Risiken im Zusammenhang mit der Natur der Wertpapiere Musterklauseln

Risiken im Zusammenhang mit der Natur der Wertpapiere. Die Emittentin könnte nicht in der Lage sein, genügend Liquidität zu generieren, um ihren Zahlungsverpflich- tungen aus den Schuldverschreibungen nachzukommen. Im Fall der Insolvenz der Emittentin kann es zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals für den Erwerb der Schuldverschreibungen kommen. Die Schuldverschreibungen sind unbesichert. Es gibt für sie keine gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung oder vergleichbare Sicherungen. Andere Verbindlichkeiten der Emittentin könnten vorrangig zu befriedigen sein. Die Emittentin könnte weitere Anleihen begeben bzw. die Emittentin oder ihre Tochtergesellschaften könnten weitere Fremdmittel aufnehmen. Ein Anleihegläubiger ist dem Risiko ausgesetzt, überstimmt zu werden und gegen seinen Willen Rechte gegen- über der Emittentin zu verlieren, falls die Anleihegläubiger nach den Anleihebedingungen durch Mehrheitsbe- schluss Änderungen der Anleihebedingungen zustimmen. Bei einer Fremdfinanzierung des Erwerbs der Schuldverschreibungen trägt der Anleger das Risiko, die Forde- rungen aus einer Finanzierung erfüllen zu müssen, ohne dass ihm möglicherweise dafür entsprechende Erträge aus den Schuldverschreibungen zur Verfügung stehen. Nach Maßgabe der Anleihebedingungen kann die Emittentin die Schuldverschreibungen vorzeitig kündigen. In diesem Fall könnten die Anleger eine niedrigere Xxxxxxx als erwartet erzielen. Der Anleger trägt insoweit ein Wiederanlagerisiko. Der Erwerber der Schuldverschreibungen hat keinen Einfluss auf die Geschäftsführung der Emittentin. Die Schuldverschreibungen können von den Anlegern nicht vorzeitig gekündigt werden und die Anleger haben grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Rückzahlung vor dem Ende der Laufzeit. Ansprüche aus den Schuldverschreibungen bestehen ausschließlich gegen die Emittentin, nicht aber gegen de- ren Tochter- oder Beteiligungsgesellschaften.

Related to Risiken im Zusammenhang mit der Natur der Wertpapiere

  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.