Reporting. 5.1 Dem Darlehensgeber stehen keine Mitwirkungs-, Stimm- oder Weisungsrechte in Bezug auf den Darlehensnehmer zu. Der Darlehensnehmer plant den Darlehensgeber während der Laufzeit des Darlehens regelmäßig in Einklang mit den jeweils aktuell geltenden „Reporting Guidelines für Crowdfunding-Plattformen im Bundesverband Crowdfunding e.V.“ (verfügbar unter xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx-xxxx- crowdfunding-plattformen-im-bundesverband-crowdfunding-e-v/) zu informieren. Er wird dabei zumindest die allgemeinen Anforderungen sowie die speziellen Anforderungen für Unternehmensfinanzierung einhalten.
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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt
Reporting. 5.1 5.1. Dem Darlehensgeber stehen keine Mitwirkungs-, Stimm- oder Weisungsrechte in Bezug auf den Darlehensnehmer zu. Der Darlehensnehmer plant den Darlehensgeber während der Laufzeit des Darlehens regelmäßig in Einklang mit den jeweils aktuell geltenden „Reporting Guidelines für Crowdfunding-Plattformen im Bundesverband Crowdfunding e.V.“ (verfügbar unter xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx-xxxx- crowdfunding-xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxxx- plattformen-im-bundesverband-crowdfunding-e-v/) zu informieren. Er wird dabei zumindest die allgemeinen Anforderungen sowie die speziellen Anforderungen für Unternehmensfinanzierung einhalten.
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