Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten. 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Xxxxxx wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis verlangen. 5.3. Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert, und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: bis 45 Tage vor Reiseantritt 10 %, 44 bis 22 Tage vor Reiseantritt 40 %, 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 60 %, ab 14 Tage vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises. 5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale. 5.5. Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit er nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 5.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen, Allgemeine Reisebedingungen
Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten. 5.14.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter RSSC unter der nachfolgend unten angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Xxxxxx wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.24.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter RSSC den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der ReiseveranstalterRSSC, soweit der Rücktritt nicht von ihm ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine ihre Aufwendungen in Abhängigkeit vom von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
5.34.3. Der Reiseveranstalter RSSC hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert, und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird je nach Reiseart und nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden Kunden, insbesondere unter Berücksichtigung der eingeschränkten Kurzfristvermarktungsmöglichkeiten für Luxuskreuzfahrten wie folgt berechnet: bis 45 Tage :
a) Kreuzfahrten mit weniger als 15 Tagen Dauer:
b) Kreuzfahrten mit mehr als 14 Tagen Dauer
c) Für Transfers, und Regent Choice Landausflüge betragen die Stornokosten ab 36 Stunden vor Reiseantritt 10 %, 44 bis 22 Tage vor Reiseantritt 40 %, 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 60 %, ab 14 Tage vor Reiseantritt 90 Abreise 95% des Reisepreises.
5.44.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter RSSC nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist ist, als die von ihm ihr geforderte Pauschale.
5.54.5. Der Reiseveranstalter RSSC behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit er RSSC nachweist, dass ihm ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter RSSC verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.64.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651b 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
4.7. Storniert bei einer gebuchten Doppelbelegung der Kabine eine Person bis zum 46.Tag vor Reiseantritt, wird für die stornierte Person die unter
4.3.a) ausgewiesene Stornopauschale fällig. Die verbleibende Person wird in der gebuchten Kabine auf den entsprechenden Einzelbelegungspreis umgebucht. Ab dem 45.Tag vor Reiseantritt wird für die stornierte Person die unter 4.3.a) oder b) ausgewiesene Stornopauschale fällig, für die verbleibende Person ändert sich der bereits bestätigte pro Person Preis nicht.
4.8. Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.
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Samples: Reisebedingungen, Reisebedingungen
Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten. 5.14.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter OC unter der nachfolgend unten angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Xxxxxx wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.24.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter OC den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der ReiseveranstalterOC, soweit der Rücktritt nicht von ihm ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine ihre Aufwendungen in Abhängigkeit vom von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
5.34.3. Der Reiseveranstalter OC hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert, und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird je nach Reiseart und nach dem Zeitpunkt des Zugangs Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden Kunden, insbesondere unter Berücksichtigung der eingeschränkten Kurzfristvermarktungsmöglichkeiten für Luxuskreuzfahrten wie folgt berechnet: :
a) Kreuzfahrten bis 45 Tage zu 14 Nächten Dauer:
b) Kreuzfahrten mit mehr als 14 Nächten Dauer
c) Für Transfers, Landausflüge a la Carte, Unlimited & Your World Packages sowie für Vorreservierungen in den Restaurants La Reserve und Privée betragen die Stornokosten ab 36 Stunden vor Reiseantritt 10 %, 44 bis 22 Tage vor Reiseantritt 40 %, 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 60 %, ab 14 Tage vor Reiseantritt 90 Abreise 95% des Reisepreises.
5.44.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter OC nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist ist, als die von ihm ihr geforderte Pauschale.
