Sperre des Drittanbieters Musterklauseln

Sperre des Drittanbieters. Jeder der folgenden Umstände bzw. Sachverhalte berechtigt die Pyhrn-Priel Tourismus GmbH zur sofortigen gänzlichen oder teilweisen, dauernden oder vorübergehenden Sperre des Drittan- bieters im Pyhrn-Priel Portal für alle weiteren Buchungen, ohne dass dem Drittanbieter hieraus irgendwelche Rechte oder Ansprüche erwachsen; die übrigen Bestimmungen des Vertrages und dieser AGB bleiben unberührt. a) Der Drittanbieter lehnt eine ordnungsgemäß über das System durchgeführte Buchung auf- grund der von ihm versäumten Datenpflege ab; b) Der Drittanbieter bestreitet den Zugang einer ordnungsgemäß durchgeführten Buchung oder die Verweigerung der Unterbringung trotz ordnungsgemäß durchgeführter Buchung; c) Der Kunde wird in einer Unterkunft minderer Qualität oder unterdurchschnittlicher Größe (z.B. „Personalzimmer“) untergebracht; d) Der Kunde wird trotz der ordnungsgemäß durchgeführten Buchung in eine andere Unterkunft umquartiert; e) Dem Kunden wird ein höherer als der vertraglich bzw. aktuell vereinbarte Preis abverlangt; f) Dem Kunden wird die Unterkunft trotz fristgerechter Stornierung berechnet; dazu zählt auch die unzulässige Belastung der Kreditkarte des Kunden; g) Nicht fristgerechte Zahlung des vereinbarten Kostenbeitrages oder vereinbarter Gebühren oder ungerechtfertigte Kürzung der Kostenbeiträge; h) Sonstiges geschäfts- oder rufschädigendes Verhalten; i) Nichtgewährung der dem Xxxx garantierten kostenlosen Leistungen. Jeder der vorstehenden Umstände bzw. Sachverhalte berechtigt die Pyhrn-Priel Tourismus GmbH auch zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung des Vertrages mit dem Drittanbieter. Nach einer Sperre des Drittanbieters behält sich die Pyhrn-Priel Tourismus GmbH vor, den Drittanbieter erst dann wieder für Buchungen frei zu schalten, wenn alle Kostenbeitragsrück- stände oder andere Ansprüche ausgeglichen sind. Der Drittanbieter hat im Fall seiner Sperre aber jedenfalls keinen Anspruch auf Aufhebung der Sperre.