Risiken im Fall von Sicherungsgeschäften mit der Société Générale Musterklauseln

Risiken im Fall von Sicherungsgeschäften mit der Société Générale. Die Emittentin schließt mit der Société Générale Sicherungsgeschäfte in Bezug auf die Wertpapiere ab. In diesem Fall sollen entsprechende Sicherungsgeschäfte die Höhe der etwaigen geschuldeten Zahlungen aus den von der Emittentin begebenen Wertpapieren absichern. Erweisen sich die von der Société Générale als Garantin aus diesen Sicherungsgeschäften zur Verfügung gestellten Finanzmittel letztlich als unzureichend, um die Ansprüche aller Inhaber von Wertpapieren, die im Rahmen der Garantiestruktur ausgegeben wurden, vollständig zu erfüllen, so sehen die Bedingungen der Wertpapiere vor, dass die Ansprüche der Inhaber dieser Wertpapiere anteilig in Höhe des von der Emittentin verursachten Fehlbetrags erlöschen. Dies bedeutet, dass der Rückgriff auf die Emittentin auf alle tatsächlich von der Société Générale erhaltenen Erlöse beschränkt ist (Begrenzter Rückgriff). Weitere Ansprüche der Inhaber solcher Wertpapiere gegen die Emittentin bestehen nicht, unabhängig davon, ob die Emittentin in der Lage wäre, ihre Zahlungsverpflichtungen aus den Wertpapieren mit anderen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln zu erfüllen. Die Inhaber solcher Wertpapiere sind daher dem Kreditrisiko der Société Générale ausgesetzt. Daher können Anleger im Fall einer Insolvenz der Société Générale ihr eingesetztes Kapital ganz oder teilweise verlieren (Risiko eines Totalverlusts).