5.54.5. Der Reiseveranstalter OC behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit er OC nachweist, dass ihm ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter OC verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.64.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651b 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
4.7. Xxxxxxxxx bei einer gebuchten Doppelbelegung der Kabine eine Person bis zum 46.Tag vor Reiseantritt, wird für die stornierte Person die unter 4.3.a) ausgewiesene Stornopauschale fällig. Die verbleibende Person wird in der gebuchten Kabine auf den entsprechenden Einzelbelegungspreis umgebucht. Ab dem 45.Tag vor Reiseantritt wird für die stornierte Person die unter 4.3.a) oder b) ausgewiesene Stornopauschale fällig, für die verbleibende Person ändert sich der bereits bestätigte pro Person Preis nicht.
4.8. Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.
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Samples: Reisebedingungen
Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten. 5.1. 4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter XXXXXX unter der nachfolgend unten angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Xxxxxx wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2. 4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter XXXXXX den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen Soweit das kostenfreie Rücktrittsrecht nach Ziffer 1.5 nicht eingreift, kann der ReiseveranstalterCUNARD stattdessen eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm CUNARD zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegtsoweit am Bestimmungsort oder dessen unmittelbarer Nähe nicht außergewöhnliche Umstände auftreten, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar, wenn sie nicht der Kontrolle von CUNARD unterliegen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis verlangensich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
5.34.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Xxxxx der von CUNARD ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was CUNARD durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch CUNARD zu begründen ist. Der Reiseveranstalter XXXXXX hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert, und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und gewöhnlich mögliche des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen Verwendung der Reiseleistungen berücksichtigtfestgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet: bis 45 Tage zum 50. Tag vor Reiseantritt 10 %Abfahrt 20% des Reisepreises 30% des Reisepreises vom 49. Tag bis 30. Tag vor Abfahrt 25% des Reisepreises 30% des Reisepreises vom 29. Tag bis 22. Tag vor Abfahrt 35% des Reisepreises 35% des Reisepreises vom 21. Tag bis 15. Tag vor Abfahrt 60% des Reisepreises 60% des Reisepreises ab dem 14. Tag vor Abfahrt 80% des Reisepreises 80% des Reisepreises Bei Nichterscheinen, 44 bis 22 Tage vor Reiseantritt 40 %, 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 60 %, ab 14 Tage vor Reiseantritt 90 Stornierung am Tag der Abfahrt und bei nachträglicher Stornierung 95% des Reisepreises 95% des Reisepreises.
5.4. 4.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter XXXXXX nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
5.5. Der Reiseveranstalter 4.5 CUNARD behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit er CUNARD nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter XXXXXX verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.6. 4.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651b 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer von CUNARD zu stellenverlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Für die Umschreibung des Vertrages auf eine Ersatzperson berechnen wir Bearbeitungsgebühren von € 50,- (zuzüglich etwaiger von Dritten - insbesondere von Fluggesellschaften - erhobener Gebühren).
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen
Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten. 5.1. 5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter XXXXXXXXX unter der nachfolgend vorstehend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Xxxxxx wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2. 5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter XXXXXXXXX den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der ReiseveranstalterXXXXXXXXX, soweit der Rücktritt nicht von ihm XXXXXXXXX zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit vom von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
5.3. Der Reiseveranstalter a) XXXXXXXXX hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert, pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: - Nach einem Rücktritt bis 45 Tage zum 60. Tag vor Reiseantritt 10 %Abfahrt: 10% des Reisepreises. - Nach einem Rücktritt v. 59. bis 40. Tag vor Abfahrt 20% des Reisepreises. - Nach einem Rücktritt v. 39. bis 30. Tag vor Abfahrt 40% des Reisepreises. - Nach einem Rücktritt v. 29. bis 20. Tag vor Abfahrt 60% des Reisepreises. - Nach einem Rücktritt ab dem 19. Tag vor Abfahrt 80% des Reisepreises. - Bei Nichterscheinen, 44 bis 22 Tage vor Reiseantritt 40 %, 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 60 %, ab 14 Tage vor Reiseantritt 90 Stornierung am Tag der Abfahrt und bei nachträglicher Stornierung 95% des Reisepreises.
