Release Management. Der Auftragsverarbeiter entscheidet eigenständig über den Einsatz von Releases oder Patches für die jeweils betriebenen Softwarekomponenten auf Ebene Betriebssystem und systemnaher Software. Nachfolgend werden die Mitwirkungsleistungen / Verpflichtungen des in Kunden in Bezug auf die Release-Zyklen der standardisierten Software-Komponenten (Betriebssystem, Middleware) definiert. Release Updates müssen regelmäßig durchgeführt werden. Ca. alle drei Jahre ist mit Neuaufbau / Installation zu rechnen. Im Zuge dessen werden erhöhte Mitwirkungsleistungen der Kunden bei den Releases, insbesondere bei Einhaltung der Zeit der Parallelbereitstellung, benötigt. Mit dem Auftraggeber abgestimmte Parallelbereitstellungen sind nach vier Wochen kostenpflichtig. Eine vom Auftragsverarbeiter gewünschte oder verantwortete Verlängerung der Parallelbereitstellung, wird dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt. Bei Verfahren die nicht auf dem aktuellen, generell supporteten Software-Komponenten betrieben werden, müssen durch den Auftragsverarbeiter Maßnahmen getroffen werden. Wenn gesonderte Software Lizenzen Support bei EOL (End-of-Life) von Software Komponenten notwendig ist, erfolgt die Kostenübernahme durch den Kunden. Auch für einen „Umzug“ der Software in den Sicherheitsbereich „Minimalschutz“. Desweitern kommt es zu einer Erhöhung des Betriebsaufwandes bei Supportende bzw. einen Aufschlag für Altware. Der entstehende Aufwand für notwendige Risikoanalysen ist vom Auftraggeber zu tragen.
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Release Management. Der Auftragsverarbeiter entscheidet eigenständig über den Einsatz von Releases oder Patches für die jeweils betriebenen Softwarekomponenten auf Ebene Betriebssystem und systemnaher Software. Nachfolgend werden die Mitwirkungsleistungen / Verpflichtungen des in Kunden Auftraggebers in Bezug auf die Release-Zyklen der standardisierten Software-Komponenten (Betriebssystem, Middleware) definiert. Release Updates müssen regelmäßig durchgeführt werden. Ca. alle drei Jahre ist mit Neuaufbau / Installation zu rechnen. Im Zuge dessen werden erhöhte Mitwirkungsleistungen der Kunden des Auftraggebers bei den Releases, insbesondere bei Einhaltung der Zeit der Parallelbereitstellung, benötigt. Mit dem Auftraggeber abgestimmte Parallelbereitstellungen sind nach bis zu einer Dauer von vier Wochen kostenpflichtigim Leistungsumfang der regulären Verfahrensinfrastruktur enthalten. Eine vom Auftragsverarbeiter gewünschte oder verantwortete Verlängerung der Parallelbereitstellung, wird dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestelltlängere Parallelbereitstellung ist ebenfalls enthalten. Bei Verfahren die nicht auf dem aktuellen, generell supporteten Software-Komponenten betrieben werden, müssen durch den Auftragsverarbeiter zusätzliche Maßnahmen getroffen werden. Wenn gesonderte Software Lizenzen Support bei EOL (End-of-Life) von Software Komponenten notwendig ist, erfolgt die Kostenübernahme durch den Kundenist dieser kein Bestandteil der regulären Verfahrensinfrastruktur und muss gesondert vereinbart werden. Auch für einen ein „Umzug“ der Software in des Verfahrensin den Sicherheitsbereich „Minimalschutz“. Desweitern kommt es zu einer Erhöhung des Betriebsaufwandes bei Supportende bzw. einen Aufschlag für Altware. Der entstehende Aufwand für notwendige Risikoanalysen “ ist vom Auftraggeber zu tragennicht im regulären Leistungsumfang der Verfahrensinfrastruktur enthalten.
