Höhere Gewalt-Definition

Höhere Gewalt bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, welches eine Partei daran hindert eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese Partei nachweist, dass (a) ein solches Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt; und (b) es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war; und (c) die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei vernünftigerweise nicht hätten vermieden oder überwunden werden können.
Höhere Gewalt bedeutet jede Situation oder jedes Ereignis, das: - eine der Parteien daran hindert, ihre Verpflichtungen aus der Vereinbarung zu erfüllen, - unvorhersehbar war, eine Ausnahmesituation war und außerhalb der Kontrolle der Parteien lag, - nicht auf Fehler oder Fahrlässigkeit seitens des/der Teilnehmenden (oder seitens anderer an der Aktion beteiligter Stellen) zurückzuführen ist und - sich trotz aller Sorgfalt als unvermeidlich erweist.
Höhere Gewalt. “ sind unabwendbare Ereignisse, Terrorismus, Streiks, Brände, Überflutungen, Erdbeben, Unruhen, Kriege, staatliche Maßnahmen, Anordnungen und Beschränkungen, Viren, Denial-of-Service-Attacken sowie arglistiges Verhalten, Strom- und Netzausfälle oder sonstige Ursachen für die Nichtverfügbarkeit des Service, die außerhalb des angemessenen Einflussbereichs von IBM liegen.

Examples of Höhere Gewalt in a sentence

  • Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.

  • Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht voraussehbares und auch durch Anwendung vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt und technisch und wirtschaftlich zumutbarer Mittel nicht abwendbares oder nicht rechtzeitig abwendbares Ereignis.

  • Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten.

  • Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten.

  • Höhere Gewalt sind insbesondere Feuer- und Wasserschäden sowie Blitzschlag.


More Definitions of Höhere Gewalt

Höhere Gewalt. “ bezeichnet jedes unvorhersehbare und ausserhalb der angemessenen Kontrolle einer beteiligten Partei stehende Ereignis. Darunter fallen unter anderem ungünstige Wetterbedingungen, unvermeidbare Unfälle, Stromausfall oder -mangel, Brände, Überschwemmungen, Epidemien, Erdbe- ben, Explosionen, Krieg oder bewaffnete Konflikte, Embargos, staatliche Mass- nahmen oder Anordnungen, Unruhen oder Aufstände, Ausfall oder Verspätun- gen im öffentlichen Verkehr oder Mangel an geeigneten Transportmitteln bzw. eine Verschlechterung ihrer Verfügbarkeit oder Ausfall, Beschlagnahmung oder Nichtverfügbarkeit von ausserhalb der Kontrolle der beteiligten Parteien stehen- der technischer Ausrüstung, Produktionsmitteln oder Fernsehübertragungsinfra- struktur.
Höhere Gewalt. “ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, welches HAGER PAPPRINT daran hindert, eine oder mehrere vertraglichen Verpflichtungen von HAGER PAPPRINT aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit HAGER PAPPRINT nachweist, dass: (a) dieses Hindernis außerhalb der zumutbaren Kontrolle von HAGER PAPPRINT liegt; und (b) es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar war; und (c) die Auswirkungen des Hinder- nisses von HAGER PAPPRINT nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können. (i) Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Angriff, Handlungen ausländischer Feinde, umfangreiche militärische Mobilisierung; (ii) Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie; (iii) Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktio- nen; (iv) rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befol- gung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatlichung; (v) Pest, Epidemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereig- nis; (vi) Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Aus- fall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssyste- men oder Energie; (vii) allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussper- rung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden.
Höhere Gewalt. “ bezeichnet jegliches Ereignis, das sich der Kontrolle der betroffenen Partei entzieht, oder jeglichen Umstand, der sich der Kontrolle einer Partei entzieht, insbesondere Krieg, nationalen Notstand, zivile Unruhen, Terrorismus, Diebstahl, Feuer, Überschwemmungen, Explosionen, Naturkatastrophen, ungewöhnlich schwere Witterungsbedingungen, verbietende Gesetze oder Verordnungen, gerichtliche oder behördliche Anordnungen und Ausfall der Strom- oder Energieversorgung (einschließlich der Telekommunikation).
Höhere Gewalt bezeichnet jedes Ereignis, das (a) nach dem Startdatum eintritt, (b) nicht von der betroffenen Partei selbst verursacht wurde und außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegt, (c) nicht hätte verhindert werden können und nicht durch angemessene Anstrengungen der betroffenen Partei beseitigt werden kann, und (d) die Leistung der betroffenen Partei im Rahmen dieses Vertrags wesentlich beeinträchtigt. Zu den Ereignissen höherer Gewalt zählen Brand, Explosion, Stromausfall, Erdbeben, Überschwemmung, schwere Stürme, Streiks, Embargos, Arbeitskämpfe, Handlungen ziviler oder militärischer Behörden, Krieg, Terrorismus (einschließlich Cyber-Terrorismus), Handlungen oder Unterlassungen von Internetdiensteanbietern, Handlungen oder Unterlassungen von Regulierungs- oder Regierungsbehörden (einschließlich des Erlasses oder wesentlichen Änderung von Gesetzen oder anderen Rechtsakten), die die Erfüllung dieses Vertrags wesentlich beeinträchtigen. Ein Ereignis höherer Gewalt bezieht sich nicht auf Zahlungsverpflichtungen nach diesem Vertrag und umfasst nicht Diebstahl oder Verlust oder Ereignisse, die durch fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen oder Unterlassungen der betroffenen Partei verursacht wurden.
Höhere Gewalt. Die Vertragsparteien werden von der Verantwortlichkeit für eine teilweise oder völlige Erfüllung der Vertragsverpflichtungen befreit, insofern diese aus höherer Gewalt nicht erfüllt werden konnten. Unter Umständen höherer Gewalt werden solche Ereignisse verstanden, die nach Vertragsabschluss entstehen bzw. entstanden sind und von den Vertragspartnern nicht vorherzusehen und unabwendbar waren, wie z. ▇. ▇▇▇▇▇, Elementarkatastrophen, Generalstreiks und dergleichen. Als Technische Einkaufsbedingungen
Höhere Gewalt. “ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, das tolltickets daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit tolltickets nachweist, dass a) dieses Hindernis außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt; und b) es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar war; und c) die Auswirkungen des Hindernisses von tolltickets nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können.
Höhere Gewalt bedeutet ein Ereignis, das sich der Kontrolle von Stripe oder mit Stripe Verbundener Unternehmen entzieht, einschließlich Streiks oder anderer Arbeitskonflikte; Arbeitskräftemangel, Arbeitsniederlegung und Arbeitsverzögerungen; Unterbrechungen der Lieferkette; Embargos und/oder Blockaden; Ausfälle der Telekommunikation; Stromausfälle und Stromknappheit; unzureichende Transportleistungen; Unfähigkeit der Beschaffung adäquater Zulieferungen oder Verzögerung adäquater Zulieferungen; Wetterbedingungen; Erdbeben; Feuer; Überschwemmung; Naturkatastrophen; Aufruhr; zivile Unruhen; Bürgerkriege; Epidemien; Pandemien; staatliche oder nationale Gesundheitskrisen; Krieg; Invasion; Feindseligkeit (unabhängig davon, ob ein Krieg erklärt wurde oder nicht); terroristische Bedrohungen und Attentate; Anwendbares Recht; oder Maßnahmen einer Behörde.