Regelung für Erhöhung des Ausmaßes der Netznutzung. Wird bei einer Anlage des Netzkunden mit Leistungsmessung das vereinbarte Ausmaß der Netznutzung überschritten oder eine Erhöhung der Absicherung vorgenommen, so verrech- net der Netzbetreiber für diese Überschreitung bzw. Erhöhung ein entsprechendes Netzbe- reitstellungsentgelt. Bei Anlagen ohne Leistungsmessung wird die Überschreitung des Ausmaßes der Netznut- zung durch Änderung der Sicherungsnennstromstärke der Vor- bzw. Nachzählersicherung bestimmt und die Differenz zwischen dem bisherigen Ausmaß der Netznutzung und der ge- wählten neuen Absicherung verrechnet.
Appears in 1 contract
Samples: www.e-werk-winkler.at
Regelung für Erhöhung des Ausmaßes der Netznutzung. Wird bei einer Anlage des Netzkunden mit Leistungsmessung das vereinbarte Ausmaß der Netznutzung überschritten oder eine Erhöhung der Absicherung vorgenommen, so verrech- net der Netzbetreiber für diese Überschreitung bzw. Erhöhung ein entsprechendes Netzbe- reitstellungsentgelt. Bei Anlagen ohne Leistungsmessung wird die Überschreitung des Ausmaßes der Netznut- zung durch Änderung der Sicherungsnennstromstärke der Vor- bzw. Nachzählersicherung bestimmt und die Differenz zwischen dem bisherigen Ausmaß der Netznutzung und der ge- wählten neuen Absicherung verrechnet. Für technisch und eigentumsrechtlich zusammenhängende Anlagen kann der Netzbetreiber eine für den Netzkunden günstigere Ermittlungsmethode für das Ausmaß der Netznutzung anwenden.
Appears in 1 contract
Samples: www.wasserkraft-soelden.at
Regelung für Erhöhung des Ausmaßes der Netznutzung. Wird bei einer Anlage des Netzkunden mit Leistungsmessung das vereinbarte Ausmaß der Netznutzung überschritten oder eine Erhöhung der Absicherung vorgenommen, so verrech- net verrechnet der Netzbetreiber für diese Überschreitung bzw. Erhöhung ein entsprechendes Netzbe- reitstellungsentgeltNetzbereitstellungsentgelt. Bei Anlagen ohne Leistungsmessung wird die Überschreitung des Ausmaßes der Netznut- zung Netznutzung durch Änderung der Sicherungsnennstromstärke der Vor- bzw. Nachzählersicherung bestimmt und die Differenz zwischen dem bisherigen Ausmaß der Netznutzung und der ge- wählten gewählten neuen Absicherung verrechnet.
Appears in 1 contract
Samples: www.stadtwerke-kitzbuehel.at
Regelung für Erhöhung des Ausmaßes der Netznutzung. Wird bei einer Anlage des Netzkunden mit Leistungsmessung Leis- tungsmessung das vereinbarte Ausmaß der Netznutzung Netz- nutzung überschritten oder eine Erhöhung der Absicherung vorgenommen, so verrech- net verrechnet der Netzbetreiber für diese Überschreitung bzw. Erhöhung Erhö- hung ein entsprechendes Netzbe- reitstellungsentgeltNetzbereitstellungsent- gelt. Bei Anlagen ohne Leistungsmessung wird die Überschreitung Über- schreitung des Ausmaßes der Netznut- zung Netznutzung durch Änderung der Sicherungsnennstromstärke der Vor- bzw. Nachzählersicherung bestimmt und die Differenz Diffe- renz zwischen dem bisherigen Ausmaß der Netznutzung Netz- nutzung und der ge- wählten gewählten neuen Absicherung verrechnet.
Appears in 1 contract
Samples: www.ikb.at
Regelung für Erhöhung des Ausmaßes der Netznutzung. Wird bei einer Anlage des Netzkunden mit Leistungsmessung das vereinbarte Ausmaß der Netznutzung überschritten oder eine Erhöhung der Absicherung vorgenommen, so verrech- net verrechnet der Netzbetreiber für diese Überschreitung bzw. Erhöhung ein entsprechendes Netzbe- reitstellungsentgeltNetzbereitstel- lungsentgelt. Bei Anlagen ohne Leistungsmessung wird die Überschreitung des Ausmaßes der Netznut- zung Netznutzung durch Änderung der Sicherungsnennstromstärke der Vor- bzw. Nachzählersicherung bestimmt be- stimmt und die Differenz zwischen dem bisherigen Ausmaß der Netznutzung und der ge- wählten gewähl- ten neuen Absicherung verrechnet. Für technisch und eigentumsrechtlich zusammenhängende Anlagen kann der Netzbetreiber eine für den Netzkunden günstigere Ermittlungsmethode für das Ausmaß der Netznutzung anwenden.
Appears in 1 contract
Samples: stadtwerkeschwaz.at