Rücknahme von Waren Musterklauseln

Rücknahme von Waren. 9.1 Es ist dem Lieferanten freigestellt, nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Käufer katalogmässige Waren gegen Gutschrift zurückzunehmen, sofern diese bei der Rücksendung noch im Lieferprogramm enthalten und fabrikneu sind. Eine Verpflichtung des Lieferanten zur Rücknahme besteht jedoch nicht. 9.2 Gutschriften werden ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung nicht ausbezahlt, sondern nur an andere Forderungen des Lieferanten gegenüber dem Käufer angerechnet. Der Wert einer Gutschrift kann grundsätzlich nicht über 85 % des Produktepreises (exklusiv Steuern, Versand- und Montagekosten) betragen. 9.3 Die Rücksendung ist mit dem Lieferschein franko an den verein- barten Ort zurückzuschicken. Von einer Gutschrift werden abge- zogen: Prüfgebühr, Versandspesen sowie eventuelle Instandstel- lungskosten.
Rücknahme von Waren. 12.1 Es ist der TROX HESCO freigestellt, nach vorheriger schriftli- cher Vereinbarung mit dem Kunden Lagerwaren zurückzuneh- men, sofern diese beim Vereinbarungszeitpunkt noch im Lie- ferprogramm enthalten und fabrikneu sind (max. 6 Monate alt, ungebraucht, originalverpackt). Eine Verpflichtung zur Rück- nahme besteht jedoch nicht. 12.2 Nicht lagerhaltige, d.h. auf Bestellung angefertigte Produkte werden nicht zurückgenommen. 12.3 Die Rücksendung ist innert 30 Tagen nach Lieferung und nur gegen Voranmeldung mit dem Lieferschein franko an den ver- einbarten Ort zurückzuschicken. Von einer Gutschrift werden abgezogen: Prüfgebühr, Versandspesen, eventuelle In- standstellungskosten sowie Umtriebskosten. Der minimale Ab- zug für die Umtriebe beträgt 30% vom Nettofakturawert, je- doch im Minimum CHF 150.00, sofern Ware und Verpackung in einwandfreiem Zustand sind. Eine Auszahlung der Gut- schrift ist ausgeschlossen. Sie kann nur auf zukünftige Bestel- lungen angerechnet werden.
Rücknahme von Waren. 6.1 Es ist uns, nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Käufer, feigestellt, katalogmässige Waren zurück- zunehmen, sofern diese bei der Rücksendung noch im Lieferprogramm enthalten und fabrikneu sind. Eine Ver- pflichtung zur Rücknahme besteht jedoch nicht. 6.2 Die Ware ist mit Lieferschein, franko an einen mit uns vereinbarten Ort zurückzuschicken. Die Kosten für Prü- fung, eventuelle Instandstellungen und die Versandspesen werden bei der Gutschrift in Abzug ge- bracht.
Rücknahme von Waren. Nur von uns gelieferte, original paketierte und unbeschädigte Xxxx wird von uns zurückgenommen. Dies gilt nicht für KS-U-Schalen, Stürze, Sichtmauersteine, Verblender sowie lose Steine, Kimmsteine, Sonderanfertigungen sowie im Kundenauftrag bestellte Handelswaren, diese sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen. Für die Wiedereinlagerung wird eine Aufwandsentschädigung gemäß der jeweils gültigen Preisliste erhoben.
Rücknahme von Waren. Der Lieferant ist in Ausnahmefällen bereit, die von ihm gelieferte Xxxx zurückzukaufen. Dies bedarf jedoch für jeden Einzelfall einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Bei der Festsetzung des Rückkaufpreises nimmt der Lieferant unter Berücksichtigung der bei ihm anfallenden Bearbeitungs- und Überprüfungskosten sowie des Zustandes der zurückgekauften Ware einen Abschlag vom ursprünglichen Rechnungswert vor, dessen Höhe der Lieferant für jeden Einzelfall gesondert festlegt.
Rücknahme von Waren. Die Rücknahme von bereits gelieferter Ware muß ausdrücklich vereinbart sein. Je nach Zustand und Alter der retournierten Xxxx ist der Lieferer berechtigt, Abzüge vom ursprünglichen Preis (Wertverlust, Manipulationsgebühr) vorzunehmen. Die Rücknahme von Sonderanfertigungen ist grundsätzlich nicht möglich.
Rücknahme von Waren. Es ist dem Lieferanten freigestellt, nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Käufer original verpackte und unbeschädigte Waren zurück zu nehmen, sofern diese bei der Rücksendung noch im Lieferprogramm enthalten und fabrikneu sind. Eine Verpflichtung zur Rücknahme besteht jedoch nicht. Die Rücksendung ist mit dem Rücklieferschein an den vereinbarten Ort zurückzuschicken. Von einer Gutschrift werden abgezogen: 10% Bearbeitungsgebühr, Versandspesen sowie eventuelle Reparatur bzw. Austauschkosten.
Rücknahme von Waren. 5.1 Ware, die bei der Verkäuferin gekauft wurde und für die die behördliche Zulassung entzogen wurde (die aus dem Warenverzeichnis des Apotheker- verlages gestrichen wurde), wird zum jeweils letztgültigen Einkaufspreis von Roche Austria GmbH innerhalb von zwei Monaten nach Streichung aus dem Warenverzeichnis des Apothekerverlages zurückgenommen. Die zurückzunehmende Xxxx muss innerhalb dieser zwei Monate auf dem Betriebsgelände der Schachinger pharmalogistik GmbH in 0000 Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx 00-00, eingelangt sein. 5.2 Kühlware (Ware, die ständig gekühlt werden muss) sowie TAMIFLU® und das Pandemiepaket werden nur zurück genommen / erstattet, falls die behördliche Zulassung entzogen wurde (Punkt 5.2), nicht jedoch, wenn das Ablaufdatum überschritten wurde (Punkt 5.1). Ebenso ist die Rücknahme / die Erstattung oder der Umtausch von infolge unsachgemäßer Lagerung verdorbener Arzneimittel/Arzneispezialitäten oder von Arzneimitteln/Arzneispezialitäten mit unansehnlich gewordenen Verpackungen ausgeschlossen. 5.3 Für serialisierungspflichtige Arzneimittel, die im AMV-System bzw. im EMV-System deaktiviert sind, ist ebenso die Rücknahme / die Erstattung oder der Umtausch ausgeschlossen.
Rücknahme von Waren. Rücknahme ordnungsgemäß gelieferter Ware kann nur mit unserer vorherigen Zustimmung erfolgen. Bei Gutschrifterteilung bringen wir mindestens 20 % des Nettoberechnungsbetrages für Verwaltungskosten, Prüfung und Neuverpackung in Abzug. Beschädigte Waren und solche, die in jeweils gültigen Preislisten nicht mehr aufgeführt sind, werden nicht gutgeschrieben. Erfolgt bei Sonderanfertigung auf Wunsch des Auftragsgebers eine Änderung, müssen die bis dahin entstandenen Kosten vom Besteller ersetzt werden. Bei Stornierung des Auftrages hat der Besteller die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen zu bezahlen. Bereits ausgelieferte Sonderanfertigungen werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.
Rücknahme von Waren. Die freiwillige Rücknahme von Material erfolgt generell nur in einwandfrei wiederverkaufsfähigem Zustand innerhalb voller Verpackungseinheiten und nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.