Streitigkeiten und Gerichtsstand Musterklauseln

Streitigkeiten und Gerichtsstand. 1. Soweit für die aus diesem Vertrag entspringenden Streitigkeiten die Gerichte zuständig sind, entscheidet das am Sitz des Netzbetreibers sachlich zuständige Gericht, soweit die Streitigkeit nicht im Verhandlungswege oder durch ein vereinbartes Schiedsgericht bereinigt wird.
Streitigkeiten und Gerichtsstand. 4.5.1 Zuständig für die Beurteilung allfälliger Streitigkeiten unter den Vertragsparteien sind die ordentlichen Ge- richte.
Streitigkeiten und Gerichtsstand. 11.1 Streitfälle über die Leistung berechtigen die Auftragnehmerin nicht, die ihr obliegenden Leistungen einzustellen oder zu unterbrechen.
Streitigkeiten und Gerichtsstand. Alle aus den vertraglichen Vereinbarungen gemäss Abschnitt A und/oder B entstehenden Streitigkeiten zwischen den Parteien, die nicht gütlich beigelegt werden können, werden aus- schliesslich durch das Kantonsgericht des Kantons Luzern erledigt.
Streitigkeiten und Gerichtsstand. Soweit für die aus diesem Vertrag entspringenden Streitigkeiten die Gerichte zuständig sind, entscheidet das am Sitz der APG sachlich zuständige Gericht, soweit die Streitigkeit nicht im Verhandlungswege oder durch ein vereinbartes Schiedsgericht bereinigt wird.
Streitigkeiten und Gerichtsstand. Zuständig für die Beurteilung allfälliger Streitigkeiten unter den Vertragspar- teien sind die ordentlichen Gerichte. Als Gerichtsstand vereinbaren die Par- teien Oberdorf BL.
Streitigkeiten und Gerichtsstand. 4.4.1 Bei allfälligen Streitigkeiten unter den Vertragsparteien, dies sich aus diesem Vertrag ergeben, ist zur Klärung ein zweistufiges Verfahren anzuwenden. In der ersten Stufe wird ein Mediationsverfahren (Streitbelegung unter Beizug einer unabhängigen Drittperson) durchgeführt. Kann keine Klärung im Rahmen der Mediation beigeführt werden, erfolgt in der zweiten Stufe eine gerichtliche Klärung.
Streitigkeiten und Gerichtsstand. 1. Die Assura AG ist die Risikoträgerin, die bei Uneinigkeit oder Streitigkeit im Zusammenhang mit der Gewährung oder Verweigerung einer in vorliegenden Bedingungen vorgesehenen Leistung zu kontaktieren ist.
Streitigkeiten und Gerichtsstand. Eventuelle Streitigkeiten, bei denen keine vergleichsmäßige Lösung erzielt werden kann, sind am See- und Handelsgericht als dem vereinbarten Gerichtsstand zu entscheiden. Dieses Rechtsverhältnis unterliegt dänischem Recht, welches auch bei Fragen bezüglich des formellen Verfahrens beispielsweise bei der Überprüfung des Verkaufsgegenstandes, eventuellen Fristen der Überprüfung, Mitteilungen und zu ergreifenden Maßnahmen bei einer Ablehnung des Verkaufsgegenstandes zur Anwendung kommt. Die Bestimmungen des internationalen Gesetzes über den Kauf (Convention on Contracts for the International Sales of Goods) finden auf das Rechtsverhältnis keine Anwendung.
Streitigkeiten und Gerichtsstand. Streitigkeiten aus dem Mietvertrag sind “die gesetzlichen Ausnahmen vorbehalten“ vor Anrufung des Richters der Staatlichen Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten (kurz Schlichtungsstelle genannt) zu unterbreiten. Für alle Streitigkeiten aus dem Mietvertrag gilt als Gerichtsstand der Ort der gemieteten Sache.