Remote Service Musterklauseln

Remote Service. Das Remote Service umfasst, sofern die technischen Voraussetzungen gemäß den Kapsch Standardvorgaben gegeben sind, die Ferndiagnose von Systemen und Systemkomponenten. Über die Fernzugriffssoftware werden soweit erforderlich, Daten des Systems und der Systemkomponenten zur Analyse, Auswertung bzw. Bearbeitung an Kapsch übermittelt. Softwarefehler und Störungen werden, wenn technisch möglich, im Rahmen des Fernzugriffes behoben. Das Vor Ort Service umfasst den Einsatz des Kapsch Technikers zur Behebung von Störungen des Systems bzw. der Systemkomponenten am Systemstandort. Beinhaltet sind Aufwendungen für die Arbeitszeit des Technikers von Kapsch, Wegzeiten, Fahrtkosten und Diäten. Kapsch prüft bei Softwarefehlern, ob vom jeweiligen Hersteller Software Updates oder Hotfixes zur Verfügung gestellt werden, welche den Fehler beheben. Diese vom Hersteller verfügbaren Softwarepakete werden am System des Auftraggebers implementiert und es wird geprüft ob der Fehler behoben ist. Reproduzierbare oder den Kundenbetrieb beeinträchtigende Fehler, für die vom Hersteller noch keine Lösungen vorhanden sind, werden von Kapsch an den Hersteller gemeldet. Sofern für die aktuell implementierte Softwareversion vom Hersteller kein Support mehr bereitgestellt wird, erfolgt eine Fehlerbehebung nur insofern, als diese mit den für Kapsch vorhandenen Möglichkeiten (z.B. Workaround, Installation vorhandener Updates) durchführbar ist.
Remote Service. 6.1. Im Rahmen des Remote-Services werden nach Meldung Störungen beseitigt, die bei der vertragsgemäßen Nutzung des Serviceprodukts durch den Auf- traggeber auftreten und nicht sofort durch den Technischen Support behoben werden können. 6.2. Der Auftragnehmer wird sich im Rahmen des Remote-Services zu den in Ziffer 1.4. genannten Zeiten im Wege von direkter Datenkommunikation zwischen dem System beim Auftraggeber und Auftragnehmer über Remote- Helpdesk aufschalten um die Verfügbarkeit des Systems per Fernzugriff wiederherzustellen. 6.3. Maßnahmen außerhalb unserer Geschäftszeiten erfolgen nur aufgrund gesonderter Vereinbarung im Einzelfall und gegen gesonderte Vergütung zu den jeweils gültigen Stundensätzen des Auftragnehmers. 6.4. Die Störungsmeldung muss über die Hotline des technischen Supports erfolgen. Zu Zwecken der Störungsbeseitigung werden Störungen in folgende Prioritäten eingeteilt: • Priorität P1: Betriebsverhinderung Eine Betriebsverhinderung liegt vor, wenn die Nutzung des Systems aufgrund von Fehlfunktionen, falschen Arbeitsergebnissen oder der Überschreitung von Antwortzeiten nicht nur vorübergehend unmöglich ist oder so schwerwiegend eingeschränkt wird, dass wesentliche Funktionen nicht mehr ausgeführt werden können. • Priorität P2: Betriebsbehinderung Eine Betriebsbehinderung liegt vor, wenn die Nutzung des Systems aufgrund von Fehlfunktionen, falschen Arbeitsergebnissen oder der Überschreitung von Antwortzeiten zwar nicht unmöglich ist oder schwerwiegend eingeschränkt wird, gleichwohl aber eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung wesentlicher Funktionen vorliegt. • Priorität P3: Sonstige Störung Eine sonstige Störung liegt vor, wenn die Nutzung des Systems nicht erheblich beeinträchtigt wird, insbesondere wenn keine Beeinträchtigung wesentlicher Funktionen vorliegt. ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ GmbH ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Tel.: +▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇-▇ Fax: +▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇-▇▇▇▇ ▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇.▇▇▇ Geschäftsführer: ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Handelsregister: Mannheim HRB 510031 USt-IdNr.: DE144521586 Steuer-Nr.: 48020/00171 6.5. Der Auftragnehmer bietet im Rahmen des Remote-Services innerhalb der Geschäftszeiten gemäß Ziffer 1.4. bestimmte Reaktionszeiten an: • Priorität P1 Reaktionszeit: 2 Arbeitsstunden bei Call-Eingang per Telefon Reaktionszeit: 4 Arbeitsstunden bei Call-Eingang per E-Mail oder Fax • Priorität P2 Reaktionszeit: 4 Arbeitsstunden bei Call-Eingang per Telefon Reaktionszeit: 6 Arbeitsstunden bei Call-Eingang per E-M...
Remote Service. PHONEKOM kann die Leistungen auch durch den Einsatz von Remote Service erbringen. Der Kunde wird hier gemäß Art. 14 DSGVO informiert, dass zum Zwecke der Installation, Änderung und Instandhaltung/-setzung, insbesondere zur Diagnose und Beseitigung von Störungen, die gestörten Programme einschließlich der dazugehörigen Datenbestände nach Bedarf überspielt und gespeichert werden. Er erklärt sich hiermit einverstanden. Die von PHONEKOM eingesetzten Mitarbeiter sind entsprechend der DSGVO auf das Datengeheimnis verpflichtet.
Remote Service. Für bestimmte Geräte kann die Option Remote Service zusätzlich vertraglich vereinbart werden. Die Option Remote Service umfasst nur bestimmte, im entsprechenden Vertrag im Einzelnen aufgeführte Funktionen und kann darüber hinaus nicht den Einsatz eines Service-Technikers vor Ort z.B. zu notwendigen Abnahmeprüfungen ersetzen. Der Remote Service basiert auf einer sicheren Verbindung mittels webbasierter Cloud-Lösung zwischen dem C-Bogen und dem zertifizierten Remote Service Mitarbeiter oder Service Center. Bezüglich der sicheren Verbindung mittels webbasierter Cloud-Lösung bedient sich Ziehm Imaging eines nach der ISO 27001 zertifizierten Partners.Der Kunde hat sicherzustellen, dass der C-Bogen eine stabile Internetverbindung für die Dauer der Remote Service Sit- zungen hat. Der Anwender in der Klinik muss die Remote Service Funktion an dem Gerät je Sitzung aktivieren und behält über die gesamte Dauer die Kontrolle darüber, wieund ob der Remote Service Zugriff geöffnet bleibt. Eine SSL (Secure Socket Layer) -Verbindung gewährleistet dabei eine sichere Kommunikation vom C-Bogen zum Servicetechniker. Zudem stellt der C-Bogen technisch sicher, dass über Remo- te Service keine personenbezogenen Daten transportiert werden. Zugang zu der Remote Service Plattform hat nur durch ▇▇▇▇▇ Imaging geschultes und autorisiertes Personal. Das Remote Service System dokumentiert alle Änderungen, die über den Remote Zugang im Gerät vorgenommen wur- den. Zudem verpflichtet sich ▇▇▇▇▇ Imaging selbstverständ- lich, den Remote Zugang nicht dafür zu nutzen, in unbefug- ter Weise auf Daten zuzugreifen. Ziehm Imaging ergreift geeignete Maßnahmen, um sowohl den C-Bogen, als auch die Remote Service Infrastruktur frei von Schadsoftware zu halten. Der Kunde ergreift geeignete Maßnahmen, um das eigene Netz frei von Schadsoftware zu halten.
Remote Service. Die TDK GmbH kann die Leistungen auch durch den Einsatz von Remote Service erbringen. Der Kunde wird hier gemäß Art. 14 DSGVO informiert, dass zum Zwecke der Installation, Änderung und Instandhaltung/-setzung, insbesondere zur Diagnose und Beseitigung von Störungen, die gestörten Programme einschließlich der dazugehörigen Datenbestände nach Bedarf überspielt und gespeichert werden. Er erklärt sich hiermit einverstanden. Die von der TDK GmbH eingesetzten Mitarbeiter sind entsprechend der DSGVO auf das Datengeheimnis verpflichtet.

