Auftragsverarbeitung. Der Auftraggeber benennt die Verantwortlichen gemäß EU-DSGVO und kann den Auftragnehmer mit der technischen Hilfeleistung für die Datenverarbeitung beauftragen.
1 Der Begriff „Ansprechpartner“ wird synonym für die weibliche und männliche Form verwendet.
Auftragsverarbeitung. 1. AZ verarbeitet Adressen und Daten im Zuge der Auftragsverarbeitung für den Auftraggeber mit dem Ziel der Digitalisierung, Normierung, Korrektur, Aktualisierung, des Abgleichs, der Eliminierung, der Qualifizierung, der Selektion und der Erstellung von Dateien. Die Datenverarbeitung durch AZ erfolgt ausschließlich im Einklang mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere denjenigen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie zu den vertraglich vereinbarten Zwecken.
2. AZ untersucht die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Adressen/Daten unter Zuhilfenahme geeigneter Software und unter Einsatz von Referenzbeständen (eigenrecherchierte und/oder lizensierte Daten) auf Aktualität und Fehler und berichtigt sie, soweit erforderlich („Untersuchungsergebnisse“).
3. Der Auftraggeber stellt AZ zum vereinbarten Termin die zu verarbeitenden Adressen/Daten in der vereinbarten elektronischen Form zur Verfügung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Übergabe der Adressen/Daten an AZ eine Sicherungskopie der Adressen/Daten zu erstellen, die bei ihm oder bei einem von ihm beauftragten Dritten verbleibt.
4. AZ stellt dem Auftraggeber die Untersuchungsergebnisse im Rahmen von Protokollen zur Verfügung. Soweit Auftraggeberadressen/ -daten verarbeitet werden, übergibt AZ diese dem Auftraggeber, soweit dies im Auftrag vereinbart ist.
5. Der Auftraggeber wird die Untersuchungsergebnisse ausschließlich im eigenen Geschäftsbetrieb nutzen und nicht Dritten zur Nutzung zur Verfügung stellen. Ungeachtet dessen ist der Auftraggeber berechtigt, die Untersuchungsergebnisse dauerhaft in seine eigenen Adressbestände einzufügen.
6. Die von AZ im Rahmen der Auftragsverarbeitung eingesetzten Referenzdaten unterliegen ständigen Veränderungsprozessen (z.B. durch Umzüge der Adressinhaber). Folglich können die dem Auftraggeber gelieferten Untersuchungsergebnisse nicht immer 100%ig richtig und fehlerfrei sein.
7. Im Hinblick auf die vorstehende Regelung stellen Fehler in bis zu maximal 4% der gelieferten Untersuchungsergebnisse keinen Mangel im Sinne von C) VI. „Rechte des Auftraggebers bei Mängeln, Untersuchungspflicht“ dar.
8. Die Digitalisierung von – vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten – zumeist handschriftlich eingetragenen Adressen auf Antragsformularen, Coupons, etc. erfolgt über Scanning mit nachgelagerter manueller Erfassung unter Einbindung umfangreicher Referenzdaten. Trotz eines hohen Automatisierungsgrades sind Erfas...
Auftragsverarbeitung. 1.1. Gemäß der Präambel haben StepStone und der Kunde einen Vertrag über Employer Branding Leistungen der Studydrive GmbH geschlossen. Gegenstand und Zweck der Verarbeitung richten sich nach dem Statement of Work.
1.2. XxxxXxxxx verarbeitet als Auftragsverarbeiter für den Kunden personenbezogene in der jeweils beschriebenen Art im Auftrag im Sinne des Art. 28 DSGVO unter Beachtung nachfolgender Regelungen und den Regelungen des Statements of Work und dies ausschließlich zu den dort beschriebenen Zwecken.
1.3. Gegenstand und Zweck sowie die Dauer der Auftragsverarbeitung richten sich nach den Regelungen und Laufzeit des Hauptvertrages.
1.4. Die Kategorien der Betroffenen und die Art der personenbezogenen Daten richten sich nach der konkreten gebuchten Leistung und ergeben sich aus dem Appendix 1 des Statement of Work.
1.5. StepStone verarbeitet die personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen des Auftrages und gemäß den dokumentierten Weisungen des Kunden außer es liegt ein Ausnahmefall im Sinne des Artikel 28 Abs. 3 a) DS-GVO vor.
1.6. Die Auftragsverarbeitung erfolgt ausschließlich in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, soweit nicht eine anderweitige Weisung erteilt wurde und eine Übermittlung nach den Regelungen der Art. 44 bis 49 DSGVO zulässig ist.
