Common use of Rücktritt des Xxxxxxx Clause in Contracts

Rücktritt des Xxxxxxx. Führt der Mieter aus einem von der Vermieterin nicht zu vertretenden Grund die Veranstaltung nicht zu dem vertraglich vereinbarten Veranstaltungstermin durch oder kündigt er den Über- lassungsvertrag, so ist er zur Zahlung einer Ausfallentschädigung verpflichtet. Diese beträgt bei Anzeige des Ausfalls: bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn 20 % bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn 40 % bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 60 % danach 80 % des vereinbarten Mietentgeltes einschließlich des Entgeltes für Zusatzleistungen, sofern die Ver- mieterin nicht im Einzelfall die Entstehung eines höheren Ausfallschadens nachweist. Der Mieter kann nachweisen, dass der Vermieterin ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Ist der Vermieterin eine anderweitige Vermietung möglich, werden die Einnah- men hieraus anteilig auf die Ausfallentschädigung angerechnet.

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Samples: stadthalle-walsrode.de

Rücktritt des Xxxxxxx. Führt der Mieter aus einem von der Vermieterin nicht zu vertretenden Grund die Veranstaltung nicht zu dem vertraglich vereinbarten Veranstaltungstermin durch oder kündigt er den Über- lassungsvertragÜberlassungsvertrag, so ist er zur Zahlung einer Ausfallentschädigung verpflichtet. Diese beträgt bei Anzeige des Ausfalls: bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn 20 % bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn 40 % bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 60 % danach 80 % des vereinbarten Mietentgeltes einschließlich des Entgeltes für Zusatzleistungen, sofern die Ver- mieterin Vermieterin nicht im Einzelfall die Entstehung eines höheren Ausfallschadens nachweist. Der Mieter kann nachweisen, dass der Vermieterin ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Ist der Vermieterin eine anderweitige Vermietung möglich, werden die Einnah- men Einnahmen hieraus anteilig auf die Ausfallentschädigung angerechnet.

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Samples: Überlassungsvertrag

Rücktritt des Xxxxxxx. 1. Führt der Mieter aus einem von der Vermieterin vom Vermieter nicht zu vertretenden vertretenen Grund die Veranstaltung nicht zu dem vertraglich vereinbarten Veranstaltungstermin durch oder tritt er vom Mietvertrag zurück bzw. kündigt er den Über- lassungsvertragihn, ohne daß ihm hierzu ein individuelles vereinbartes oder zwingendes gesetzliches Recht zusteht, so ist er zur Zahlung einer Ausfallentschädigung verpflichtet. Diese beträgt bei Anzeige des Ausfalls: , - bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn 20 Veranstaltungsbeginn20 % - bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn 40 Veranstaltungsbeginn40 % - bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 60 Veranstaltungsbeginn60 % - danach 80 % des vereinbarten Mietentgeltes Benutzungsentgeltes einschließlich des Entgeltes für Zusatzleistungen, sofern die Ver- mieterin der Vermieter nicht im Einzelfall die Entstehung eines höheren Ausfallschadens nachweist. Der Mieter kann nachweisen, dass der Vermieterin daß dem Vermieter ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Ist der Vermieterin dem Vermieter eine anderweitige Vermietung möglich, werden die Einnah- men Einnahmen hieraus anteilig auf die Ausfallentschädigung angerechnet.

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Samples: www.balingen.de

Rücktritt des Xxxxxxx. 1. Führt der Mieter aus einem von der Vermieterin vom Vermieter nicht zu vertretenden Grund die Veranstaltung nicht zu dem vertraglich vereinbarten Veranstaltungstermin durch oder tritt er vom Mietvertrag zurück bzw. kündigt er den Über- lassungsvertragihn, ohne dass ihm hierzu ein individuell vereinbartes oder zwingendes gesetzliches Recht zusteht, so ist er zur Zahlung einer Ausfallentschädigung verpflichtet. Diese beträgt bei Anzeige des Ausfalls: Ausfalls bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn 20 20% bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn 40 40% bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 60 60% danach 80 80% des vereinbarten Mietentgeltes Benutzungsentgeltes einschließlich des Entgeltes für Zusatzleistungen, sofern die Ver- mieterin der Vermieter nicht im Einzelfall die Entstehung eines höheren Ausfallschadens nachweist. Der Mieter kann nachweisen, dass der Vermieterin dem Vermieter ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Ist der Vermieterin dem Vermieter eine anderweitige Vermietung möglich, werden die Einnah- men Einnahmen hieraus anteilig auf die Ausfallentschädigung angerechnet.

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Samples: www.stageboxx.de