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Samples: Vertrag Über Die Beschaffung Von It Dienstleistungen, Vertrag Über It Dienstleistungen
Release Management. Der Auftragsverarbeiter entscheidet eigenständig über den Einsatz von Releases oder Patches für die jeweils betriebenen Softwarekomponenten auf Ebene Betriebssystem und systemnaher Software. Nachfolgend werden die Mitwirkungsleistungen / Verpflichtungen des in Kunden Auftraggebers in Bezug auf die Release-Zyklen der standardisierten Software-Komponenten (Betriebssystem, Middleware) definiert. Release Updates müssen regelmäßig durchgeführt werden. Ca. alle drei Jahre ist mit Neuaufbau / Installation zu rechnen. Im Zuge dessen werden erhöhte Mitwirkungsleistungen der Kunden des Auftraggebers bei den Releases, insbesondere bei Einhaltung der Zeit der Parallelbereitstellung, benötigt. Mit dem Auftraggeber abgestimmte Parallelbereitstellungen sind nach bis zu einer Dauer von vier Wochen kostenpflichtigim Leistungsumfang der regulären Verfahrensinfrastruktur enthalten. Eine vom Auftragsverarbeiter gewünschte oder verantwortete Verlängerung der Parallelbereitstellung, wird dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestelltlängere Parallelbereitstellung ist ebenfalls enthalten. Bei Verfahren die nicht auf dem aktuellen, generell supporteten Software-Komponenten betrieben werden, müssen durch den Auftragsverarbeiter zusätzliche Maßnahmen getroffen werden. Wenn gesonderte Software Lizenzen Support bei EOL (End-of-Life) von Software Komponenten notwendig ist, erfolgt die Kostenübernahme durch den Kundenist dieser kein Bestandteil der regulären Verfahrensinfrastruktur und muss gesondert vereinbart werden. Auch für einen ein „Umzug“ der Software in des Verfahrensin den Sicherheitsbereich „Minimalschutz““ ist nicht im regulären Leistungsumfang der Verfahrensinfrastruktur enthalten. Desweitern kommt es zu einer Erhöhung des Betriebsaufwandes bei Supportende bzw. einen Aufschlag für Altware. Der entstehende Aufwand für notwendige Risikoanalysen ist vom Auftraggeber zu tragen.Anlage 4a zum V11645-7/3011110
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Release Management. Der Auftragsverarbeiter entscheidet eigenständig über den Einsatz von Releases oder Patches für die jeweils betriebenen Softwarekomponenten auf Ebene Betriebssystem und systemnaher Software. Nachfolgend werden die Mitwirkungsleistungen / Verpflichtungen des in Kunden Auftraggebers in Bezug auf die Release-Zyklen der standardisierten Software-Komponenten (Betriebssystem, Middleware) definiert. Release Updates müssen regelmäßig durchgeführt werden. Ca. alle drei Jahre ist mit Neuaufbau / Installation zu rechnen. Im Zuge dessen werden erhöhte Mitwirkungsleistungen der Kunden des Auftraggebers bei den Releases, insbesondere bei Einhaltung der Zeit der Parallelbereitstellung, benötigt. Mit dem Auftraggeber abgestimmte Parallelbereitstellungen sind nach bis zu einer Dauer von vier Wochen kostenpflichtigim Leistungsumfang der regulären Verfahrensinfrastruktur enthalten. Eine vom Auftragsverarbeiter gewünschte oder verantwortete Verlängerung der Parallelbereitstellung, wird dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestelltlängere Parallelbereitstellung ist ebenfalls enthalten. Bei Verfahren die nicht auf dem aktuellen, generell supporteten Software-Komponenten betrieben werden, müssen durch den Auftragsverarbeiter zusätzliche Maßnahmen getroffen werden. Wenn gesonderte Software Lizenzen Support bei EOL (End-of-Life) von Software Komponenten notwendig ist, erfolgt die Kostenübernahme durch den Kundenist dieser kein Bestandteil der regulären Verfahrensinfrastruktur und muss gesondert vereinbart werden. Auch für einen ein „Umzug“ der Software in des Verfahrensin den Sicherheitsbereich „Minimalschutz““ ist nicht im regulären Leistungsumfang der Verfahrensinfrastruktur enthalten. Desweitern kommt es zu einer Erhöhung des Betriebsaufwandes bei Supportende bzw. einen Aufschlag für Altware. Der entstehende Aufwand für notwendige Risikoanalysen ist vom Auftraggeber zu tragen.Anlage 4a zum V20473/3011027
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Release Management. Der Auftragsverarbeiter entscheidet eigenständig über den Einsatz von Releases oder Patches für die jeweils betriebenen Softwarekomponenten auf Ebene Betriebssystem und systemnaher Software. Nachfolgend werden die Mitwirkungsleistungen / Verpflichtungen des in Kunden Auftraggebers in Bezug auf die Release-Zyklen der standardisierten Software-Komponenten (Betriebssystem, Middleware) definiert. Release Updates müssen regelmäßig durchgeführt werden. Ca. alle drei Jahre ist mit Neuaufbau / Installation zu rechnen. Im Zuge dessen werden erhöhte Mitwirkungsleistungen der Kunden des Auftraggebers bei den Releases, insbesondere bei Einhaltung der Zeit der Parallelbereitstellung, benötigt. Mit dem Auftraggeber abgestimmte Parallelbereitstellungen sind nach bis zu einer Dauer von vier Wochen kostenpflichtigim Leistungsumfang der regulären Verfahrensinfrastruktur enthalten. Eine vom Auftragsverarbeiter gewünschte oder verantwortete Verlängerung der Parallelbereitstellung, wird dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestelltlängere Parallelbereitstellung ist ebenfalls enthalten. Bei Verfahren die nicht auf dem aktuellen, generell supporteten Software-Komponenten betrieben werden, müssen durch den Auftragsverarbeiter zusätzliche Maßnahmen getroffen werden. Wenn gesonderte Software Lizenzen Support bei EOL (End-of-Life) von Software Komponenten notwendig ist, erfolgt die Kostenübernahme durch den Kundenist dieser kein Bestandteil der regulären Verfahrensinfrastruktur und muss gesondert vereinbart werden. Auch für einen ein „Umzug“ der Software in des Verfahrensin den Sicherheitsbereich „Minimalschutz““ ist nicht im regulären Leistungsumfang der Verfahrensinfrastruktur enthalten. Desweitern kommt es zu einer Erhöhung des Betriebsaufwandes bei Supportende bzw. einen Aufschlag für Altware. Der entstehende Aufwand für notwendige Risikoanalysen ist vom Auftraggeber zu tragen.Anlage 4a zum V11803-9/3011110
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Release Management. Der Auftragsverarbeiter entscheidet eigenständig über den Einsatz von Releases oder Patches für die jeweils betriebenen Softwarekomponenten auf Ebene Betriebssystem und systemnaher Software. Nachfolgend werden die Mitwirkungsleistungen / Verpflichtungen des in Kunden Auftraggebers in Bezug auf die Release-Zyklen der standardisierten Software-Komponenten (Betriebssystem, Middleware) definiert. Release Updates müssen regelmäßig durchgeführt werden. Ca. alle drei Jahre ist mit Neuaufbau / Installation zu rechnen. Im Zuge dessen werden erhöhte Mitwirkungsleistungen der Kunden des Auftraggebers bei den Releases, insbesondere bei Einhaltung der Zeit der Parallelbereitstellung, benötigt. Mit dem Auftraggeber abgestimmte Parallelbereitstellungen sind nach bis zu einer Dauer von vier Wochen kostenpflichtigim Leistungsumfang der regulären Verfahrensinfrastruktur enthalten. Eine vom Auftragsverarbeiter gewünschte oder verantwortete Verlängerung der Parallelbereitstellung, wird dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestelltlängere Parallelbereitstellung ist ebenfalls enthalten. Bei Verfahren die nicht auf dem aktuellen, generell supporteten Software-Komponenten betrieben werden, müssen durch den Auftragsverarbeiter zusätzliche Maßnahmen getroffen werden. Wenn gesonderte Software Lizenzen Support bei EOL (End-of-Life) von Software Komponenten notwendig ist, erfolgt die Kostenübernahme durch den Kundenist dieser kein Bestandteil der regulären Verfahrensinfrastruktur und muss gesondert vereinbart werden. Auch für einen ein „Umzug“ der Software in des Verfahrensin den Sicherheitsbereich „Minimalschutz““ ist nicht im regulären Leistungsumfang der Verfahrensinfrastruktur enthalten. Desweitern kommt es zu einer Erhöhung des Betriebsaufwandes bei Supportende bzw. einen Aufschlag für Altware. Der entstehende Aufwand für notwendige Risikoanalysen ist vom Auftraggeber zu tragen.Anlage 4a zum zum V19638/3011005
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Release Management. Der Auftragsverarbeiter entscheidet eigenständig über den Einsatz von Releases oder Patches für die jeweils betriebenen Softwarekomponenten auf Ebene Betriebssystem und systemnaher Software. Nachfolgend werden die Mitwirkungsleistungen / Verpflichtungen des in Kunden in Bezug auf die Release-Zyklen der standardisierten Software-Komponenten (Betriebssystem, Middleware) definiert. Release Updates müssen regelmäßig durchgeführt werden. Ca. alle drei Jahre ist mit Neuaufbau / Installation zu rechnen. Im Zuge dessen werden erhöhte Mitwirkungsleistungen der Kunden bei den Releases, insbesondere bei Einhaltung der Zeit der Parallelbereitstellung, benötigt. Mit dem Auftraggeber abgestimmte Parallelbereitstellungen sind nach vier Wochen kostenpflichtig. Eine vom Auftragsverarbeiter gewünschte oder verantwortete Verlängerung der Parallelbereitstellung, wird dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt. Bei Verfahren die nicht auf dem aktuellen, generell supporteten Software-Komponenten betrieben werden, müssen durch den Auftragsverarbeiter Maßnahmen getroffen werden. Wenn gesonderte Software Lizenzen Support bei EOL (End-of-Life) von Software Komponenten notwendig ist, erfolgt die Kostenübernahme durch den Kunden. Auch für einen „Umzug“ der Software in den Sicherheitsbereich „Minimalschutz“. Desweitern kommt es zu einer Erhöhung des Betriebsaufwandes bei Supportende bzw. einen Aufschlag für Altware. Der entstehende Aufwand für notwendige Risikoanalysen ist vom Auftraggeber zu tragen.. Anlage 4a zum V8667-3/3011010
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Release Management. Der Auftragsverarbeiter entscheidet eigenständig über den Einsatz von Releases oder Patches für die jeweils betriebenen Softwarekomponenten auf Ebene Betriebssystem und systemnaher Software. Nachfolgend werden die Mitwirkungsleistungen / Verpflichtungen des in Kunden in Bezug auf die Release-Zyklen der standardisierten Software-Komponenten (Betriebssystem, Middleware) definiert. Release Updates müssen regelmäßig durchgeführt werden. Ca. alle drei Jahre ist mit Neuaufbau / Installation zu rechnen. Im Zuge dessen werden erhöhte Mitwirkungsleistungen der Kunden bei den Releases, insbesondere bei Einhaltung der Zeit der Parallelbereitstellung, benötigt. Mit dem Auftraggeber abgestimmte Parallelbereitstellungen sind nach vier Wochen kostenpflichtig. Eine vom Auftragsverarbeiter gewünschte oder verantwortete Verlängerung der Parallelbereitstellung, wird dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt. Bei Verfahren die nicht auf dem aktuellen, generell supporteten Software-Komponenten betrieben werden, müssen durch den Auftragsverarbeiter Maßnahmen getroffen werden. Wenn gesonderte Software Lizenzen Support bei EOL (End-of-Life) von Software Komponenten notwendig ist, erfolgt die Kostenübernahme durch den Kunden. Auch für einen „Umzug“ der Software in den Sicherheitsbereich „Minimalschutz“. Desweitern kommt es zu einer Erhöhung des Betriebsaufwandes bei Supportende bzw. einen Aufschlag für Altware. Der entstehende Aufwand für notwendige Risikoanalysen ist vom Auftraggeber zu tragen.. Anlage 4a zum V11125-2/3016010