5.4b) Die Entschädigung der SILVERSEA infolge Rücktritts bestimmt sich im Fall der Buchung einer Weltreise mit einer Dauer von mindestens 54 Tagen abweichend von Buchst. a) wie folgt: - Nach einem Rücktritt bis zum 60. Tag vor Abfahrt: 20% des Reisepreises. - Nach einem Rücktritt v. 59. bis 40. Tag vor Abfahrt 30% des Reisepreises. - Nach einem Rücktritt v. 39. bis 30. Tag vor Abfahrt 50% des Reisepreises. - Nach einem Rücktritt v. 29. bis 20. Tag vor Abfahrt 75% des Reisepreises. - Nach einem Rücktritt ab dem 19. Tag vor Abfahrt 85% des Reisepreises. - Bei Nichterscheinen, Stornierung am Tag der Abfahrt und bei nachträglicher Stornierung 95% des Reisepreises.
c) Die Silver Shore - Angebote, sowie das Silversea Air Programme stellen durch SILVERSEA vermittelte Fremdleistungen dar. Entschädigungen oder sonstige Stornokosten entstehen nach den Stornobedingungen des jeweiligen Veranstalters.
5.3 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter SILVERSEA nachzuweisen, dass diesem dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist ist, als die von ihm ihr geforderte Pauschale.
5.5. Der Reiseveranstalter 5.4 SILVERSEA behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit er SILVERSEA nachweist, dass ihm ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter XXXXXXXXX verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.6. 5.5 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651b 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Für die Umschreibung des Vertrages auf eine Ersatzperson berechnen wir Bearbeitungsgebühren von EUR 50,00 (zuzüglich etwaiger von Dritten – insbesondere von Fluggesellschaften – erhobener Gebühren).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten. 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktretenzurück- treten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter Pflieger unter der nachfolgend nachstehend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Xxxxxx wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter Pflieger den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der ReiseveranstalterPflieger, soweit der Rücktritt nicht von ihm ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung Entschädi- gung für die bis zum Rücktritt getroffenen getroffe- nen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis verlangen.ihre Auf-
5.3. Der Reiseveranstalter Pflieger hat diesen Entschädigungsanspruch Entschädigungs- anspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes Zeit- punktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert, pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen Aufwendung und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen Reise- leistungen berücksichtigt. Die Entschädigung Entschädi- gung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: bis 45 Tage vor Reiseantritt 10 %, 44 bis 22 Tage vor Reiseantritt 40 %, 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 60 %, ab 14 Tage vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises.:
5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter Pflieger nachzuweisen, dass diesem dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist entstan- den ist, als die von ihm ihr geforderte PauschalePau- schale.
5.5. Der Reiseveranstalter Pflieger behält sich vor, anstelle der in Abwei- chung von den vorstehenden Pauschalen Pauscha- len eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit er nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter Pflieger verpflichtet, die geforderte Entschädigung Entschädi- gung unter Berücksichtigung der ersparten ers- xxxxxx Aufwendungen und einer etwaigen etwai- gen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.6. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen.
5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß entsprechend der Bestimmungen des § 651b 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen Bestimmungen unberührt.
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Samples: Reisevertrag
Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten. 5.14.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter GA unter der nachfolgend unten angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro oder eine Buchungsplattform gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem diesem/dieser gegenüber erklärt werden. Dem Xxxxxx wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger schriftlich zu erklären.
5.24.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter GA den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der ReiseveranstalterGA, soweit der Rücktritt nicht von ihm ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine ihre Aufwendungen in Abhängigkeit vom von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
5.34.3. Der Reiseveranstalter GA hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert, und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird je nach Reiseart und nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden Kunden, insbesondere unter Berücksichtigung der eingeschränkten Kurzfristver-marktungsmöglichkeiten für gebündelte Reisen und besondere Tour-Produkte (mit Linienflügen) wie folgt berechnet: bis 45 Tage vor Reiseantritt 10 %:
a) Tour und Expeditions - Produkt:
b) Ankunftstransfers, 44 bis 22 Tage vor Reiseantritt 40 %Vor -und Nachprogramme mit Übernachtung, 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 60 %„My own room“ Produkte und optionale Aktivitäten, ab 14 Tage vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises.die direkt mit GA gebucht wurden:
5.44.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter GA nachzuweisen, dass diesem dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist ist, als die von ihm GA geforderte Pauschale.
