Kündigungsmodalitäten Musterklauseln

Kündigungsmodalitäten. Bei Beendigung der Vertragsbeziehung sind vom Auftragnehmer innerhalb von 6 Wochen nach Zustellung der Kündigung dem Auftraggeber die Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um den Geschäftsbetrieb unter geänderten Bedingungen fortzusetzen. Dazu gehören unter anderem: • Eine aktuelle Darstellung der im Zusammenhang mit diesem Vertrag genutzten Hardware. • Eine aktuelle Aufstellung der für den Systembetrieb installierten Software. • Die Übergabe der Lizenzunterlagen, soweit der Auftraggeber Lizenznehmer ist. • Eine aktuelle Version der eingesetzten Standardkonfigurationen. • Eine Dokumentation des eingesetzten Datensicherungssystems. • Ein Exemplar einer aktuellen Datensicherung bzw. eines Datenexportes. • Die Dokumentation der zu dem Zeitpunkt offenen Problemmeldungen und Aufträge. • Jeweils eine Kopie der dem AG zuzuordnenden Handbücher, Hand-Outs und Dokumentationen. Am Ende des letzten Tages des Vertrages bzw. der tatsächlichen Nutzung der Systeme sind vom Auftragnehmer an den Auftraggeber zu übergeben: • der aktuelle Datenbestand, • der Bestand der gesicherten Daten, • alle dem Auftraggeber zuzuordnenden mobilen Datenträger (z. B. lnstallations-CDs, Sicherungsbänder) Der Auftragnehmer wirkt auf Wunsch des Auftraggebers an einer durch Vertragsende durchzuführenden Migration mit. Aufwand, der durch eine solche Migration beim Auftragnehmer entsteht, sowie Materialaufwendungen und Aufwandsleistungen für individuelle Abschluss- und Sicherungsarbeiten werden vom Auftraggeber gesondert vergütet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Vertragsende alle aus diesem Vertrag bezogenen Dateien und Programme in seiner Systemumgebung zu löschen.
Kündigungsmodalitäten. Bei Beendigung der Vertragsbeziehung sind vom Auftragnehmer innerhalb von 6 Wochen nach Zustellung der Kündigung dem Auftraggeber die Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um den Geschäftsbetrieb unter geänderten Bedingungen fortzusetzen. Dazu gehören: • eine aktuelle Aufstellung der für den Verfahrensbetrieb installierten Software, • die Übergabe der Lizenzunterlagen, soweit der Auftraggeber Lizenznehmer ist, • die Dokumentation der zu dem Zeitpunkt offenen Problemmeldungen und Aufträge, • jeweils eine Kopie der dem Auftraggeber zuzuordnenden Verfahrensdokumentationen. Der Auftragnehmer wirkt auf Wunsch des Auftraggebers an einer zum Vertragsende durchzuführenden Verfahrensmigration mit. Aufwand, der durch eine solche Migration beim Auftragnehmer entsteht, sowie Materialaufwendungen und Aufwandsleistungen für individuelle Abschluss- und Sicherungsarbeiten, sind vom Auftraggeber gesondert zu vergüten. Hierfür wird der Auftragnehmer ein gesondertes Angebot erstellen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Vertragsende, alle aus diesem Vertrag bezogenen Dateien und Programme in seiner Systemumgebung zu löschen.
Kündigungsmodalitäten. Durch den Auftragnehmer werden keine Daten des Auftraggebers nach Wirksamwerden der Kündigung vorgehalten oder übertragen.
Kündigungsmodalitäten. Jede Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen fristlos zu kündigen. Ein zur fristlosen Kündigung berechtigender wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn o die andere Vertragspartei schuldhaft gegen ihr obliegende wesentliche vertragliche Verpflichtungen verstossen hat und den Verstoss trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht innerhalb der gesetzten Frist einstellt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht, wenn sie zwecklos oder der zur Kündigung berechtigten Vertragspartei nicht zumutbar ist; o die andere Vertragspartei schuldhaft gegen gesetzliche Vorschriften, die für die Durchführung dieses Vertrags unmittelbar oder mittelbar von Bedeutung sind, verstossen hat. Hierbei sind sich die Vertragsparteien einig, dass bereits der qualifizierte Verdacht eines schuldhaften Verstosses der genannten Art einen zur fristlosen Kündigung berechtigenden wichtigen Grund darstellt.
Kündigungsmodalitäten. Der Vertrag ist 1 Jahr vor Ablauf des Baurechtsvertrags auf Vertragsende (30.09.2041) im gegenseitigen Einverständnis kündbar. Sind sich beide Parteien einig, ist auch eine vorzeitige Vertragsauflösung und Löschung im Grundbuch auf jeden beliebigen Zeitpunkt möglich.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.