Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers Musterklauseln

Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers. Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger seinen gewünschten Anlageerfolg erreicht. Der An- teilwert des Fonds kann fallen und zu Verlusten beim Anleger führen. Es bestehen keine Garantien der Gesellschaft oder Dritter hinsichtlich einer bestimmten Mindestzahlungszusage bei Rückgabe oder ei- nes bestimmten Anlageerfolgs des Fonds. Anleger könnten einen niedrigeren als den ursprünglich an- gelegten Betrag zurückzuerhalten. Ein bei Erwerb von Anteilen entrichteter Ausgabeaufschlag kann zudem insbesondere bei nur kurzer Anlagedauer einen Erfolg einer Anlage reduzieren oder sogar auf- zehren.
Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers. Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger seinen gewünschten Anlageerfolg erreicht. Der Anteilwert des Masterfonds kann fallen und zu Verlusten beim Anleger führen. Es bestehen keine Garantien der Gesellschaft oder Dritter hinsichtlich einer bestimmten Mindestzahlungszusage bei Rückgabe oder eines bestimmten Anlageerfolgs des Masterfonds. Anleger könnten somit einen niedrigeren als den ursprünglich angelegten Betrag zurückerhalten.
Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers. Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger sei- nen gewünschten Anlageerfolg erreicht. Der Anteilwert des Sondervermögens bzw. der Anteilklasse, in die der Anleger investiert ist, kann fallen und zu Verlusten beim Anleger führen. Es bestehen keine Garantien der Ge- sellschaft oder Dritter hinsichtlich eines bestimmter Mindestzahlung bei Rückgabe oder eines bestimmten Anlageerfolgs des Sondervermögens. Anleger könnten somit einen niedrigeren als den ursprünglich angelegten Betrag zurückerhalten und ihre Anlage – insbesondere im Fall extremer Marktverwerfungen – sogar vollstän- dig verlieren. Ein bei Erwerb von Anteilen ggf. entrichte- ter Ausgabeaufschlag kann zudem insbesondere bei nur kurzer Anlagedauer den Erfolg einer Anlage reduzieren oder sogar aufzehren.

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  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.