5.54.5. Der Reiseveranstalter GA behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine gegebenenfalls höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit er GA nachweist, dass ihm ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter GA verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.64.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651b 651 b e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
4.7. Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.
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Samples: Pauschalreisevertrag
Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten. 5.1. 5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter XXXXXX unter der nachfolgend vorstehend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Xxxxxx wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2. 5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter XXXXXX den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen Soweit das kostenfreie Rücktrittsrecht nach Ziffer 1.5. nicht eingreift, kann der ReiseveranstalterXXXXXX stattdessen, soweit der Rücktritt nicht von ihm XXXXXX zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit vom von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
5.3. Der Reiseveranstalter XXXXXX hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert, pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden und der Preiskategorie wie folgt berechnet: Bei Rücktritt beträgt die Stornogebühr bei Vereinbarung eines Premium Preises bei Vereinbarung eines Smart Preises oder bei Sonderangeboten* bis 45 Tage zum 56. Tag vor Reiseantritt 10 %, 44 bis 22 Tage vor Reiseantritt 40 %, 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 60 %, ab 14 Tage vor Reiseantritt 90 Abfahrt 10% des ReisepreisesReisepreises 20% des Reisepreises vom 55. Tag bis 28. Tag vor Abfahrt 25% des Reisepreises 25% des Reisepreises vom 27. Tag bis 15. Tag vor Abfahrt 50% des Reisepreises 50% des Reisepreises ab dem 14. Tag vor Abfahrt 75% des Reisepreises 75% des Reisepreises Bei Nichterscheinen, Stornierung am Tag der Abfahrt und bei nachträglicher Stornierung 90% des Reisepreises 90% des Reisepreises *Sonderangebote = Reisepreise, die im Vergleich zum Premium Preis reduziert sind.
5.4. 5.3 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter XXXXXX nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
5.5. Der Reiseveranstalter 5.4 CUNARD behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit er CUNARD nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter XXXXXX verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.6. 5.5 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651b 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Für die Umschreibung des Vertrages auf eine Ersatzperson berechnen wir Bearbeitungsgebühren von EUR 50,00 (zuzüglich etwaiger von Dritten - insbesondere von Fluggesellschaften - erhobener Gebühren).
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen
Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten. 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift CVJM Seelbach schriftlich zu erklären. Falls ; falls die Reise über ein Reisebüro einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Xxxxxx wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich in Textform zu erklären.
5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter CVJM Xxxxxxxx den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der ReiseveranstalterCVJM Seelbach eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegtam Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, eine angemessene Entschädigung für außergewöhnliche Umstände auftreten, die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und seine Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis verlangen.
5.3außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des CVJM Seelbach unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. CVJM Xxxxxxxx kann die Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert, und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und gewöhnlich mögliche des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigtfestlegen. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung auf Basis des Kunden wie folgt Reisepreises berechnet: bis 45 Tage vor Reiseantritt 10 %, 44 bis 22 Tage vor Reiseantritt 40 %, 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 60 %, ab 14 Tage vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises.
5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter CVJM Seelbach nachzuweisen, dass diesem dem CVJM Seelbach überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist ist, als die von ihm vom CVJM Seelbach geforderte Pauschale.
