Common use of Rücknahme von Waren Clause in Contracts

Rücknahme von Waren. 9.1 Es ist dem Lieferanten freigestellt, nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Käufer katalogmässige Waren gegen Gutschrift zurückzunehmen, sofern diese bei der Rücksendung noch im Lieferprogramm enthalten und fabrikneu sind. Eine Verpflichtung des Lieferanten zur Rücknahme besteht jedoch nicht. 9.2 Gutschriften werden ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung nicht ausbezahlt, sondern nur an andere Forderungen des Lieferanten gegenüber dem Käufer angerechnet. Der Wert einer Gutschrift kann grundsätzlich nicht über 85 % des Produktepreises (exklusiv Steuern, Versand- und Montagekosten) betragen. 9.3 Die Rücksendung ist mit dem Lieferschein franko an den verein- barten Ort zurückzuschicken. Von einer Gutschrift werden abge- zogen: Prüfgebühr, Versandspesen sowie eventuelle Instandstel- lungskosten.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen (Alb)

Rücknahme von Waren. 9.1 Es ist dem Lieferanten freigestellt, nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Käufer katalogmässige Waren gegen Gutschrift Gut- schrift zurückzunehmen, sofern diese bei der Rücksendung noch im Lieferprogramm enthalten und fabrikneu sind. Eine Verpflichtung des Lieferanten zur Rücknahme besteht jedoch nicht. 9.2 Gutschriften werden ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung nicht ausbezahlt, sondern nur an andere Forderungen des Lieferanten Lieferan- ten gegenüber dem Käufer angerechnet. Der Wert einer Gutschrift kann grundsätzlich nicht über 85 % des Produktepreises Produktpreises (exklusiv Steuern, Versand- und Montagekosten) betragen. 9.3 Die Rücksendung ist mit dem Lieferschein franko an den verein- barten Ort zurückzuschicken. Von einer Gutschrift werden abge- zogen: Prüfgebühr, Versandspesen sowie eventuelle Instandstel- lungskosten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Rücknahme von Waren. 9.1 Es ist dem Lieferanten freigestelltfreiigestellt, nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Käufer Käuf er katalogmässige Waren gegen Gutschrift Gut- schrift zurückzunehmen, sofern diese bei der Rücksendung noch im Lieferprogramm enthalten und fabrikneu sind. Eine Verpflichtung des Lieferanten zur Rücknahme besteht jedoch nicht. 9.2 Gutschriften werden ohne anderslautende an derslautende schriftliche Vereinbarung nicht ausbezahlt, sondern nur an andere Forderungen des Lieferanten Lieferan- ten gegenüber dem Käufer angerechneta ngerechnet. Der Wert einer Gutschrift kann grundsätzlich nicht über 85 % des Produktepreises Produktpreises (exklusiv Steuern, Versand- und MontagekostenMonta gekosten) betragen. 9.3 Die Rücksendung Rückse dung ist mit dem Lieferschein franko an den verein- barten Ort zurückzuschicken. Von einer Gutschrift Gu schrift werden abge- zogen: Prüfgebühr, Versandspesen sowie eventuelle Instandstel- lungskosten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Rücknahme von Waren. 9.1 Es ist dem Lieferanten freigestellt, nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung Vereinba- rung mit dem Käufer katalogmässige Waren gegen Gutschrift zurückzunehmenzurückzuneh- men, sofern diese bei der Rücksendung noch im Lieferprogramm enthalten und fabrikneu sind. Eine Verpflichtung des Lieferanten zur Rücknahme besteht be- steht jedoch nicht. 9.2 Gutschriften werden ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung nicht ausbezahlt, sondern nur an andere Forderungen des Lieferanten gegenüber dem Käufer angerechnet. Der Wert einer Gutschrift kann grundsätzlich nicht über 85 85% des Produktepreises Produktpreises (exklusiv Steuern, Versand- und MontagekostenMontagekos- ten) betragen. Bei Elektrotableaus und Schaltschränken beträgt dieser Wert 70%. 9.3 Die Rücksendung ist mit dem Lieferschein franko an den verein- barten vereinbarten Ort zurückzuschicken. Von einer Gutschrift werden abge- zogenabgezogen: Prüfgebühr, Versandspesen Ver- sandspesen sowie eventuelle Instandstel- lungskostenInstandstellungskosten.

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Samples: General Terms and Conditions