Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Musterklauseln

Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. Zurückziehen der Einwilligung gem. Art. 7 Abs. 3 DS-GVO: Beruht die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 Lit. a oder Art. 9 Abs. 2 Lit. a (Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten), sind Sie jederzeit dazu berechtigt die zweckmäßig gebundene Einwilligung zurückzuziehen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung rückwirkend beseitigt wird. Widerspruchsrecht gem. Art. 21 DS-GVO: Sie haben das Recht, in den Fällen von Art. 6 f DS-GVO jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten einzulegen. Dies bedeutet, sofern wir eine Verarbeitung von Daten auf Grundlage einer Interessenabwägung, wie in dieser Datenschutz-Information einzeln dargelegt, vornehmen, haben Sie jederzeit das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen diese Verarbeitung Widerspruch einzulegen. Solche Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn diese Ihren Interessen ein besonderes Gewicht verleihen und hierdurch unsere Interessen überwiegen; dies gilt vor allem dann, wenn uns diese Gründe nicht bekannt sind und daher nicht bei der Interessenausübung berücksichtigt werden konnten. Sofern Sie uns eine gesonderte Einwilligung für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit uns gegenüber widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis zum Widerruf bleibt von einem Widerruf unberührt. Sofern wir Ihnen als Bestandskunde gem. Art. 6 ff. DS-GVO per E-Mail oder auf dem Postweg Informationen zu unseren Dienstleistungen und Produkten zukommen lassen, können sie dem jederzeit widersprechen. In diesem Fall werden wir diese Kommunikation sofort einstellen.
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. 0 Erweiterter Versicherungsschutz bei Tauchunfällen
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. 55 Sicherheitsmaßnahmen 55 Wiedergefundenes Diebesgut
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. Die Versicherung gilt für Schadenfälle, die während der Vertragsdauer eintreten. Als Schadeneintritt gilt der Zeitpunkt, in dem ein Versicherter oder ein Dritter erstmals gegen eine Rechtspflicht verstösst oder ver- stossen haben soll, deren Verletzung die versicherte Interessenwahrnehmung aus- löst A18 Übrige Bausteine Die Versicherung gilt für Schadenfälle, die während der Vertragsdauer eintreten Änderung der Tarifprämie, Selbstbehalte und Entschädigungsgrenzen A19 Automatische Summenanpassung Hausrat Die Vollwertversicherungssumme für Haus- rat wird alljährlich an den Landesindex der Konsumentenpreise (Stand 30. September) angepasst. Dabei wird auch die Prämie ent- sprechend angepasst In diesem Fall besteht jedoch kein Kündi- gungsrecht A20 Automatische Prämienanpassung Unfall In der Unfallversicherung werden die Prä- mien auf den Beginn des folgenden Versi- cherungsjahres wie folgt angepasst: Bei Kindern nach erreichtem Alter 19 an den Tarif für Jugendliche, bei Jugendlichen nach erreichtem Alter 26 an den Tarif für Erwachsene In diesem Fall besteht jedoch kein Kündi- gungsrecht Sämtliche Bausteine A21 Die Basler kann auf den Beginn eines neu- en Versicherungsjahres die Prämien und Selbstbehalte ändern. Sie gibt dem Versi- cherungsnehmer die Änderung spätestens 25 Tage vor Ablauf des laufenden Versiche- rungsjahres bekannt A22 Ist der Versicherungsnehmer mit der Erhö- hung der Prämien oder Selbstbehalte nicht einverstanden, so kann er den davon be- troffenen Teil des Vertrages oder den ge- samten Vertrag kündigen. Die Kündigung ist gültig, wenn sie spätestens am letzten Tag des laufenden Versicherungsjahres bei der Basler eintrifft A23 Schreibt eine Bundesbehörde bei einer gesetzlich geregelten Deckung (z.B. Ele- mentarschäden) eine Änderung der Prä- mien, Selbstbehalte, der Entschädigungs- grenzen oder des Deckungsumfanges vor, so kann die Basler auf den Beginn eines neuen Versicherungsjahres eine entspre- chende Anpassung des Vertrages vorneh- men. In diesem Fall besteht jedoch kein Kündigungsrecht A24 Prämienrückerstattung Sämtliche Bausteine Wird der Vertrag vor Ablauf aufgehoben, so erstattet die Basler die nicht verbrauchte Prämie zurück A25 Die nicht verbrauchte Prämie wird nicht zu- rückerstattet, wenn der Versicherungsneh- mer den Vertrag im Schadenfall kündigt oder Verpflichtungen zum Zwecke der Täu- schung verletzt Rechtsstreitigkeiten A26 Rechtsschutzbausteine Bei Streitigkeiten aus dem Versicherungs- vertrag kann Klage erhoben werden gegen...