5.5Entschädigungspauschale. Der Reiseveranstalter CVJM Seelbach behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit er der CVJM Seelbach nachweist, dass ihm dem CVJM Seelbach wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter CVJM Seelbach verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.6. Der CVJM Seelbach behält sich ebenfalls vor, auf Stornokosten zu verzichten. Ist der CVJM Xxxxxxxx infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er diese unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651b §651e BGB einen Ersatzteilnehmer vom CVJM Seelbach durch schriftliche Mitteilung zu stellenverlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie dem CVJM Seelbach sieben Tage vor Reisebeginn zugeht.
5.1. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
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Samples: Reisebedingungen
Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten. 5.1. 4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter XXXXXX unter der nachfolgend unten angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Xxxxxx Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2. 4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter XXXXXX den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen Soweit das kostenfreie Rücktrittsrecht nach Ziffer 1.5 nicht eingreift,kann der ReiseveranstalterCUNARD stattdessen eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm CUNARD zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegtsoweit am Bestimmungsort oder dessen unmittelbarer Nähe nicht außergewöhnliche Umstände auftreten, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar,wenn sie nicht der Kontrolle von CUNARD unterliegen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis verlangensich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
5.34.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Xxxxx der von CUNARD ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was CUNARD durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch CUNARD zu begründen ist. Der Reiseveranstalter XXXXXX hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert, und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und gewöhnlich mögliche des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen Verwendung der Reiseleistungen berücksichtigtfestgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt Rücktrittserklärungwie folgtmit der jeweiligen Stornostaffel berechnet: - Bei Rücktritt beträgt die Stornogebühr bis 45 Tage zum 50. Tag vor Reiseantritt 10 %, 44 bis 22 Tage vor Reiseantritt 40 %, 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 60 %, ab 14 Tage vor Reiseantritt 90 Abfahrt: bei Vereinbarung eines Premium Preises: 20% des ReisepreisesReisepreises bei Vereinbarung eines Smart Preises oder bei Sonderangeboten*: 30% des Reisepreises - Bei Rücktritt beträgt die Stornogebühr vom 49. Tag bis 30. Tag vor Abfahrt: bei Vereinbarung eines Premium Preises: 25% des Reisepreises bei Vereinbarung eines Smart Preises oder bei Sonderangeboten*: 30% des Reisepreises - Bei Rücktritt beträgt die Stornogebühr vom 29. Tag bis 22. Tag vor Abfahrt: bei Vereinbarung eines Premium Preises: 35% des Reisepreises bei Vereinbarung eines Smart Preises oder bei Sonderangeboten*: 35% des Reisepreises - Bei Rücktritt beträgt die Stornogebühr vom 21. Tag bis 15. Tag vor Abfahrt: bei Vereinbarung eines Premium Preises: 60% des Reisepreises bei Vereinbarung eines Smart Preises oder bei Sonderangeboten*: 60% des Reisepreises - Bei Rücktritt beträgt die Stornogebühr ab dem 14. Tag vor Abfahrt: bei Vereinbarung eines Premium Preises: 80% des Reisepreises bei Vereinbarung eines Smart Preises oder bei Sonderangeboten*: 80% des Reisepreises - Bei Rücktritt beträgt die Stornogebühr bei Nichterscheinen, Stornierung am Tag der Abfahrt und bei nachträglicher Stornierung: bei Vereinbarung eines Premium Preises: 95% des Reisepreises bei Vereinbarung eines Smart Preises oder bei Sonderangeboten*: 95% des Reisepreises *Sonderangebote = Reisepreise, die im Vergleich zum Premium Preis reduziert sind.
5.4. 4.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter XXXXXX nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist ist, als die von ihm geforderte ihmgeforderte Pauschale.
5.5. Der Reiseveranstalter 4.5 CUNARD behält sich vor, ,anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit er CUNARD nachweist, dass ihm wesentlich ihmwesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall diesemFall ist der Reiseveranstalter XXXXXX verpflichtet, ,die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.6. 4.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, ,gemäß § 651b 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer von CUNARD zu stellenverlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Für die Umschreibung des Vertrages auf eine Ersatzperson berechnen wir Bearbeitungsgebühren von € 50,- (zuzüglich etwaiger von Dritten – insbesondere von Fluggesellschaften – erhobener Gebühren).
