EINFÜHRENDE BESTIMMUNGEN Musterklauseln

EINFÜHRENDE BESTIMMUNGEN. Die Reiseversicherung ist für die Versicherung von Auslands- sowie Inlandsreisen bestimmt. Es bezieht sich auf Studien-, Urlaubs- und Arbeitsreisen von administrativem Charakter. Sie können eine der folgenden Alternativen wählen: a) Einmalige Reiseversicherung – wird auf eine Dauer von weniger als 365 Tage abgeschlossen. b) Jahresreiseversicherung mit wiederholten Aufenthalten – wird auf 365 Tage abgeschlossen, während deren der Versicherte beliebig mal ausreisen kann. Jede Reise kann maximal 90 ¨aufeinander folgenden Tage dauern. Dauert die Reise länger, endet die Versicherung mit dem Ablauf des 90. Tag der Auslands- oder Inlandsreise. Bitte beachten Sie, dass sich auf Ihre Versicherung die VB-RV nur im Rahmen der Versicherungsvariante beziehen, die Sie bei Abschluss der Reiseversicherung gewählt haben. Die Reiseversicherung umfasst, abhängig von der gewählten Variante, folgende Versicherungen und Versicherungssummen: Maximale gesamte Versicherungssumme für alle Leistungen 20 000 000 € 200 000 € Rückholung und Transporte bis zur max. Versicherungssumme bis zur max. Versicherungssumme Behandlungskosten (Auslandsdeckung) bis zur max. Versicherungssumme bis zur max. Versicherungssumme Berge-Transportkosten 80 000 € 20 000 € Besuch einer nahestehenden Person (Transport) bis zur max. Versicherungssumme bis zur max. Versicherungssumme Besuch einer nahestehenden Person (Unterkunft) 200 € / Nacht; max. 10 Nächte 150 € / Nacht; max. 10 Nächte Reiseunterstützung (medizinische und touristische Auskünfte) ja ja Telefonische Hilfe im Notfall ja ja Rechtsberatung (Auslandsdeckung) ja ja Vorschuss bei Strafverfahren (Auslandsdeckung) ja Vorschuss bei Diebstahl von Zahlungsmitteln (Auslandsdeckung) ja KFZ-Kasko Selbstbehaltschutz (bei Auslandsreisen) 500 € Unfalltod 20 000 € 10 000 € Dauernde Invalidität 40 000 € 20 000 € Personenschäden 500 000 € 100 000 € Sachschäden 500 000 € 100 000 € Versicherungssumme 2 200 € 4 400 € 1 500 € 3 000 € Versicherungssumme pro Artikel 370 € 370 € 320 € 320 € Dokumentenersatz 150 € 300 € 100 € 200 € Versicherungssumme verspätete Gepäcksausgabe 200 € 400 € Flugverspätung oder Annullierung 20 € pro Stundemax. 200 € 40 € pro Stundemax. 400 € Versäumen der gebuchten regulären Abfahrt / des gebuchten regulären Abflugs 300 € 600 € STORNOVERSICHERUNG (inklusive Reiseabbruch) Optional Stand Alone Produkt Reisestornoversicherung Tatsächliche Kosten bis zu der im Versicherungsvertrag angeführten Versicherungssumme max. 10 000 € für einmalige Reise...
EINFÜHRENDE BESTIMMUNGEN. 1.1 Diese Bedingungen der Handelsgesellschaft AQUAFORUM s.r.o., St.-Nr.: 03512452, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Plzeň (Pilsen), Abteilung C, Einlageblatt 30352, geschäftsansässig in: 5. května 469/19, 351 01 Františkovy Lázně (im Folgenden nur „Gesellschaft“), regeln die im Zusammenhang mit der Nutzung des Treueprogramms „AQUAFORUM Club“ (im Folgenden nur „Treueprogramm“) durch eine andere natürliche oder juristische Person (im Folgenden nur „Nutzer“) entstandenen gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Zugleich werden in diesen Geschäftsbedingungen einige Grundrechte und -pflichten der Vertragsparteien festgelegt. 1.2 Das Treueprogramm ist für die Besucher der Einrichtungen der Gesellschaft bestimmt und dient vor allem der Förderung und Stärkung der Beziehungen mit den Gästen der Gesellschaft. Im Rahmen des Treueprogramms wird eine Mitgliedschaftskarte ausgestellt, die das Treueprogramm-Mitglied zum preisermäßigten Erwerb von Waren oder Dienstleistungen im Rahmen des Angebots der Gesellschaft berechtigt. 1.3 Der Wortlaut dieser Bedingungen kann durch die Gesellschaft geändert oder ergänzt werden. Rechte und Pflichten, die während der Wirksamkeit der vorherigen Fassung der Bedingungen entstanden sind, bleiben von dieser Bestimmung unberührt.
