Rechte und Pflichten Musterklauseln

Rechte und Pflichten. 3.1 Der Kunde darf die Internetdienste nur in dem vereinbarten Umfang und im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Insbesondere darf er keine schadhaften (z. B. virenverseuchten), sitten- oder gesetzeswidrigen (z. B. jugendgefährdenden, Gewalt oder den Krieg verherrlichenden) Inhalte über das Breitbandnetz des Telekommunikationsnetzbetreibers und/oder das Internet abrufen, speichern, online oder offline zugänglich machen, übermitteln, verbreiten, auf solche Inhalte hinweisen oder Verbindungen zu solchen Inhalten bereitstellen oder einer solchen Verbreitung oder Bereithaltung durch Dritte Vorschub leisten. Der Kunde wird alle angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen treffen, um zu verhindern, dass andere Nutzer, insbesondere Kinder und Jugendliche, über den Internetdienst Kenntnis von vorgenannten Inhalten erlangen. 3.2 Der Kunde wird ohne Zustimmung des jeweiligen Empfängers keine Kettenbriefe, Junk- oder Spamming-Mails oder andere E-Mail-Massensendungen verschicken. 3.3 Der Kunde ist für alle von ihm oder einem Dritten über seinen Internetanschluss bzw. seine Domains und Websites produzierten bzw. publizierten oder übermittelten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch den Telekommunikationsnetzbetreiber findet nicht statt. 3.4 Für die im Internet durch Dritte angebotenen Dienste und Inhalte ist der Telekommunikationsnetzbetreiber ausschließlich nach Maßgabe der Gesetze verantwortlich. 3.5 Der Telekommunikationsnetzbetreiber behält sich vor, den Zugang zu einem Angebot eines Dritten, das einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt aufweist, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu sperren. 3.6 Die Nutzung der von dem Telekommunikationsnetzbetreiber gewährten Internetdienste zum Zwecke der Bereitstellung von Telemedien und/oder anderen Telekommunikationsdiensten durch den Kunden gegenüber Dritten ist nicht gestattet. Der kommerzielle Betrieb von Servern an dem Internetanschluss durch den Kunden ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Telekommunikationsnetzbetreiber gestattet. 3.7 Bei missbräuchlicher Nutzung des Internetdienstes gemäß der vorstehenden Regelungen und/oder bei Verstößen Ergänzende Informationen zum Internetanschluss gegen geltendes Recht ist der Telekommunikationsnetzbetreiber zur Sperrung bzw. Löschung der Inhalte und/oder fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Das gleiche Recht steht dem Telekommunikationsnetzbetreiber auch in begründeten Verdach...
Rechte und Pflichten. Für die Auszubildenden gelten folgende Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung sinn- gemäß:
Rechte und Pflichten. Die ersten sechs Monate der Beschäftigung gelten als Probezeit, es sei denn, dass im Arbeitsvertrag auf eine Probezeit verzichtet oder eine kürzere Probezeit vereinbart worden ist oder die Arbeitnehmerin im unmittelbaren Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes Aus- bildungsverhältnis bei derselben Dienststelle oder bei derselben Einrichtung eingestellt wird.
Rechte und Pflichten. 1 PUBLICA führt die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (berufliche Vorsorge) nach den gesetzlichen Bestimmungen und diesem Anschluss- vertrag für den in den Vorsorgereglementen umschriebenen Personenkreis durch. Das SLA Dienstleistungen und das SLA Gesundheitsprüfung regeln die von PUBLICA zu erbringenden Dienstleistungen. 2 Die von den Arbeitgebern zu tragenden Kosten aus der Durchführung der beruf- lichen Vorsorge sind im Anschlussvertrag und seinen Bestandteilen abschliessend geregelt. 3 Die Arbeitgeber stellen PUBLICA alle für die Durchführung der beruflichen Vorsorge notwendigen Unterlagen und Informationen entsprechend dem SLA Dienstleistungen und dem SLA Gesundheitsprüfung zur Verfügung. 4 Die Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, dass das paritätische Organ des Vorsor- gewerks Bund bestellt wird. 5 Die übrigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, aus dem Anschlussvertrag und aus seinen Bestand- teilen.
Rechte und Pflichten. Für die Dual Studierenden gelten folgende Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung sinngemäß:
Rechte und Pflichten. 5.1. Den Anweisungen des Hafenmeisters und der Beauftragten der ZTS Grundstücksverwaltung GmbH ist Folge zu leisten. 5.2. Der Nutzer gestattet dem Hafenmeister und Beauftragten der ZTS Grundstücksverwaltung GmbH das Betreten des Bootes in dienstlichen Belangen. 5.3. Die Beauftragten der ZTS Grundstücksverwaltung GmbH sind berechtigt, in Fällen von Gefahr für die Boote ihnen geeignet erscheinende Maßnahmen zur Abwehr von Schäden zu ergreifen. Dabei entstehende Kosten gehen zu Lasten des für die Gefahr verantwortlichen Benutzers. Eine Verpflichtung der ZTS Grundstücksverwaltung GmbH, tätig zu werden, wird hierdurch nicht begründet. 5.4. Die Ausrüstung von Liegeplätzen mit festen Fußtritten, Matten, Namensschildern, Fendern, Fangleinen und anderen Vorrichtungen bedarf der vorherigen Zustimmung des Hafenmeisters der ZTS Grundstücksverwaltung GmbH. Genehmigte Ausrüstungen und Vorrichtungen sind am Ende einer jeden Saison zu entfernen. 5.5. Der Nutzer ist verpflichtet, während der Dauer des Nutzungsverhältnisses eine Haftpflicht- und Bergeversicherung mit einer Deckungssumme von 5.000.000 Euro für Personen- und/oder Sachschäden, sowie Vermögensschäden bis 52.000 Euro zu unterhalten und deren Bestehen auf jederzeitiges Anfordern der ZTS Grundstücksverwaltung GmbH nachzuweisen. 5.6. Der Nutzer ist verpflichtet, während des Nutzungsverhältnisses der ZTS Grundstücksverwaltung GmbH unverzüglich und unaufgefordert jede Veränderung des Eigentums und der Rechte an den eingebrachten Sachen schriftlich anzuzeigen. 5.7. Der Nutzer hat loses Inventar, Zubehör etc. unter Verschluss zu halten und gegen Diebstahl und Beschädigung zu sichern. 5.8. Alle Arbeiten an den Booten sind so durchzuführen, dass eine Behinderung oder Belästigung anderer Liegeplatzinhaber auf das unvermeidbare Maß beschränkt bleibt. Dies gilt auch für Lärm und sonstige Belästigungen oder Beeinträchtigungen, denen Dritte ausgesetzt sein könnten. Die Arbeiten sind im Rahmen der Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs- Lärmschutz-, Umweltschutz- und der sonstigen geltenden Vorschriften durchzuführen. 5.9. Teile von Schiffen oder Ihrer Takelage dürfen weder den Verkehr auf den Stegen noch den auf den Wasserflächen einengen. 5.10. Offene Feuer und das Grillen an Bord, auf Stegen (ausgenommen Grillplatz und nur nach Anmeldung beim Hafenmeister) oder an anderen nicht dafür vorgesehenen Plätzen sind untersagt. 5.11. Das Lagern von Beibooten, Ausrüstungs- und anderen Gegenständen auf Stegen, Auslegern und anderen Flächen...
Rechte und Pflichten. Der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens wird vom Sachverständigen nach den geltenden Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.
Rechte und Pflichten. 1. Die AKCENTA ist bei der Leistung der Dienste gemäß dem Vertrag verpflichtet, qualifiziert, ehrlich, gerecht, mit erforderlicher Fachpflege, meist effektiv und im besten Interesse des Kunden zu handeln.
Rechte und Pflichten. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten in diesem Standardangebot werden nachfolgend im Hauptteil und in den Anhängen festgelegt. Die Regelungen im Hauptteil haben bei widersprüchlichen Angaben Vorrang gegenüber den Angaben in den Anhängen.
Rechte und Pflichten. 1 Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss § 2 Beginn des Versicherungsschutzes, Beitrag und Versicherung- steuer § 3 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag § 4 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag § 5 Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat