Rechte und Pflichten. Für die Auszubildenden gelten folgende Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung sinn- gemäß:
Rechte und Pflichten. 1 PUBLICA führt die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (berufliche Vorsorge) nach den gesetzlichen Bestimmungen und diesem Anschlussvertrag für den in den Vorsorgereglementen5 bzw. im Vor- sorgeplan6 umschriebenen Personenkreis durch. Das SLA D regelt die von PUBLICA zu erbringenden Dienst- leistungen.
Rechte und Pflichten. (1) Die ersten sechs Monate der Beschäftigung gelten als Probezeit, es sei denn, dass im Arbeitsvertrag auf eine Probezeit verzichtet oder eine kürzere Probezeit vereinbart worden ist oder die Arbeitnehmerin im unmittelbaren Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes Aus- bildungsverhältnis bei derselben Dienststelle oder bei derselben Einrichtung eingestellt wird.
Rechte und Pflichten. 3.1 Der Kunde darf die Internetdienste nur in dem vereinbarten Umfang und im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Insbesondere darf er keine schadhaften (z. B. virenverseuchten), sitten- oder gesetzeswidrigen (z. B. jugendgefährdenden, Gewalt oder den Krieg verherrlichenden) Inhalte über das Breitbandnetz des Telekommunikationsnetzbetreibers und/oder das Internet abrufen, speichern, online oder offline zugänglich machen, übermitteln, verbreiten, auf solche Inhalte hinweisen oder Verbindungen zu solchen Inhalten bereitstellen oder einer solchen Verbreitung oder Bereithaltung durch Dritte Vorschub leisten. Der Kunde wird alle angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen treffen, um zu verhindern, dass andere Nutzer, insbesondere Kinder und Jugendliche, über den Internetdienst Kenntnis von vorgenannten Inhalten erlangen.
Rechte und Pflichten. Für die Dual Studierenden gelten folgende Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung sinngemäß:
Rechte und Pflichten. Art. 28 Duties and Rights
Rechte und Pflichten. 1. Der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens wird vom Sachverständigen nach den geltenden Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.
Rechte und Pflichten. 1. Die AKCENTA ist bei der Leistung der Dienste gemäß dem Vertrag verpflichtet, qualifiziert, ehrlich, gerecht, mit erforderlicher Fachpflege, meist effektiv und im besten Interesse des Kunden zu handeln.
Rechte und Pflichten. Die Mitglieder sind berechtigt: die Vorteile der gemeinschaftlichen Weganlage zu genießen und diese im Rahmen des Güter- und Seilwegegesetzes und im Rahmen der Satzungen zu benützen, an der Verwaltung der Genossenschaft nach Maßgabe dieser Satzung mitzuwirken, nach zwei Funktionsperioden eine Wiederwahl als Genossenschaftsorgan abzulehnen sowie vom Ausschuss die Ausfolgung einer Abschrift der Satzung der Genossenschaft zu verlangen. Die Mitglieder sind verpflichtet: die ihnen aus der Mitgliedschaft entstehenden Leistungen satzungsgemäß zu erbringen, die Mitgliedsbeiträge, die Anteile an den Bau- und Erhaltungskosten, die Schneeräumungsbeiträge und die Einkaufbeträge (Beiträge für die nachträgliche Beteiligung an den finanziellen Vorleistungen) in der von der Genossenschaft beschlossenen Höhe pünktlich zu zahlen, Wahlen und Bestellungen zu Genossenschaftsorganen anzunehmen, mit der Ausnahme in Abs. 1 lit. c, die übertragenen Geschäfte gewissenhaft und sorgfältig zu besorgen, die Satzung und die behördlichen Verfügungen genau zu beachten, den Anordnungen der Genossenschaftsorgane nachzukommen, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die vorgesehene Benützung des Weges beeinträchtigen können, Änderung von Eigentumsverhältnissen an Liegenschaften, von Adressen, Faxnummer und E-Mail-Adressen, soweit sie das Genossenschaftsverhältnis betreffen, unverzüglich der Genossenschaft bekannt zu geben. Der Weg ist schonend zu benützen. Der Weg steht im Rahmen des Güter- und Seilwegegesetzes und im Rahmen der Satzungen für alle Transporte der Mitglieder offen. Nichtmitglieder der Genossenschaft haben für die Wegbenützung die vom Ausschuss festgesetzten Gebühren zu entrichten. Der Bau- und Erhaltungskostenschlüssel (siehe Anlage 2), in dem die Anteilsverhältnisse für die Aufteilung der Bau- und Erhaltungskosten auf die Mitglieder festgelegt sind, stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Satzung dar. Der Bau- und Erhaltungskostenschlüssel ist frei vereinbart3. Ausgehend vom wirtschaftlichen Vorteil des Güterweges wurde der Bau- und Erhaltungskostenschlüssel festgelegt; berücksichtigt wurden die Kulturgattung der erschlossenen Flächen, die Wegbenützung, die Wegstrecke und der Gebäudebestand wie folgt4: 1 Anteil für 1 ha landwirtschaftliche Fläche 1 Anteil für 2 ha Wald 1 Anteil für 30 ha Schutzwald außer Ertrag 1 Anteil für 10 ha Nieder- und Mittelalpe 1 Anteil für 5 ha Bergmähder Zuschläge:
Rechte und Pflichten. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten in diesem Standardangebot werden nachfolgend im Hauptteil und in den Anhängen festgelegt. Die Regelungen im Hauptteil haben bei widersprüchlichen Angaben Vorrang gegenüber den Angaben in den Anhängen.