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. 0x Monatstabellenentgelt (Zusätzlicher Erholungsurlaub 6 Tage) 4b Monatsentgelttabelle (Zusätzlicher Erholungsurlaub 12 Tage) 5 Qualifikationszulage 6 unbesetzt 7 unbesetzt
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. 3.30 Auch in Konzerngesellschaften ist der Arbeitnehmer grundsätzlich an die Geheim- haltungspflicht von Art. 321a Abs. 4 OR gebunden. Dies kann aber für einen Kon- zern z.B. insofern hinderlich sein, als dass dann auch leitende Angestellte der Toch- tergesellschaft der Muttergesellschaft nicht mehr rapportieren könnten. Da diese Bestimmung jedoch dispositiver Natur ist, werden die betroffenen Konzernunter- nehmen zumindest konkludent ihre Einwilligung zur Weitergabe eigentlich gehei- mer Tatsachen geben (müssen).65 Je enger die einzelnen Konzernteile miteinan- der wirtschaftlich verbunden sind, umso eher ist anzunehmen, dass nach aussen geheim zu haltende Tatsachen der Konzernunternehmen innerhalb des Konzerns bekannt sind. Unabhängig davon macht es aber wohl Sinn, eine entsprechende Regelung in den Vertrag aufzunehmen, um die betroffenen Arbeitnehmer von der Geheimhaltungspflicht zu befreien.
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. BestimmteRisikensindjedochnichtversichert.Hierfür benötigenSieeineseparateAbsicherung.Dazugehörenz.B.: IhreberuflicheTätigkeit. ZurgesetzlichenHaftpflichtgehörtdarüberhinausnicht,wenn SiesichalleindurcheinevertraglicheZusagegegenübereinem anderenzueinerLeistungverpflichten. Baugeräte,Werkzeug,Akten,Pläne,Fahrzeuge, SchädenanAltbauten, SchädendurchBrand,Blitz,Explosion. ! NichtalledenkbarenFällesindversichert.VomVersicherungs­ schutzausgeschlossensindz.B.alleSchäden: ! ausvorsätzlicherHandlung, ! durchdenGebraucheinesKraft­,Luft­oderWasserfahrzeugs, sofernsienichtausdrücklichvonderVersicherungumfasstsind, ! amBaugrundstückbzw.amGebäudeselbst. ! ausvorsätzlicherHandlung, ! durchnormaleWitterungseinflüsse,mitdenenwegender JahreszeitundderörtlichenVerhältnissegerechnetwerden muss. WirbietenIhneneineBauherrenhaftpflichtversicherungundeineBauleistungsversicherungan.DieBauherrenhaftpflichtversicherungschütztSievorfinan­ ziellenRisiken,dieimZusammenhangmitSchadenereignissenstehen,diez.B.voneinerBaustelleaufIhremGrundstückausgehen,fürdieSieverant­ wortlichsind.DieBauleistungsversicherungschütztSiegegenfinanzielleRisikendurchBeschädigungenundZerstörungen(Sachschäden)vonLieferungen undLeistungenfürdasimVersicherungsscheinbezeichneteBauvorhaben. VersicherungsschutzbestehtbeiderBauleistungsversicherunginnerhalbdesVersicherungsorts.DasistderimVersicherungsschein bezeichneteräumlicheBereich. DieBauherrenhaftpflichtversicherunggiltfürdieBaumaßnahmeaufdemimVersicherungsscheingenanntenGrundstückundauchfürim AuslandeintretendeVersicherungsfälle,wenndieseaufdasBauvorhabenimInlandzurückzuführensind. –BittemachenSieimVersicherungsantragwahrheitsgemäßeundvollständigeAngaben. –Siesindverpflichtet,soweitwiemöglichdenSchadenabzuwendenbzw.zumindernundunsdurchwahrheitsgemäßeSchadenberichtebeider Schadenermittlungund­regulierungzuunterstützen. –TeilenSieunsmit,obundinwelcherFormsichdasversicherteRisikoveränderthat. –Esistmöglich,dassSievonunsaufgefordertwerden,besonderegefahrdrohendeUmständezubeseitigen. –ZeigenSieunsjedenSchadenfallunverzüglichan.InderBauherrenhaftpflichtversicherungauchdann,wenngegenSienochkeineSchaden­ ersatzansprüchegeltendgemachtwordensind. €€ Wannundwiezahleich? DeneinmaligenBeitragmüssenSieunverzüglichnachdemErhaltdesVersicherungsscheinszahlen,jedochnichtvordemimVersicherungs­ scheinangegebenenZeitpunkt.SiekönnendenBeitragüberweisenoderunsermächtigen,denBeitragvonIhremKontoeinzuziehen.
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. Die Cargogate darf die aufgrund ihrer Tätigkeit erlangten Kenntnisse Dritten nicht zugänglich machen, ausgenommen die den Behörden zu erteilenden Informationen
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. Das Daueraufenthaltsrecht wird nach einem Zeitraum von 5 Jahren in einem Mitgliedstaat erworben . Artikel 16, Absatz 1 der Richtlinie 2004/38/EG regelt, dass jeder Unionsbürger, der sich 5 Jahre lang dauerhaft und ununterbrochen auf dem Gebiet des Gastlandes aufgehalten hat, das dauerhafte Auf- enthaltsrecht erwirbt . Artikel 16 wird ebenfalls auf Familienmitglieder angewandt, die nicht die Natio- nalität eines Mitgliedstaates besitzen und die sich 5 Jahre lang dauerhaft und ununterbrochen bei dem Unionsbürger auf dem Gebiet des Gastlandes aufgehalten haben . Auf Antrag des Unionsbürgers und nach Kontrolle der Aufenthaltsdauer (5 Jahre) empfängt er ein Do- kument/Zeugnis, in dem das Recht auf dauerhaften Aufenthalt verbrieft ist (Artikel 19 der Richtlinie 2004/38/EG) . Die Familienmitglieder, die nicht die Nationalität eines Mitgliedstaates haben, erhalten eine Aufenthaltskarte für dauerhaften Aufenthalt, die automatisch alle 10 Jahre erneuert werden muss (Artikel 20 der Richtlinie 2004/38/EG) . Diese Dokumente müssen kostenlos ausgegeben werden oder gegen einen Betrag, der den Betrag für die Ausgabe ähnlicher Dokumente an eigene Bürger nicht übersteigt . 26 Artikel 65 VO 883/04 Bei Krankheit, Arbeitsunfällen sowie unfreiwilliger Arbeitslosigkeit (nach einem Tätigkeitsjahr) behält der Bürger sein Aufenthaltsrecht . Wird der Unionsbürger in einem zeitlichen Arbeitsverhältnis inner- halb einer kürzeren Zeit als einem Jahr arbeitslos oder ist er während seines Aufenthaltes der ersten 12 Monate unfreiwillig arbeitslos geworden, verbleibt ihm ein Aufenthaltsrecht von 6 Monaten . Der Arbeitnehmer muss sich daraufhin bei der entsprechenden Behörde arbeitslos melden . Der Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung ist in Artikel 71 der VO 1408/71 geregelt26 . Aufgrund von Artikel 24 und der Richtlinie 2004/38/EG hat der Unionsbürger das Recht auf dieselbe („gleiche“) Behandlung wie die Bürger des Gastlandes . Dieses Recht gilt ebenso für Familienmitglieder, die nicht die Nationalität eines Mitgliedstaates besitzen und das Aufenthaltsrecht oder das dauerhafte Aufenthaltsrecht genießen . Eine Ausnahme hierbei bildet die soziale Unterstützung . Die Richtlinie für das Aufenthaltsrecht sagt aus, dass das Aufenthaltsland nicht verpflichtet ist, während der ersten drei Monate des Aufenthaltes Sozialhilfe zu zahlen . Dies gilt auch dann, wenn es einen Arbeitsuchenden eines anderen Mitglied- staates betrifft . Das Recht auf Stipendien und Sozialleistungen für den Lebensunterha...
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. 5. Knappschaft