Auftragsverarbeitung. Für Nutzer der Software AI Vergabemanager bietet der Betreiber den Abschluss eines Vertrags über Auftragsdatenverarbeitung an.
Auftragsverarbeitung. 5.1 Erfolgt eine Auftragsverarbeitung (AV) im Sinne des Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) behält sich der AUFTRAGGEBER das Recht vor, Weisungen über Art, Umfang und Ablauf der Leistungserbringung zu erteilen. Mündliche Weisungen sind hierbei von AUF- TRAGNEHMER unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Im Folgenden sind daher die weisungsberechtigten Personen des AUFTRAGGEBERS, sowie die Weisungsempfänger beim AUFTRAGNEHMER angegeben. Ebenso ist der Da- tenschutzbeauftragte zu benennen. Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung des Ansprechpart- ners wird der jeweils anderen Vertragspartei unverzüglich schriftlich der Nachfolger bzw. der Vertreter mitgeteilt.
5.2 Es sind daher zur AV folgende Angaben in dem Be- auftragungsdokument zu machen:
5.2.1 Name Ansprechpartner
Auftragsverarbeitung. Die Vertragsparteien schließen einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung, sofern eine Vertragspartei personenbezogene Daten im Auftrag der anderen Partei als Verantwortliche verarbeitet.
Auftragsverarbeitung. Die Vertragsparteien schließen einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
Auftragsverarbeitung. In Bezug auf eine beabsichtige Verarbeitung durch einen Auftragsverarbeiter oder Subauftragsverarbeiter haben die Parteien folgende Pflichten:
Auftragsverarbeitung. Sofern der Kunde Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung des elektronischen Postfachs und der Rezeptabrechnung gemäß §§ 300, 302 ff SGB V beauftragt, werden die personenbezogenen Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Kunden im Sinne von Art. 28 DS-GVO (Auftragsverarbeitung) verarbeitet. Die entsprechende Vereinbarung ist in der „ANLAGE VEREINBARUNG ZUR AUFTRAGSVERARBEITUNG“ enthalten und wird bei Abschluss Nutzungsbedingungen Vertragsbestandteil.
Auftragsverarbeitung. Die im Namen des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer zur Erteilung von Aufträgen bzw. ergänzenden Weisungen zu technischen und organisatorischen Maßnahmen im Rahmen der Auftragsverarbeitung berechtigten Personen (Auftragsberechtigte), sind vom Auftraggeber mit Abschluss des Vertrages in Tex1form zu benennen und Änderungen während der Vertragslaufzeit unverzüglich in Textform miizuteilen. Xxxxxx Xxx 00.00.0000 Datum Ort Die mit • gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-,":GB definiert. Version 2.1 vom 01.04.2018, Dataport Version V1.3.9 Anlage 1 zum V16780/3011040 datap□- rt Der Rechnungsempfänger ist immer auch der Mahnungsempfänger. Zentraler Ansprechpartner des Anlage 2 zum V16780/3011040 gültig ab 01.06.2021 Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen zahlt der Auftraggeber folgende Aufwände: mit einer einmaligen Obergrenze von 4.500 €. Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand. Die Rechnungsstellung erfolgt kalendermonatlich nachträglich gem. Leistungsnachweis. Der Leistungsnachweis für Personalleistungen wird kalendermonatlich nachträglich erstellt und zugesandt. Er gilt für jeden Monat als genehmigt, wenn und soweit der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt Einwände geltend macht. Xxxxxxxxxx erstellt am 07.06.2021 Gemäß Dataport-Servicekatalog - Artikelliste Version 4.0 1 von 1 Anlage 3 zum V16780/3011040 Auftraggeber: Freie Hansestadt Bremen - Projekt 09 • Nationale Regelungen (Landesdatenschutzgesetz bzw. Bundesdatenschutzgesetz) zur Umsetzung der Rili (EU) 2016/680 (Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Vertiütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sichertleit □ Es findet keine Verarbeitun ersonenbezo ener Daten statt ✓ Eine Erläuterung zu den nachfolgend zu machenden Angaben findet sich z. B. hier: xxxxx://xxx.xxx.xxxxxx.xx/xxxxx/xxx hinweise vov.pdf
1. Art und Zweck der Verarbeitung (siehe z. B. Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO)
2. Beschreibung der Kategorien von personenbezogenen Daten (siehe z. B. Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO bzw. Art 30 Abs. 1 S. 2 lit. c) darunter Kategorien besonderer personenbezogener Daten (siehe z. B. Art. 9 Abs.1 DSGVO)
3. Beschreibung der Kategorien betroffener Personen (siehe z. B. Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO)
4. ggf. Ubermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine inter...