Rücktritt des Busmieters. Der Busmieter ist jederzeit berechtigt gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale vom Mietbus-Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. zu erklären, auf einem dauerhaften Datenträger, bevorzugter Weise per E-Mail. Bei Rücktritt durch den Busmieter kommt es zu folgenden Entschädigungspauschalen (= „Stornokosten“): bis 30. Tag vor Reiseantritt 10 % ab 29. bis 4. Tag vor Reiseantritt 30 % ab dem 3. Tag vor Reiseantritt 100 % des Mietpreises.
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Rücktritt des Busmieters. Der Busmieter ist jederzeit berechtigt gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale vom Mietbus-Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Fa. Xxxxx Reisebüro Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. zu erklären, auf einem dauerhaften Datenträger, bevorzugter Weise per E-Mail. Bei Rücktritt durch den Busmieter kommt es zu folgenden Entschädigungspauschalen (= „Stornokosten“): bis 30. Tag vor Reiseantritt 10 0 % ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 25 % ab 14. bis 4. Tag vor Reiseantritt 30 % ab dem 3. Tag vor Reiseantritt 100 % des Mietpreises.70 %
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Rücktritt des Busmieters. Der Busmieter ist jederzeit berechtigt gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale vom Mietbus-Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. GmbH zu erklären, auf einem dauerhaften Datenträger, bevorzugter Weise per E-Mail. Bei Rücktritt durch den Busmieter kommt es zu folgenden Entschädigungspauschalen (= „Stornokosten“): bis 30. Tag vor Reiseantritt 10 0 % ab 29. bis 4. Tag vor Reiseantritt 30 % ab dem 3Reiseantritt. Tag vor Reiseantritt 100 % des Mietpreises.10 %
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Rücktritt des Busmieters. Der Busmieter ist jederzeit berechtigt gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale vom Mietbus-Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. Neubauer Reisen GmbH zu erklären, auf einem dauerhaften Datenträger, bevorzugter Weise per E-Mail. Bei Rücktritt durch den Busmieter kommt es zu folgenden Entschädigungspauschalen (= „Stornokosten“): bis 30. Tag vor Reiseantritt 10 dem Tag der Fahrzeuganmietung 0 % ab 29. bis 4. Tag vor Reiseantritt 30 % ab dem 3. Tag vor Reiseantritt 100 % des Mietpreises.der Fahrzeuganmietung 10 %
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Rücktritt des Busmieters. Der Busmieter ist jederzeit berechtigt gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale vom Mietbus-Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. zu erklären, auf einem dauerhaften Datenträger, bevorzugter Weise per E-Mail. Bei Rücktritt durch den Busmieter kommt es zu folgenden Entschädigungspauschalen (= „Stornokosten“): bis 30. Tag vor Reiseantritt dem Tag der Fahrzeuganmietung 10 % ab 29. bis 4. Tag vor Reiseantritt dem Tag der Fahrzeuganmietung 30 % ab dem 3. Tag vor Reiseantritt 100 % des Mietpreises.%
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Rücktritt des Busmieters. Der Busmieter ist jederzeit berechtigt gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale vom Mietbus-Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. DieFahrerei Bustouristik GmbH zu erklären, auf einem dauerhaften Datenträger, bevorzugter Weise per E-Mail. Bei Rücktritt durch den Busmieter kommt es zu folgenden Entschädigungspauschalen (= „Stornokosten“): bis 30. Tag vor Reiseantritt 10 0 % ab 29. bis 4. Tag vor Reiseantritt 30 % ab dem 3. Tag vor Reiseantritt 100 % des Mietpreises.10 %
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