Rechtsnachfolge, Überbindung. Die Übertragung vertraglicher Vereinbarungen zwischen dem Unternehmen und der Pyhrn-Priel Tourismus GmbH durch den Unternehmer im Wege der Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pyhrn-Priel Tourismus GmbH. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unter Berücksichtigung des Zustimmungsrechts der Pyhrn-Priel Tourismus GmbH im Satz 1, allfällige Vertragsverhältnisse einschließlich sämtlicher darin enthaltener Rechte und Pflichten vollinhaltlich und uneingeschränkt auf allfällige Einzel- und Gesamtrechts- nachfolger mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu überbinden.