Related to Remote Service

  • Cloud-Service 1.1. SAP Analytics Cloud ist in den folgenden Editionen verfügbar: SAP Analytics Cloud für Planung, Professional Edition; SAP Analytics Cloud für Planung, Standard Edition; und SAP Analytics Cloud für Business Intelligence. Die in jeder dieser Editionen sowie für bestimmte Rechenzentrumsstandorte enthaltenen Funktionen sind in der Funktionsumfangsbeschreibung in der Dokumentation beschrieben. Jede Edition muss gesondert in einer Order Form vereinbart werden. Für die Zwecke dieser Ergänzenden Bedingungen bezeichnet Cloud Service die Editionen, die in einer Order Form festgelegt sind. 1.2. Der Auftraggeber kann für SAP Analytics Cloud Vereinbarungen über private und öffentliche Test-Tenants (jeweils ein „Test-Tenant“) treffen. Test-Tenants dürfen nur für nicht produktive Tests und nicht mit personenbezogenen Daten genutzt werden. 1.3. SAP Analytics Cloud, Embedded Edition wird dem Auftraggeber gemäß dem Cloud-Enterprise-Agreement- Modell bereitgestellt, das einer separaten Vereinbarung und Vergütung unterliegt, und ist ein In Frage kommender Cloud Service. Sofern nicht ausdrücklich angegeben, umfassen Verweise auf Cloud Services oder SAP Analytics Cloud in diesen Ergänzenden Bedingungen nicht SAP Analytics Cloud, Embedded Edition.

  • Service (a) QIAGEN erbringt die in der Service-Vereinbarung vereinbarten Services. Wenn nicht ausdrücklich in der Service- Vereinbarung vereinbart, beinhaltet der Service keine Instandsetzungsmaßnahmen im Falle einer Betriebsunterbrechung des Laborgeräts. QIAGEN kann nach eigener ▇▇▇▇ neue oder erneuerte Teile einsetzen. Jedes Bestandteil, dass durch QIAGEN während der Durchführung des Service ersetzt wurde, geht in das Eigentum von QIAGEN über. Der Kunde wird sicherstellen, dass das Bestandteil frei von Rechten Dritter ist und stellt QIAGEN von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus einer bestehenden oder behaupteten Verletzung von Rechten Dritter und einer Verteidigung gegen solche Ansprüche ergeben, frei. (b) Die Durchführung des Service findet während der üblichen Arbeitszeiten in der Zeit von Montag bis ▇▇▇▇▇▇▇ zwischen 09:00 und 17:00 Uhr statt. Ausgenommen hiervon sind gesetzliche Feiertage, sofern nicht QIAGEN ausdrücklich schriftlich hiervon abweichenden Zeiten zustimmt. (c) QIAGEN ist es gestattet, seine vertraglichen Verpflichtungen aus der Service-Vereinbarung sowie den AGB an Subunternehmer zu übertragen. (d) Sofern nicht ausdrücklich in der Service-Vereinbarung erklärt, ist Folgendes nicht vom Service mit umfasst: (i) die Lieferung von Verbrauchsmaterial, Verschleißteilen und Zubehör (insbesondere Lampen, Glasteile, Filter, Spritzen, Schläuche, Luftfilter, Speichermedien jedweder Art, Druckerzubehör, Säulen, thermostatische Platten,); (ii) die Wiederherstellung von Daten bei Verlust oder Beschädigung des Datenträgers (insbesondere Festplatten) und/oder der Software; (iii) Veränderungen oder Standortwechsel des Laborgerätes; (iv) Anwendungsunterstützung für Protokoll/Methodenentwicklung und Kunden-Training. Die vorgenanten Leistungen können, sofern sie nicht bereits von der Service-Vereinbarung umfasst sind, separat angeboten und durchgeführt werden.

  • Brand Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

  • Höhere Gewalt 11.1 Keine Partei haftet der anderen in irgendeiner Art für Schäden, Verluste, Kosten oder Auslagen, welche aus oder in Verbindung mit von ihr nicht zu ver- tretenden Verzögerungen, Einschränkungen, Störungen oder Säumnissen bei der Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber der anderen Partei entstehen, die durch Um- stände außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle verursacht werden, insbesondere durch Naturkatastrophen, Geset- ze und Verordnungen, behördliche Maßnahmen, Anord- nungen oder Entscheidungen eines Gerichts, Erdbeben, Überflutungen, Feuer, Explosionen, Krieg, Terrorismus, Unruhen, Sabotage, Unfälle, Epidemien, Streiks, Aus- sperrungen, Bummelstreiks, Arbeitskämpfe, Schwierig- keiten bei der Beschaffung der erforderlichen Arbeits- kräfte oder Rohmaterialien, Mangel oder Ausfall von Be- förderungsmöglichkeiten, Ausfall von Anlagen oder we- sentlichen Maschinen, Notreparaturen oder Notwartung, Ausfall oder Mangel bei Energie- und Wasserversorgung, Verzögerungen bei der Auslieferung des von Lieferanten oder Subunternehmern gelieferten Materials oder Män- gel bei demselben („Höhere Gewalt“). 11.2 Bei Eintritt eines Ereignisses Höherer Gewalt setzt die betroffene Partei unverzüglich die andere Partei darüber durch schriftliche Mitteilung unter Angabe der Gründe für das Ereignis und der Art und Weise in Kennt- nis, in der es die Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Bestätigten Auftrags berührt. Im Falle einer Verzögerung ist die Verpflichtung zur Lieferung für ei- nen Zeitraum ausgesetzt, der dem von der Höheren Gewalt verursachten Zeitverlust entspricht. Sollte je- doch ein Ereignis Höherer Gewalt über einen Zeitraum von mehr als 60 (sechzig) Tagen nach dem vereinbarten Liefertermin andauern oder eine solche Dauer erwartet werden, dann ist jede der Parteien berechtigt, den be- troffenen Teil des Bestätigten Auftrags ohne Verpflich- tung der anderen Partei gegenüber zu stornieren.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger: