Messung der Verfügbarkeit Musterklauseln

Messung der Verfügbarkeit. Die Verfügbarkeit der Verfahrensinfrastruktur wird konkret ermittelt durch eine Verarbeitung der Systemmeldungen der jeweils relevanten Komponenten, die mittels eines jeweils individuellen Modells, das Redundanzen und Abhängigkeiten berücksichtigt, den Gesamtwert ergeben. Zum Reporting siehe Teil B; Ziffer 4.2 Bei der Berechnung der Verfügbarkeit werden nicht berücksichtigt: • Geplante Ausfallzeiten im Wartungsfenster • Ungeplante Ausfallzeiten aufgrund von höherer Gewalt und Katastrophen • Ausfallzeiten aufgrund minderer Qualität von beigestellter Software, z.B. durch o den Verzicht auf eine Qualitätssicherungs-Umgebung erhöht das entsprechende Risiko in der Produktionsumgebung oder o fehlerhafte Verfahrensupdates und -patches • Unterbrechung aufgrund von Vorgaben des Auftraggebers • Ausfallzeiten infolge Unterbleibens oder verzögerter Erfüllung von Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber o Hier auch insbesondere in Folge geteilter Betriebsverantwortung
Messung der Verfügbarkeit. Die Verfügbarkeit der Verfahrensinfrastruktur wird konkret ermittelt durch eine Verarbeitung der Systemmeldungen der jeweils relevanten Komponenten, die mittels eines jeweils individuellen Modells, das Redundanzen und Abhängigkeiten berücksichtigt, den Gesamtwert ergeben. Zum Reporting siehe Teil B; Ziffer 4.2 Bei der Berechnung der Verfügbarkeit werden nicht berücksichtigt: • Geplante Ausfallzeiten im Wartungsfenster • Ungeplante Ausfallzeiten aufgrund von höherer Gewalt und Katastrophen • Ausfallzeiten aufgrund minderer Qualität von beigestellter Software, z.B. durch o den Verzicht auf eine Qualitätssicherungs-Umgebung erhöht das entsprechende Risiko in der Produktionsumgebung oder o fehlerhafte Verfahrensupdates und -patches • Unterbrechung aufgrund von Vorgaben des Auftraggebers • Ausfallzeiten infolge Unterbleibens oder verzögerter Erfüllung von Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber o Hier auch insbesondere in Folge geteilter Betriebsverantwortung Verfahrensinfrastruktur im Dataport Rechenzentrum Teil B (spezifischer Teil für Verfahren e²A (e2A-HB001)) Freie Hansestadt Bremen Senatorin für Justiz und Verfassung Xxxxxxxx 00 - 00 00000 Xxxxxx nachfolgend Auftraggeber Version: 1.2 Stand: 27.04.2020
Messung der Verfügbarkeit. Die Verfügbarkeit der Verfahrensinfrastruktur wird konkret ermittelt durch eine Verarbeitung der Systemmeldungen der jeweils relevanten Komponenten, die mittels eines jeweils individuellen Modells, das Redundanzen und Abhängigkeiten berücksichtigt, den Gesamtwert ergeben. Zum Reporting siehe Teil B; Ziffer 4.2 Bei der Berechnung der Verfügbarkeit werden nicht berücksichtigt: • Geplante Ausfallzeiten im Wartungsfenster • Ungeplante Ausfallzeiten aufgrund von höherer Gewalt und Katastrophen • Ausfallzeiten aufgrund minderer Qualität von beigestellter Software, z.B. durch o den Verzicht auf eine Qualitätssicherungs-Umgebung erhöht das entsprechende Risiko in der Produktionsumgebung oder o fehlerhafte Verfahrensupdates und -patches • Unterbrechung aufgrund von Vorgaben des Auftraggebers • Ausfallzeiten infolge Unterbleibens oder verzögerter Erfüllung von Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber o Hier auch insbesondere in Folge geteilter Betriebsverantwortung Richtweg 16 – 22 00000 Xxxxxx nachfolgend Auftraggeber Version: 1.3 Stand: 03.03.2020
Messung der Verfügbarkeit. Die Verfügbarkeit der Verfahrensinfrastruktur wird konkret ermittelt durch eine Verarbeitung der Systemmeldungen der jeweils relevanten Komponenten, die mittels eines jeweils individuellen Modells, das Redundanzen und Abhängigkeiten berücksichtigt, den Gesamtwert ergeben. Zum Reporting siehe Teil B; Ziffer 4.2
Messung der Verfügbarkeit. Die Verfügbarkeit der Verfahrensinfrastruktur wird konkret ermittelt durch eine Verarbeitung der Systemmeldungen der jeweils relevanten Komponenten, die mittels eines jeweils individuellen Modells, das Redundanzen und Abhängigkeiten berücksichtigt, den Gesamtwert ergeben. Zum Reporting siehe Teil B; Ziffer 4.2 Bei der Berechnung der Verfügbarkeit werden nicht berücksichtigt: • Geplante Ausfallzeiten im Wartungsfenster • Ungeplante Ausfallzeiten aufgrund von höherer Gewalt und Katastrophen • Ausfallzeiten aufgrund minderer Qualität von beigestellter Software, z.B. durch o den Verzicht auf eine Qualitätssicherungs-Umgebung erhöht das entsprechende Risiko in der Produktionsumgebung oder o fehlerhafte Verfahrensupdates und -patches • Unterbrechung aufgrund von Vorgaben des Auftraggebers • Ausfallzeiten infolge Unterbleibens oder verzögerter Erfüllung von Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber o Hier auch insbesondere in Folge geteilter Betriebsverantwortung Freie Hansestadt Bremen Senatorin für Justiz und Verfassung Xxxxxxxx 00 - 00 00000 Xxxxxx nachfolgend Auftraggeber Version: 1.12 Stand: 19.02.2021

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