Rechtsschutzbausteine Bei Streitigkeiten aus dem Versicherungs- vertrag kann Klage erhoben werden gegen...
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. DieMitgliedschaftsvereinbarung kannsowohl vomMitglied wieauchvondemAnbieter jeweilsunter Einhaltung einer einmonatigen Kundigungsfrist zujedemMonatsletztenper Brief oder Mail gekundigt werden. DasRecht auf Kundigungder Mitgliedschaftsvereinbarung auswichtigemGrund bleibt davonunberuhrt.