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen
Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten. 5.1. 4.1 Der Kunde kann Xxxx hat die Möglichkeit jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktretenvom Reisevertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift WSH zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Xxxxxx Xxxx wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
5.2. Tritt der Kunde 4.2 Bei Rücktritt vor Reisebeginn zurück durch den Xxxx oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalteran steht dem WSH eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevor- kehrungen und die Aufwendungen zu, soweit der Rücktritt nicht von ihm dem WSH zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegtam Bestimmungsort oder in dessen unmittelbare Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, eine angemessene die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beein- trächtigen. Gemäß § 651 h Abs. 3 S. 2 BGB sind Umstände unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht in der Kontrolle des WSH unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutba- ren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Höhe der Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen be- misst sich nach dem Reisepreis abzüglich des Xxxxx der ersparten Kosten des WSH sowie abzüglich dessen, was das WSH durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt. Die Pauschalen sind unter der Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und seine dem Beginn der Reise sowie der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis verlangen.
5.3und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistung festgelegt. Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe Die Entschädi- gung wird nach dem Zeitpunkt des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn Zugangs zur Rücktrittserklärung in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert, und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: - bis 45 30 Tage vor Reiseantritt 10 %, 44 Anreise bei Gruppen bis 22 30 Personen 25,00 Euro - bis 50 Tage vor Reiseantritt 40 %, 21 Anreise bei Gruppen über 30 Personen 50,00 Euro Nach Ablauf der vorstehenden Fristen betragen die Stornierungskosten - bei Gruppen bis 30 Personen bis 15 Tage vor Reiseantritt 60 %, ab 14 Anreise 25 % des Gesamt- preises unter 15 Tage vor Reiseantritt 90 Anreise 50% des Reisepreises.Gesamtpreises - bei Gruppen über 30 Personen bis 25 Tage vor Anreise 30 % des Gesamt- preises unter 25 Tage vor Anreise 60 % des Gesamtpreises
5.4. 4.3 Dem Kunden Xxxx bleibt es in jedem Fall unbenommender Nachweis vorbehalten, die dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein WSH zustehende an- gemessene Entschädigung sei wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist niedriger als die von ihm geforderte PauschaleEntschädigungspauschale.
5.5. Der Reiseveranstalter 4.4 Das WSH behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höherehöhe- re, konkrete individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit er nachweistder WSH nach- weist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter WSH verpflichtet, die geforderte gefor- derte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen so- wie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen Reiseleistung erwirbt, konkret zu beziffern und zu belegenbegründen.4.5 Das WSH ist verpflichtet in- folge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises unverzüglich aber auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
5.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651b 4.6 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
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Samples: Pauschalreisevertrag
Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten. 5.1. 4.1 Der Kunde Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift RV zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro einen Reisevermittler gebucht wurde, kann ist der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werdenzu erklären. Dem Xxxxxx wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger schriftlich zu erklären.
5.2. 4.2 Tritt der Kunde Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter RV den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der ReiseveranstalterRV eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegtam Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und seine Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis verlangenaußergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des RV unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
5.34.3 Der RV kann vor Reisebeginn in den folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten: Der RV ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert. In diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt der RV vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
4.4 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Xxxxx der vom RV ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch den RV zu begründen ist. Der Reiseveranstalter RV hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert, und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und gewöhnlich mögliche des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigtfestgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet: bis 45 Tage vor Reiseantritt 10 %, 44 Reiseantritt: 20% der Reisekosten bis 22 31 Tage vor Reiseantritt 40 %, 21 Reiseantritt: 50% der Reisekosten bis 16 Tage vor Reiseantritt: 60% der Reisekosten ab 15 Tage vor Reiseantritt 60 %, ab 14 Tage vor Reiseantritt 90 Reiseantritt: 95% des Reisepreisesder Reisekosten Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Reisebeginn entstehen dem Reisenden 100% der Reisekosten.
