Regress von Mietern und Nutzern. Die Vertragshaftung (Art. 1721 des Zivilgesetzbuchs) des Versicherten gegenüber den Mietern oder Nutzern im Fall eines Baumangels oder einer mangelnden Instandhaltung des Gebäudes für: ◼ Sachschäden, ◼ die infolge eines versicherten Schadensfalls im Rahmen der Zusatzgarantien übernommen Kosten, ◼ die Änderung des Betriebsergebnisses während des Entschädigungszeitraums, sofern die Geschäftstätigkeit des Unternehmens des entsprechenden Mieters infolge eines versicherten Schadensfalls eingestellt werden musste oder sich verlangsamt hat.
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