Beratung zu fachlichen Anforderungen Musterklauseln

Beratung zu fachlichen Anforderungen. Plant der Auftraggeber die Beauftragung von Änderungen, Erweiterungen oder Erneuerungen zum IT-Verfahren, berät der Auftragnehmer über die grundsätzliche Machbarkeit zur Umsetzung fachlicher Anforderungen (soweit er es beurteilen kann) und unterstützt im Rahmen der Auftragsfindung und Auftragsbeschreibung. Die Spezifizierung und konzeptionelle Aufbereitung fachlicher Anforderungen sind hingegen gesondert zu beauftragen.

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  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.