Redundanzkonzept Erzeugungsanlage Musterklauseln

Redundanzkonzept Erzeugungsanlage. In der Erzeugungsanlage sind die folgenden Redundanzkonzepte zulässig: Das fernwirktechnische System in der Erzeugungsanlage wird in einfacher Auslegung betrieben. Hieraus folgt, dass die Verbindungen S2.1 und S2.2 vom gleichen System aufgebaut werden. Die Daten zur HSL werden parallel über beide Verbindungen gesendet. Die Datenweiterleitung in das HSL-Leitsystem erfolgt nur vom prozessführenden System. S 2.1 Prozessankopplung 1 Brauweiler Daten von der HSL werden nur vom prozessführenden System der HSL in die Erzeugungsanlage gesendet. S 2.2 Prozessankopplung 2 Rommerskirchen Erzeugungsanlage Leittechnik oder Fernwirktechnik HSL-Leittechnik 0 Xxxxxxxxxxxxxx XXX-Xxxxxxxxxxx 0 Xxxxxxxxxx Bild 1: Variante 1, Fernwirktechnisches System in einfacher Auslegung in der Erzeugungsanlage Die fernwirktechnischen Systeme in der Erzeugungsanlage werden in redundanter Auslegung betrieben. Hieraus folgt, dass die Verbindungen S2.1 und S2.2 von unterschiedlichen Systemen aufgebaut werden. Die Daten zur HSL können parallel über beide Verbindungen gesendet werden. Daten von der HSL werden nur vom prozessführenden System der HSL in die Erzeugungsanlage gesendet. Bei dieser Variante ist eine automatische Umschaltung zwischen den Systemen, in Abhängigkeit vom Betriebszustand der HSL-Systeme, zu realisieren, so dass nach Möglichkeit immer mit dem prozessführenden System der HSL kommuniziert wird. Der Betriebszustand der Systeme der Erzeugungsanlage ist an die HSL-Systeme zu übermitteln. HSL-Leittechnik 2 Rommerskirchen HSL-Leittechnik 1 Brauweiler Prozessankopplung 2 Rommerskirchen Prozessankopplung 1 Brauweiler Bild 2: Variante 2, Fernwirktechnische System in redundanter Auslegung in der Erzeugungsanlage Abnahmeprüfungen‌

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  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Beitragsanpassung Nach § 8 b Teil I AVB/KK 2013 werden mindestens jährlich die erforderlichen mit den in den technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen verglichen und die Beiträge, soweit erforderlich, angepasst. Der in den AVB genannte tarifliche Vomhundertsatz beträgt 5,0. Die Tarife MP0U bis MP3U gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (AVB/KK 2013): Teil I Musterbedingungen 2009 Teil II Tarifbedingungen 2013

  • Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungs- empfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht. Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

  • Wiederherstellungskosten Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Wertes des Altmaterials nicht höher sind als der Neuwert der versicherten Sache. Sind die Wiederherstellungskosten höher, so liegt ein Totalschaden vor. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand. Versicherte Sachen, die in verschiedenen Positionen bezeichnet sind, gelten auch dann nicht als einheitliche Sache, wenn sie wirtschaftlich zusammen gehören. Werden versicherte Sachen in einer Sammelposition aufgeführt, so gelten sie nicht als einheitliche Sache, sofern diese eigenständig verwendet werden können.