Glossar Musterklauseln

Glossar. Begriff Erläuterung Anleihe Sammelbezeichnung für alle Inhaberschuldverschreibungen mit bestimmter, fester oder variabler Verzinsung und fester, meist längerer Laufzeit sowie vereinbarter Tilgung. BGB Bürgerliches Gesetzbuch Clearstream Banking AG Das Tochterunternehmen der Deutsche Börse AG Clearstream entstand im Jahr 2000 aus der Fusion der internationalen Abwicklungsorganisation Cedel International und der Deutsche Börse Clearing AG, die bis zum Wechsel der Trägerschaft von den deutschen Kreditinstituten zur Deutschen Börse AG im Jahr 1997 Deutsche Kassenverein AG hieß. Clearstream obliegt die zentrale Verwaltung und Verwahrung von Wertpapiergeschäften beziehungsweise Effekten in Deutschland. Zu ihren wichtigsten Aufgaben zählt die Durchführung des Wertpapiergiroverkehrs, die Wertpapierleihe und insbesondere die Abwicklung der an der Börse getätigten Geschäfte. Dazu gehören auch der Einzug und die Verteilung von Erträgen der verwahrten Wertpapiere. Depot Aufbewahrungsort für Wertpapiere bei einer Bank. Die Bank übernimmt die Verwaltung der Papiere. Eigenkapital Eigenkapital zählt zu den Finanzierungsmitteln eines Unternehmens. Es entsteht durch Einzahlungen beziehungsweise Vermögenseinbringung der Eigentümer (Kapitalerhöhung), darüber hinaus zum Beispiel aus einbehaltenen Gewinnen (Selbstfinanzierung) und Rückstellungen. Zum Eigenkapital zählen vor allem das gezeichnete Kapital – das ist das Grundkapital einer Aktiengesellschaft beziehungsweise Stammkapital einer GmbH -, die Kapital- und Gewinnrücklagen sowie ein möglicher Gewinnvortrag. Emission Die Ausgabe und Platzierung neuer Wertpapiere (Aktien, Anleihen usw.) auf einem Kapitalmarkt durch einen öffentlichen Verkauf wird als Emission bezeichnet. Sie kann durch die Vermittlung einer Bank (Emissionsbank) oder auch als Eigenemission durchgeführt werden. Die Emission dient der Beschaffung von Kapital für das emittierende Unternehmen. Emittentin Als Emittentin wird diejenige bezeichnet, die ein neues Wertpapier am Markt zum Verkauf anbietet. Bei der Eigenemission ist das Unternehmen, das sich Kapital am Markt beschaffen möchte, selbst die Emittentin. Geschäftsjahr Zeitraum, für den der Jahresabschluss einer Unternehmung erstellt werden muss. Gemäß § 240 Abs. 2 HGB darf die Dauer eines Geschäftsjahres zwölf Monate nicht überschreiten. Gesellschafterversammlung Jährliche, regelmäßige, das heißt ordentliche oder seltener unregelmäßige, das heißt außerordentliche Versammlung der Gesellschafter. Wesentliches...
Glossar. Alterungsrückstellung bezeichnet den Betrag, den wir für den Ausgleich der höheren Krankheitskosten unserer Versicherten im Alter verzinslich sparen. Anwartschaftsversicherung: Die Anwartschaftsversicherung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für einen begrenzten Zeitraum abschließen, um Ihre Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu erhalten. Zum Beispiel bei einem längeren Aufenthalt im Ausland. Eine vollständige Aufzählung der Voraussetzungen finden Sie in den All- gemeinen Versicherungsbedingungen für die Anwartschaftsversicherung. Die Anwartschaftsversicherung garantiert bei Wegfall der Voraussetzung das Wiederaufleben des Versicherungsver- trags zu den ursprünglichen Bedingungen. Dabei verzichten wir auf eine erneute Gesundheitsprüfung. Wenn bereits Alterungsrückstellungen gebildet wurden, rechnen wir diese beitragssenkend an. Arglistige Täuschung liegt vor, wenn Tatsachen falsch dargestellt oder verschwiegen werden, beispielsweise bei Antworten auf die Gesundheitsfragen im Antrag. Der Täuschende weiß und will, dass sein Verhalten zu einem Irrtum beim Versicherer führt. Aufrechnung bezeichnet einen rechtlichen Vorgang, bei dem wechselseitige Forderungen miteinander verrechnet werden. Europäischer Wirtschaftsraum: Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) ist eine vertiefte Freihandelszone zwi- schen der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). Vertragsstaaten sind die Mit- gliedsstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Gleichartiger Versicherungsschutz: Gleichartigkeit zwischen zwei Tarifen liegt vor, wenn die Tarifleistungen den- selben Leistungsbereichen zuzuordnen sind. Leistungsbereiche sind zum Beispiel die Kostenerstattung für die ambulante Heilbehandlung, die stationäre Heilbehandlung oder Zahnbehandlung und Zahnersatz. Zwischen einer substitutiven Krankenversicherung und einem Ergänzungsschutz zur gesetzlichen Krankenversicherung (Zusatzver- sicherung) besteht keine Gleichartigkeit. Grobe Fahrlässigkeit beschreibt eine innere Einstellung zu einer Handlung. Grob fahrlässig handelt, wer die in der jeweiligen Situation erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Maße verletzt. Selbst das Einfachste, jedem Einleuch- tende wird nicht beachtet. Ein Beispiel: Einfahren in eine Kreuzung bei Rotlicht. Heilfürsorge (freie, gesetzliche): Bei der Heilfürsorge werden Krankheitskosten bestimmter Beamtengruppen so- wie von Strafgefangenen und Patienten im Maßregelvollzug von deren Dienstherrn oder...
Glossar. Angehörige:
Glossar. Hier findet der Versicherungsnehmer insbesondere Erläuterungen zu Abschlussfristen, zur Prämienzahlung und allgemeine Bestimmungen zum Versicherungsumfang sowie allgemeine Hinweise, die im Schadenfall beachtet werden müssen. Hier findet der Versicherungsnehmer eine ausführliche Beschreibung der versicherten Leistungen und der ver- sicherten Ereignisse. Hier findet der Versicherungsnehmer Erläuterungen zu einzelnen Begriffen aus den Abschnitten A und B. Die Versicherung bietet Privatpersonen finanziellen Schutz und die im Schutzbrief definierten Beistandsleistungen, sofern das versicherte E-Bike durch ein in den „Besonderen Bedingungen“ definiertes Ereignis betroffen ist. Den genauen Umfang der versicherten Ereignisse und Leistungen kann der Versicherungsnehmer den nachfolgenden „Besonderen Bedingungen“ in Abschnitt B entnehmen. Versicherungsschutz besteht nur für Privatpersonen. Versichert ist die Person, die der Eigentümer des E-Bikes ist, sofern diese im Versi- cherungsschein namentlich als versicherte Person genannt ist, sowie alle Personen, die vom Eigentümer zur Nutzung berechtigt wurden. 1. Versicherungsschutz besteht nur für das in der Police genannte E-Bike einschließlich der fest verbauten Teile. Werden in den jeweiligen „Besonderen Bedingungen“ weitere Zubehör- und Gepäckteile explizit genannt, erstreckt sich der jeweilige Versiche- rungsschutz auch auf diese Teile. 2. Versicherbar sind nur E-Bikes, die innerhalb der letzten sechs Monate bei einem gewerbsmäßig tätigen offiziellen Fachhändler im Neuzustand erworben wurden. 3. Nicht versicherbar sind: a) gebraucht erworbene E-Bikes; b) E-Bikes, die nicht bei einem offiziellen Fachhändler erworben wurden; c) E-Bikes ohne Hilfsmotor zur Antriebsunterstützung; d) E-Bikes, deren Kauf beim Abschluss der Versicherung mehr als sechs Monate zurückliegt; e) Carbonräder, vollverkleidete E-Bikes, Velomobile und Dirtbikes; f) Eigenbauten und Umbauten (Räder, mit umgebauten Teilen im Gesamtwert von mehr als 20% des Kaufpreises); g) zahlungspflichtige E-Bikes; h) gewerblich genutzte E-Bikes; i) E-Bikes mit einem Gesamtanschaffungspreis von mehr als 10.000 EUR; j) bei Vertragsabschluss bereits beschädigte E-Bikes; k) zulassungs- und versicherungspflichtige E-Bikes; l) von Privatpersonen erworbene E-Bikes. 1. Der Versicherungswert entspricht dem Kaufpreis des versicherten E-Bikes, einschließlich der fest verbundenen und zur Funktion dienenden Teile, sowie das im Diebstahl und Beschädigungsschutz genannte versicher...
Glossar. Polizze Eine Polizze ist eine private Urkunde, die das Zustandekommen und den Inhalt des Versicherungsvertrags zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer beweist.
Glossar. ADFC Anliegerstaaten des Mittelmeer
Glossar. Alterungsrückstellung bezeichnet den Betrag, den wir für den Ausgleich der höheren Krankheitskosten unserer Versicherten im Alter verzinslich sparen. Beobachtungseinheit: Innerhalb eines Tarifs unterscheiden wir zwischen Personengruppen, die eine ähnliche Inan- spruchnahme von Gesundheitsleistungen aufweisen. Diese bilden eine Beobachtungseinheit. Erstattungsfähige Kosten/Rechnungsbetrag: Erstattungsfähig sind nur die Positionen einer Rechnung, die vom Versicherungsschutz umfasst und nach den gesetzlichen Vorschriften berechenbar sind. Weist ein Beleg Leistungen aus, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, müssen wir für diese Positionen nicht zahlen. Wir gehen dann bei der Erstattung von einem anderen Betrag aus, nämlich dem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag oder den erstattungs- fähigen Kosten. Gebührenordnungen für Ärzte/Zahnärzte (GOÄ/GOZ) regeln die Abrechnung der ärztlichen oder zahnärztlichen Leistungen bei Privatpatienten. Ärzte und Zahnärzte dürfen ihre Honorare nicht frei kalkulieren, sondern sind bei ihrer Abrechnung an die GOÄ oder GOZ gebunden. Gesundheitsprüfung: Bewertung, die wir zum Beispiel vor Abschluss eines Vertrags vornehmen. Anhand des Ge- sundheitszustands des Antragstellers oder einer zu versicherten Person berechnen wir das objektive und subjektive Versicherungsrisiko. Das Ergebnis hat Einfluss auf die Annahmeentscheidung und die Beitragsberechnung. Heilfürsorge (freie, gesetzliche): Bei der Heilfürsorge werden Krankheitskosten bestimmter Beamtengruppen so- wie von Strafgefangenen und Patienten im Maßregelvollzug von deren Dienstherrn oder den Bundesländern über- nommen.
Glossar. Den folgenden Begriffen und Ausdrücken geben die Ge- sellschaft und der Versicherungsnehmer die hier aufge- führte Bedeutung:
Glossar. Abrechnungsbeträge: die zur Abrechnung von Transaktionen dienenden Beträge. AGB: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. AktG: Aktiengesetz. ASV: ein vom PCI Security Standards Council zugelassener Scanning-Anbieter, der externe Sicherheitslückenanalysen durchführt, um die Einhaltung der PCI DSS Anforderungen zu überprüfen. Audit: eine unabhängige Sicherheitsuntersuchung des EDV-Systems des Vertragsunternehmens zur Identifizierung der Ursache der Datensicherheitslücke. Ausweichverfahren: ein manuelles Verfahren, das nur zur Anwendung kommen darf, wenn ein Terminal nicht einwandfrei funktioniert und die Nutzung des manuellen Verfahrens von Elavon in diesem Vertrag oder anderweitig gestattet wurde. Authentifizierung: ein Verfahren, das es dem Emittenten (Issuer) erlaubt, die Identität des Karteninhabers oder die Gültigkeit einer Karte zu verifizieren, einschließlich der Nutzung eines Verfahrens zur Starken Kundenauthentifizierung (SCA). Autorisierungscode: die Codenummer, die die Autorisierung von oder im Namen von Elavon belegt. B2B: meint Business-to-Business und bezeichnet Geschäftsbeziehungen zwischen zwei oder mehr Unternehmen.