Rücknahme von Waren Musterklauseln

Rücknahme von Waren. 9.1 Es ist dem Lieferanten freigestellt, nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Käufer katalogmässige Waren gegen Gutschrift zurückzunehmen, sofern diese bei der Rücksendung noch im Lieferprogramm enthalten und fabrikneu sind. Eine Verpflichtung des Lieferanten zur Rücknahme besteht jedoch nicht.
Rücknahme von Waren. Es ist dem Lieferanten freigestellt, nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Käufer original verpackte und unbeschädigte Waren zurück zu nehmen, sofern diese bei der Rücksendung noch im Lieferprogramm enthalten und fabrikneu sind. Eine Verpflichtung zur Rücknahme besteht jedoch nicht. Die Rücksendung ist mit dem Rücklieferschein an den vereinbarten Ort zurückzuschicken. Von einer Gutschrift werden abgezogen: 10% Bearbeitungsgebühr, Versandspesen sowie eventuelle Reparatur bzw. Austauschkosten.
Rücknahme von Waren. Nur von uns gelieferte, original paketierte und unbeschädigte Xxxx wird von uns zurückgenommen. Dies gilt nicht für KS-U-Schalen, Stürze, Sichtmauersteine, Verblender sowie lose Steine, Kimmsteine, Sonderanfertigungen sowie im Kundenauftrag bestellte Handelswaren, diese sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen. Für die Wiedereinlagerung wird eine Aufwandsentschädigung gemäß der jeweils gültigen Preisliste erhoben.
Rücknahme von Waren. 12.1 Es ist der TROX HESCO freigestellt, nach vorheriger schriftli- cher Vereinbarung mit dem Kunden Lagerwaren zurückzuneh- men, sofern diese beim Vereinbarungszeitpunkt noch im Lie- ferprogramm enthalten und fabrikneu sind (max. 6 Monate alt, ungebraucht, originalverpackt). Eine Verpflichtung zur Rück- nahme besteht jedoch nicht.
Rücknahme von Waren. Die Rücknahme von bereits gelieferter Ware muß ausdrücklich vereinbart sein. Je nach Zustand und Alter der retournierten Xxxx ist der Lieferer berechtigt, Abzüge vom ursprünglichen Preis (Wertverlust, Manipulationsgebühr) vorzunehmen. Die Rücknahme von Sonderanfertigungen ist grundsätzlich nicht möglich.
Rücknahme von Waren. 4.1. Der Lieferant ist nicht verpflichtet, bestellte und mängelfrei gelieferte Xxxx zurückzunehmen. Keine Rücknahmepflicht besteht insbesondere bei Zubehör und Ersatzteilen.
Rücknahme von Waren. Soweit wir ordnungsgemäß gelieferte Ware zurücknehmen, ohne zu de- ren Rücknahme verpflichtet zu sein, erfolgt eine Gutschrift nur für ein- wandfreie Vertragsgegenstände in Höhe von höchstens 80 % des Rech- nungsbetrages.
Rücknahme von Waren. 5.1 Ware, die bei der Verkäuferin gekauft wurde und für die die behördliche Zulassung entzogen wurde (die aus dem Warenverzeichnis des Apotheker- verlages gestrichen wurde), wird zum jeweils letztgültigen Einkaufspreis von Roche Austria GmbH innerhalb von zwei Monaten nach Streichung aus dem Warenverzeichnis des Apothekerverlages zurückgenommen. Die zurückzunehmende Xxxx muss innerhalb dieser zwei Monate auf dem Betriebsgelände der Schachinger pharmalogistik GmbH in 0000 Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx 00-00, eingelangt sein.
Rücknahme von Waren. Der Lieferant ist in Ausnahmefällen bereit, die von ihm gelieferte Xxxx zurückzukaufen. Dies bedarf jedoch für jeden Einzelfall einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Bei der Festsetzung des Rückkaufpreises nimmt der Lieferant unter Berücksichtigung der bei ihm anfallenden Bearbeitungs- und Überprüfungskosten sowie des Zustandes der zurückgekauften Ware einen Abschlag vom ursprünglichen Rechnungswert vor, dessen Höhe der Lieferant für jeden Einzelfall gesondert festlegt. 12.
Rücknahme von Waren. 6.1 Es ist uns, nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Käufer, feigestellt, katalogmässige Waren zurück- zunehmen, sofern diese bei der Rücksendung noch im Lieferprogramm enthalten und fabrikneu sind. Eine Ver- pflichtung zur Rücknahme besteht jedoch nicht.