Rechte und Pflichten. Für die Auszubildenden gelten folgende Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung sinn- gemäß:
Rechte und Pflichten. 1 PUBLICA führt die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (berufliche Vorsorge) nach den gesetzlichen Bestimmungen und diesem Anschluss- vertrag für den in den Vorsorgereglementen umschriebenen Personenkreis durch. Das SLA Dienstleistungen und das SLA Gesundheitsprüfung regeln die von PUBLICA zu erbringenden Dienstleistungen.
Rechte und Pflichten. (1) Die ersten sechs Monate der Beschäftigung gelten als Probezeit, es sei denn, dass im Arbeitsvertrag auf eine Probezeit verzichtet oder eine kürzere Probezeit vereinbart worden ist oder die Arbeitnehmerin im unmittelbaren Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes Aus- bildungsverhältnis bei derselben Dienststelle oder bei derselben Einrichtung eingestellt wird.
Rechte und Pflichten. 3.1 Der Kunde darf die Internetdienste nur in dem vereinbarten Umfang und im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Insbesondere darf er keine schadhaften (z. B. virenverseuchten), sitten- oder gesetzeswidrigen (z. B. jugendgefährdenden, Gewalt oder den Krieg verherrlichenden) Inhalte über das Breitbandnetz des Telekommunikationsnetzbetreibers und/oder das Internet abrufen, speichern, online oder offline zugänglich machen, übermitteln, verbreiten, auf solche Inhalte hinweisen oder Verbindungen zu solchen Inhalten bereitstellen oder einer solchen Verbreitung oder Bereithaltung durch Dritte Vorschub leisten. Der Kunde wird alle angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen treffen, um zu verhindern, dass andere Nutzer, insbesondere Kinder und Jugendliche, über den Internetdienst Kenntnis von vorgenannten Inhalten erlangen.
Rechte und Pflichten. Für die Dual Studierenden gelten folgende Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung sinngemäß:
Rechte und Pflichten. Art. 28 Duties and Rights
Rechte und Pflichten. 1. Der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens wird vom Sachverständigen nach den geltenden Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.
Rechte und Pflichten. 1. Die AKCENTA ist bei der Leistung der Dienste gemäß dem Vertrag verpflichtet, qualifiziert, ehrlich, gerecht, mit erforderlicher Fachpflege, meist effektiv und im besten Interesse des Kunden zu handeln.
Rechte und Pflichten. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten in diesem Standardangebot werden nachfolgend im Hauptteil und in den Anhängen festgelegt. Die Regelungen im Hauptteil haben bei widersprüchlichen Angaben Vorrang gegenüber den Angaben in den Anhängen.
Rechte und Pflichten. 1 Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss § 2 Beginn des Versicherungsschutzes, Beitrag und Versicherung- steuer § 3 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag § 4 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag § 5 Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat