Remote Service Musterklauseln

Remote Service. Das Remote Service umfasst, sofern die technischen Voraussetzungen gemäß den Kapsch Standardvorgaben gegeben sind, die Ferndiagnose von Systemen und Systemkomponenten. Über die Fernzugriffssoftware werden soweit erforderlich, Daten des Systems und der Systemkomponenten zur Analyse, Auswertung bzw. Bearbeitung an Kapsch übermittelt. Softwarefehler und Störungen werden, wenn technisch möglich, im Rahmen des Fernzugriffes behoben. Das Vor Ort Service umfasst den Einsatz des Kapsch Technikers zur Behebung von Störungen des Systems bzw. der Systemkomponenten am Systemstandort. Beinhaltet sind Aufwendungen für die Arbeitszeit des Technikers von Kapsch, Wegzeiten, Fahrtkosten und Diäten. Kapsch prüft bei Softwarefehlern, ob vom jeweiligen Hersteller Software Updates oder Hotfixes zur Verfügung gestellt werden, welche den Fehler beheben. Diese vom Hersteller verfügbaren Softwarepakete werden am System des Auftraggebers implementiert und es wird geprüft ob der Fehler behoben ist. Reproduzierbare oder den Kundenbetrieb beeinträchtigende Fehler, für die vom Hersteller noch keine Lösungen vorhanden sind, werden von Kapsch an den Hersteller gemeldet. Sofern für die aktuell implementierte Softwareversion vom Hersteller kein Support mehr bereitgestellt wird, erfolgt eine Fehlerbehebung nur insofern, als diese mit den für Kapsch vorhandenen Möglichkeiten (z.B. Workaround, Installation vorhandener Updates) durchführbar ist.
Remote Service. 6.1. Im Rahmen des Remote-Services werden nach Meldung Störungen beseitigt, die bei der vertragsgemäßen Nutzung des Serviceprodukts durch den Auf- traggeber auftreten und nicht sofort durch den Technischen Support behoben werden können. 6.2. Der Auftragnehmer wird sich im Rahmen des Remote-Services zu den in Ziffer 1.4. genannten Zeiten im Wege von direkter Datenkommunikation zwischen dem System beim Auftraggeber und Auftragnehmer über Remote- Helpdesk aufschalten um die Verfügbarkeit des Systems per Fernzugriff wiederherzustellen. 6.3. Maßnahmen außerhalb unserer Geschäftszeiten erfolgen nur aufgrund gesonderter Vereinbarung im Einzelfall und gegen gesonderte Vergütung zu den jeweils gültigen Stundensätzen des Auftragnehmers. 6.4. Die Störungsmeldung muss über die Hotline des technischen Supports erfolgen. Zu Zwecken der Störungsbeseitigung werden Störungen in folgende Prioritäten eingeteilt: • Priorität P1: Betriebsverhinderung Eine Betriebsverhinderung liegt vor, wenn die Nutzung des Systems aufgrund von Fehlfunktionen, falschen Arbeitsergebnissen oder der Überschreitung von Antwortzeiten nicht nur vorübergehend unmöglich ist oder so schwerwiegend eingeschränkt wird, dass wesentliche Funktionen nicht mehr ausgeführt werden können. • Priorität P2: Betriebsbehinderung Eine Betriebsbehinderung liegt vor, wenn die Nutzung des Systems aufgrund von Fehlfunktionen, falschen Arbeitsergebnissen oder der Überschreitung von Antwortzeiten zwar nicht unmöglich ist oder schwerwiegend eingeschränkt wird, gleichwohl aber eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung wesentlicher Funktionen vorliegt. • Priorität P3: Sonstige Störung Eine sonstige Störung liegt vor, wenn die Nutzung des Systems nicht erheblich beeinträchtigt wird, insbesondere wenn keine Beeinträchtigung wesentlicher Funktionen vorliegt. Xxxxxxx Xxxx GmbH Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx Tel.: +00 0000 00-0 Fax: +00 0000 00-0000 xxxx@xxxxxxx-xxxx.xxx Geschäftsführer: Xxxxxx Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxx Handelsregister: Mannheim HRB 510031 USt-IdNr.: DE144521586 Steuer-Nr.: 48020/00171 6.5. Der Auftragnehmer bietet im Rahmen des Remote-Services innerhalb der Geschäftszeiten gemäß Ziffer 1.4. bestimmte Reaktionszeiten an: • Priorität P1 Reaktionszeit: 2 Arbeitsstunden bei Call-Eingang per Telefon Reaktionszeit: 4 Arbeitsstunden bei Call-Eingang per E-Mail oder Fax • Priorität P2 Reaktionszeit: 4 Arbeitsstunden bei Call-Eingang per Telefon Reaktionszeit: 6 Arbeitsstunden bei Call-Eingang per E-M...
Remote Service. Für bestimmte Geräte bietet Ziehm Imaging die Option Re- mote Service an. Der Remote Service basiert auf einer siche- ren Verbindung mittels webbasierter Cloud-Lösung zwischen dem C-Bogen und dem zertifizierten Remote Service Mitar- beiter oder Service Center. Bezüglich der sicheren Verbin- dung mittels webbasierter Cloud-Lösung bedient sich Ziehm Imaging eines nach der ISO 27001 zertifizierten Partners. Der Kunde hat sicherzustellen, dass der C-Bogen eine stabile Internetverbindung für die Dauer der Remote Service Sit- zungen hat. Der Anwender in der Klinik muss die Remote Service Funktion an dem Gerät je Sitzung aktivieren und behält über die gesamte Dauer die Kontrolle darüber wie und ob der Remote Service Zugriff geöffnet bleibt. Eine SSL (Secure Socket Layer) -Verbindung gewährleistet dabei eine sichere Kommunikation vom C-Bogen zum Service- Techniker. Zudem stellt der C-Bogen technisch sicher, dass über Remote Service keine personenbezogenen Daten trans- portiert werden. Zugang zu der Remote Service Plattform haben nur durch Xxxxx Imaging geschultes und autorisiertes Personal. Das Remote Service System dokumentiert alle Änderungen die über den Remote Zugang im Gerät vorge- nommen wurden. Zudem verpflichtet sich Xxxxx Imaging selbstverständlich den Remote Zugang nicht dafür zu nut- zen, in unbefugter Weise auf Daten zuzugreifen. Ziehm Ima- ging ergreift geeignete Maßnahmen, um sowohl den C-Bogen als auch die Remote Service Infrastruktur frei von Schad- software zu halten. Der Kunde ergreift geeignete Maßnah- men um das eigene Netz frei von Schadsoftware zu halten.
Remote Service. PHONEKOM kann die Leistungen auch durch den Einsatz von Remote Service erbringen. Der Kunde wird hier gemäß Art. 14 DSGVO informiert, dass zum Zwecke der Installation, Änderung und Instandhaltung/-setzung, insbesondere zur Diagnose und Beseitigung von Störungen, die gestörten Programme einschließlich der dazugehörigen Datenbestände nach Bedarf überspielt und gespeichert werden. Er erklärt sich hiermit einverstanden. Die von PHONEKOM eingesetzten Mitarbeiter sind entsprechend der DSGVO auf das Datengeheimnis verpflichtet.
Remote Service. Die TDK GmbH kann die Leistungen auch durch den Einsatz von Remote Service erbringen. Der Kunde wird hier gemäß Art. 14 DSGVO informiert, dass zum Zwecke der Installation, Änderung und Instandhaltung/-setzung, insbesondere zur Diagnose und Beseitigung von Störungen, die gestörten Programme einschließlich der dazugehörigen Datenbestände nach Bedarf überspielt und gespeichert werden. Er erklärt sich hiermit einverstanden. Die von der TDK GmbH eingesetzten Mitarbeiter sind entsprechend der DSGVO auf das Datengeheimnis verpflichtet.

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  • Höhere Gewalt 11.1 Ist der Verkäufer aufgrund einer in diesem Abschnitt beschriebenen Ursache nicht in der Lage, seinen Verpflichtungen aus einem Vertrag, dessen Bestandteil diese AGB sind, ganz oder teilweise zu erfüllen, so werden diese Verpflichtungen für deren Dauer ausgesetzt. Der Zeitraum, um diese Verpflichtungen zu erbringen, wird so verlängert, dass die ausgesetzten Lieferungen nachgeholt werden können. 11.2 Der Verkäufer haftet nicht für Verluste oder Schäden, die durch Verspätung oder den Ausfall von Lieferungen oder Leistungen entstehen, die auf Folgendes zurückzuführen sind: 11.2.1 außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegende – Probleme innerhalb des Werks, Unfälle, Ausfälle oder Störungen der Ausrüstung; 11.2.2 Streik, Konflikte mit der Belegschaft, Aussperrung oder Personalmangel oder -probleme; Feuer, Überschwemmung, Unfall, Quarantänebeschränkungen, Erdbeben, Tornado, Epidemie oder andere Unglücksfälle oder höhere Gewalt; terroristische Handlungen, Krieg, Aufruhr, zivile Unruhen oder andere Notsituationen oder Handlungen von zivilen oder militärischen Stellen; Befolgung von Anordnungen, Prioritäten oder Aufforderungen von staatlichen Behörden oder Gerichten oder Schiedsrichtern; Embargos; Nichteinhaltung von Lieferterminen durch den Verkäufer oder Rohstoffmangel, wie auch immer verursacht; Verhinderung oder Verzögerung bei der Beschaffung von Personal oder Materialien; Verhinderung oder Verzögerung bei der Beschaffung von Fahrzeugen, Lastwagen, Kraftstoff oder Maschinen, die für den Transport erforderlich sind; 11.2.3 oder jegliche Ursachen, Umstände oder Notfälle, die außerhalb der annehmbaren Kontrolle des Verkäufers liegen, unabhängig davon, ob sie den aufgeführten ähnlich sind oder nicht. Im Fall eines der vorstehenden Ereignisse kann der Verkäufer die Waren nach eigenem Ermessen auf die Kunden aufteilen. 11.3 Die Erfüllung der Verpflichtungen des Verkäufers aus der Bestellung können als Folge der COVID-19-Pandemie oder künftiger Pandemien und der Unvorhersagbarkeit in Bezug auf ihre mögliche Entwicklung, ihr Ausmaß und ihre Auswirkungen beeinträchtigt sein. Wenn die Erfüllung der Verpflichtungen des Verkäufers im Rahmen einer Bestellung durch oder im Zusammenhang mit COVID-19 oder künftiger Pandemien verzögert, verhindert oder unverhältnismäßig erschwert wird, unabhängig davon, ob dies einen Fall höherer Gewalt darstellen würde oder als vorhersehbar angesehen werden kann, haftet der Verkäufer, innerhalb der Grenzen der Zumutbarkeit, solange nicht, bis eine Erfüllung wieder möglich ist. Das ist zum Beispiel insbesondere dann der Fall, wenn: (i) die Belegschaft des Verkäufers durch COVID-19 oder künftiger Pandemien betroffen ist, z. B. in Form von Quarantäne, Reise- oder Transportbeschränkungen oder ähnliche Umstände; (ii) wenn der Verkäufer nicht in der Lage ist, die bestellten Waren in zumutbarer Weise zu beschaffen oder zu liefern; (iii) Preiserhöhungen aufgrund von oder im Zusammenhang mit COVID-19 oder künftiger Pandemien stattfinden und/oder (iv) wenn eine der anderen oben genannten Situationen oder Beschränkungen im Zusammenhang mit COVID-19 oder künftiger Pandemien eintritt.