Reparaturen am Beatmungsgerät. 5.7.7.1. Reparaturen im Rahmen der „Kaufpauschale“ Im Rahmen der „Kaufpauschale“ führt der Leistungserbringer alle erforderlichen Reparaturen an dem von ihm gelieferten Hilfsmittel einschließlich von ihm gelieferten Zubehör kostenfrei durch, die unter die Sachmängelgewährleistung und/oder die Herstellergarantie fallen und die während der Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist und/oder der Garantiezeit fallen durch.
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Samples: Vereinbarung Über Die Hilfsmittelversorgung, Beitrittserklärung Zur Hilfsmittelversorgung, Vereinbarung Über Die Hilfsmittelversorgung