Rücktritt des Xxxxxxx. Tritt der Mieter aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, vom Vertrag zurück, werden dem Mieter 30 % des Auftragswertes als pauschaler Schadenersatz berechnet. Erfolgt der Rücktritt weniger als vier Wochen vor Vertragslaufzeitbeginn, so werden 50 %, bei weniger als zwei Wochen 75 % und bei weniger als einer Woche 100 % des Miet- bzw. Service-Mietbetrages zur Zahlung fällig. Dem Mieter bleibt es vorbehalten, dem Vermieter einen geringeren Schaden nachzuweisen.
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Rücktritt des Xxxxxxx. Tritt der Mieter aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, vom Vertrag zurück, werden dem Mieter 30 % des Auftragswertes als pauschaler Schadenersatz berechnet. Erfolgt der Rücktritt weniger als vier Wochen vor Vertragslaufzeitbeginn, so werden 50 %, bei weniger als zwei Wochen 75 % und bei weniger als einer Woche 100 % des Miet- Miet bzw. Service-Mietbetrages zur Zahlung fällig. Dem Mieter bleibt es vorbehalten, dem Vermieter einen geringeren Schaden nachzuweisen.
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Rücktritt des Xxxxxxx. Tritt der Mieter aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, vom Vertrag zurück, werden dem Mieter 30 % des Auftragswertes als pauschaler Schadenersatz berechnet. Erfolgt der Rücktritt weniger als vier Wochen vor VertragslaufzeitbeginnVertragslaufzeitbeginn (Leistungszeitraum), so werden 50 %, bei weniger als zwei drei Wochen 75 % und bei weniger als einer Woche zwei Wochen 100 % des Miet- bzw. Service-Mietbetrages Mietpreises zur Zahlung fällig. Dem Mieter bleibt es vorbehalten, dem Vermieter einen geringeren Schaden nachzuweisen.
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Rücktritt des Xxxxxxx. Tritt der Mieter Mieter, aus Gründen, die der Vermieter die Vermieterin nicht zu vertreten hat, vom Vertrag Mietvertrag zurück, so werden dem Mieter 30 % des Auftragswertes als pauschaler Schadenersatz Schadensersatz berechnet. Erfolgt der Rücktritt weniger als vier 4 Wochen vor VertragslaufzeitbeginnMietbeginn, so werden 50 %, bei weniger als zwei 2 Wochen 75 75% und bei weniger als einer Woche 100 % des Miet- bzw. Service-Mietbetrages zur Zahlung fällig. Dem Mieter bleibt es vorbehalten, dem Vermieter der Vermieterin einen geringeren Schaden nachzuweisen.
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