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Release Management. Der Auftragsverarbeiter entscheidet eigenständig über den Einsatz von Releases oder Patches für die jeweils betriebenen Softwarekomponenten auf Ebene Betriebssystem und systemnaher Software. Nachfolgend werden die Mitwirkungsleistungen / Verpflichtungen des in Kunden Auftraggebers in Bezug auf die Release-Zyklen der standardisierten Software-Komponenten (Betriebssystem, Middleware) definiert. Release Updates müssen regelmäßig durchgeführt werden. Ca. alle drei Jahre ist mit Neuaufbau / Installation zu rechnen. Im Zuge dessen werden erhöhte Mitwirkungsleistungen der Kunden des Auftraggebers bei den Releases, insbesondere bei Einhaltung der Zeit der Parallelbereitstellung, benötigt. Mit dem Auftraggeber abgestimmte Parallelbereitstellungen sind nach bis zu einer Dauer von vier Wochen kostenpflichtigim Leistungsumfang der regulären Verfahrensinfrastruktur enthalten. Eine vom Auftragsverarbeiter gewünschte oder verantwortete Verlängerung der Parallelbereitstellung, wird dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestelltlängere Parallelbereitstellung ist ebenfalls enthalten. Bei Verfahren die nicht auf dem aktuellen, generell supporteten Software-Komponenten betrieben werden, müssen durch den Auftragsverarbeiter zusätzliche Maßnahmen getroffen werden. Wenn gesonderte Software Lizenzen Support bei EOL (End-of-Life) von Software Komponenten notwendig ist, erfolgt die Kostenübernahme durch den Kundenist dieser kein Bestandteil der regulären Verfahrensinfrastruktur und muss gesondert vereinbart werden. Auch für einen ein „Umzug“ der Software in des Verfahrensin den Sicherheitsbereich „Minimalschutz““ ist nicht im regulären Leistungsumfang der Verfahrensinfrastruktur enthalten. Desweitern kommt es zu einer Erhöhung des Betriebsaufwandes bei Supportende bzw. einen Aufschlag für Altware. Der entstehende Aufwand für notwendige Risikoanalysen ist vom Auftraggeber zu tragen.Anlage 4a zum V14833-2/3018000
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Release Management. Der Auftragsverarbeiter entscheidet eigenständig über den Einsatz von Releases oder Patches für die jeweils betriebenen Softwarekomponenten auf Ebene Betriebssystem und systemnaher Software. Nachfolgend werden die Mitwirkungsleistungen / Verpflichtungen des in Kunden in Bezug auf die Release-Zyklen der standardisierten Software-Komponenten (Betriebssystem, Middleware) definiert. Release Updates müssen regelmäßig durchgeführt werden. Ca. alle drei Jahre ist mit Neuaufbau / Installation zu rechnen. Im Zuge dessen werden erhöhte Mitwirkungsleistungen der Kunden bei den Releases, insbesondere bei Einhaltung der Zeit der Parallelbereitstellung, benötigt. Mit dem Auftraggeber abgestimmte Parallelbereitstellungen sind nach vier Wochen kostenpflichtig. Eine vom Auftragsverarbeiter gewünschte oder verantwortete Verlängerung der Parallelbereitstellung, wird dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt. Bei Verfahren die nicht auf dem aktuellen, generell supporteten Software-Komponenten betrieben werden, müssen durch den Auftragsverarbeiter Maßnahmen getroffen werden. Wenn gesonderte Software Lizenzen Support bei EOL (End-of-Life) von Software Komponenten notwendig ist, erfolgt die Kostenübernahme durch den Kunden. Auch für einen „Umzug“ der Software in den Sicherheitsbereich „Minimalschutz“. Desweitern kommt es zu einer Erhöhung des Betriebsaufwandes bei Supportende bzw. einen Aufschlag für Altware. Der entstehende Aufwand für notwendige Risikoanalysen ist vom Auftraggeber zu tragen.. Anlage 4a zum V11019-2/3016010
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Release Management. Der Auftragsverarbeiter entscheidet eigenständig über den Einsatz von Releases oder Patches für die jeweils betriebenen Softwarekomponenten auf Ebene Betriebssystem und systemnaher Software. Nachfolgend werden die Mitwirkungsleistungen / Verpflichtungen des in Kunden in Bezug auf die Release-Zyklen der standardisierten Software-Komponenten (Betriebssystem, Middleware) definiert. Release Updates müssen regelmäßig durchgeführt werden. Ca. alle drei Jahre ist mit Neuaufbau / Installation zu rechnen. Im Zuge dessen werden erhöhte Mitwirkungsleistungen der Kunden bei den Releases, insbesondere bei Einhaltung der Zeit der Parallelbereitstellung, benötigt. Mit dem Auftraggeber abgestimmte Parallelbereitstellungen sind nach vier Wochen kostenpflichtig. Eine vom Auftragsverarbeiter gewünschte oder verantwortete Verlängerung der Parallelbereitstellung, wird dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt. Bei Verfahren die nicht auf dem aktuellen, generell supporteten Software-Komponenten betrieben werden, müssen durch den Auftragsverarbeiter Maßnahmen getroffen werden. Wenn gesonderte Software Lizenzen Support bei EOL (End-of-Life) von Software Komponenten notwendig ist, erfolgt die Kostenübernahme durch den Kunden. Auch für einen „Umzug“ der Software in den Sicherheitsbereich „Minimalschutz“. Desweitern kommt es zu einer Erhöhung des Betriebsaufwandes bei Supportende bzw. einen Aufschlag für Altware. Der entstehende Aufwand für notwendige Risikoanalysen ist vom Auftraggeber zu tragen.. Anlage 4a zum V17823-2/3011135
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Samples: Preisblatt Aufwände
Release Management. Der Auftragsverarbeiter entscheidet eigenständig über den Einsatz von Releases oder Patches für die jeweils betriebenen Softwarekomponenten auf Ebene Betriebssystem und systemnaher Software. Nachfolgend werden die Mitwirkungsleistungen / Verpflichtungen des in Kunden in Bezug auf die Release-Zyklen der standardisierten Software-Komponenten (Betriebssystem, Middleware) definiert. Release Updates müssen regelmäßig durchgeführt werden. Ca. alle drei Jahre ist mit Neuaufbau / Installation zu rechnen. Im Zuge dessen werden erhöhte Mitwirkungsleistungen der Kunden bei den Releases, insbesondere bei Einhaltung der Zeit der Parallelbereitstellung, benötigt. Mit dem Auftraggeber abgestimmte Parallelbereitstellungen sind nach vier Wochen kostenpflichtig. Eine vom Auftragsverarbeiter gewünschte oder verantwortete Verlängerung der Parallelbereitstellung, wird dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt. Bei Verfahren die nicht auf dem aktuellen, generell supporteten Software-Komponenten betrieben werden, müssen durch den Auftragsverarbeiter Maßnahmen getroffen werden. Wenn gesonderte Software Lizenzen Support bei EOL (End-of-Life) von Software Komponenten notwendig ist, erfolgt die Kostenübernahme durch den Kunden. Auch für einen „Umzug“ der Software in den Sicherheitsbereich „Minimalschutz“. Desweitern kommt es zu einer Erhöhung des Betriebsaufwandes bei Supportende bzw. einen Aufschlag für Altware. Der entstehende Aufwand für notwendige Risikoanalysen ist vom Auftraggeber zu tragen.. Anlage 4a zum V14306-2/3016010
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