5.4. 4.5 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter RV nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
5.5. 4.6 Der Reiseveranstalter RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen Entschädigungspauschalen eine höhere, konkrete individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit er der RV nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter RV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu belegen.
5.6. 4.7 Das gesetzliche Recht des Kunden, Kunden gemäß § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
4.8 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen
Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten. 5.1. 4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls Xxxxx die Reise über ein Reisebüro einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Xxxxxx wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
5.2. 4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der ReiseveranstalterReiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegtam Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und seine Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis verlangenaußergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären .
5.34.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Xxxxx der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch den Reiseveranstalter zu begründen ist. Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert, und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und gewöhnlich mögliche des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigtfestgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel vom geleisteten Reisepreis berechnet: Busreisen, Eigenanreise, Hotelvermittlungen Rücktritt bis 45 Tage zum 45. Tag vor Reiseantritt 10 %, 44 Reisebeginn 20% ab 44. Tag bis 22 Tage 29. Tag vor Reiseantritt Reisebeginn 40 %, 21 % ab 28. Tag bis 15 Tage 15. Tag vor Reiseantritt Reisebeginn 50 % ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 60 %, % ab 14 Tage 6. Tag bis 2. Tag vor Reiseantritt Reisebeginn 70 % 1 Tag vor Reisebeginn bzw. Nichtantritt 90 % des Reisepreises.Flugreisen Rücktritt bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 40% ab 44. Tag bis 29. Tag vor Reisebeginn 50 % ab 28. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 60 % ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 70 % ab 6. Tag bis 2. Tag vor Reisebeginn 80 % 1 Tag vor Reisebeginn bzw. Nichtantritt 90 %
5.4. 4.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommender Nachweis gestattet, die dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein zustehende angemessene Entschädigung sei gar nicht entstanden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist niedriger als die von ihm geforderte PauschaleEntschädigungspauschale.
5.5. 4.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen Entschädigungspauschalen eine höhere, konkrete individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit er der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu belegenbegründen.
5.6. 4.6 Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
4.7 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651b 651e BGB einen Ersatzteilnehmer vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu stellenverlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
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Samples: Reisevertrag
Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten. 5.16.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter „Xxx Xxxxxx Xxxxxxxx“ unter der nachfolgend in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift ♙nschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Xxxxxx wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.26.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter „Xxx Xxxxxx Xxxxxxxx“ den Anspruch ♙nspruch auf den Reisepreis. Stattdessen Statt dessen kann der Reiseveranstalter„Xxx Xxxxxx Xxxxxxxx“, soweit der Rücktritt nicht von ihm ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen ihre ♙ufwendungen in Abhängigkeit vom ♙bhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
5.3. Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert, und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: bis 45 Tage vor Reiseantritt 10 %, 44 bis 22 Tage vor Reiseantritt 40 %, 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 60 %, ab 14 Tage vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises.
5.46.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter „Xxx Xxxxxx Xxxxxxxx“ nachzuweisen, dass diesem dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist ist, als die von ihm ihr geforderte Pauschale.
5.56.5. Der Reiseveranstalter „Xxx Xxxxxx Xxxxxxxx“ behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit er „Xxx Xxxxxx Xxxxxxxx“ nachweist, dass ihm ihr wesentlich höhere Aufwendungen ♙ufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall Macht „Xxx Xxxxxx Xxxxxxxx“ einen solchen ♙nspruch geltend, so ist der Reiseveranstalter „Xxx Xxxxxx Xxxxxxxx“ verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen etwa ersparter ♙ufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.66.6. Dem Kunden wird der ♙bschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen.
6.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß entsprechend der Bestimmungen des § 651b 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen Bestimmungen unberührt.
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Samples: Reisevertrag