EINFÜHRENDE BESTIMMUNGEN. 1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle Verhältnisse der Gesellschaft BRINOX d.o.o. zu ihren Auftraggebern/Käufern, wenn zwischen ihnen nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart wird (Ausschluss von Bedingungen bzw. Vereinbarung besonderer Bedingungen für einen einzelnen Verkauf oder Ausführung von Leistungen). Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Bestellungen oder Verträge. 2. Die Bedingungen des Auftraggebers/Käufers oder jede sonstigen Bedingungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gelten nur dann, wenn sie seitens der Gesellschaft BRINOX d.o.o. schriftlich bestätigt wurden. Dabei hat die bestätigte Vereinbarung über die Abweichung eines einzelnen Punkts von einem Punkt in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der anderen Punkte bzw. Bestimmungen in diesen Bedingungen. 3. Bei Unklarheiten im Bezug auf die einzelnen Bestimmungen verschiedener Unterlagen der Vertragsparteien, gilt (falls nicht anders vereinbart) die folgende Gültigkeitsreihenfolge: a) Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer/Verkäufer/Lieferanten und dem Auftraggeber/Käufer bzw. zwischen den Vertragsparteien b) Das Angebot des Auftragnehmers/Verkäufers
EINFÜHRENDE BESTIMMUNGEN. 1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind von der 2VV s.r.o. herausgegeben. 2. Diese Geschäftsbedingungen definieren und legen die Rechte und Verpflichtungen zwischen Hersteller/Verkäufer und seinen Kunden – den Käufern fest. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt das Recht der Tschechischen Republik – das Gesetz Nr. 89/2012 Sb. 3. Für diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen: “Verkäufer” – die 2VV s.r.o., Hersteller, ein Unternehmen mit dem eingetragenen Sitz in Fáblovka 568, Postleitzahl 533 52, ID Nr. 620 65 467, eingetragen im Handelsregister des Gerichts von Hradec Králové, Abschnitt C, Eintrag 7642 “Käufer” – ein Handelspartner, der Waren von dem Hersteller kauft. “Kaufvertrag oder Vertrag” – ein Vertag oder eine Vertriebsvereinbarung die zwischen dem Verkäufer (2VV s.r.o.) und dem Käufer geschlossen wird. Ein von dem anderen Vertragspartner bestätigter Auftrag gilt als Kaufvertrag.
EINFÜHRENDE BESTIMMUNGEN. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend ‚AGB‘) gelten ausschließlich für Kunden der Invitario GmbH (nachfolgend ‚Invitario‘). Invitario ist eine cloud-basierte Software für Teilnehmermanagement (nachfolgend ‚Internet-Dienstleistung‘), mit der Unternehmen und Eventmanager (nachfolgend ‚Kunden‘) mit potenziellen Teilnehmern von Events durch Online-Kommunikationsmedien in Kontakt treten und personenbezogene Daten erheben zu können. Mit der Eröffnung eines Accounts bei Invitario akzeptieren Sie diese AGB. Falls Sie einer Klausel dieser AGB nicht zustimmen, ist eine Nutzung von Invitario – weder vollständig, noch einzelner Funktionen – ausgeschlos- sen. Sofern Kunden mit Teilnehmern von Veranstaltungen untereinander über Invitario Verträge schließen, ist Invi- tario daran nicht beteiligt und wird kein Vertragspartner. Die Kunden sind für die Abwicklung und die Erfüllung der zwischen ihnen und Teilnehmern geschlossenen Verträge unabhängig von Invitario verantwortlich. Invita- rio haftet insbesondere auch dann nicht, wenn im Zusammenhang mit einem solchen Vertrag kein Kontakt zwischen dem Kunden und Teilnehmer zustande kommt. Invitario haftet darüber hinaus nicht für jedwede Art von Pflichtverletzungen der Kunden und aus den zwischen den Nutzern geschlossenen Verträgen. Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen handelt Invitario ausschließlich als gewerblicher Vermittler, der im Na- men des Kunden handelt und in dessen Auftrag den Kaufvertrag über seine Internet-Dienstleistung abwickelt. Die vertragliche Bindung in Bezug auf die Veranstaltung und den Verkauf bzw. Kauf der Tickets kommt somit ausschließlich zwischen Kunden und Teilnehmer zustande. Invitario haftet insbesondere nicht für eine Insol- venz des Kunden oder den Ausfall einer Veranstaltung. Für die Durchführung der vom Kunden angebotenen Veranstaltung(en) gelten möglicherweise zusätzliche Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden. Invitario hat hierauf keinen Einfluss. Invitario und der Kunden sind berechtigt, eine Bestellung des Teilnehmers zu stornieren (einseitiges Rücktritts- recht), wenn der Teilnehmer gegen solche Bedingungen verstößt, die vom Veranstalter oder von Invitario im Rahmen des Ticketverkaufs aufgestellt worden sind, oder diese zu umgehen versucht. Die Erklärung der Stor- nierung bzw. des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen.
EINFÜHRENDE BESTIMMUNGEN. Die FLAVE GmbH hat mit dem Auftraggeber=Datenverantwortlichen einen Vertrag über die Nutzung der Software-Lösungen abgeschlossen (=Hauptvertrag/bestätigtes Angebot). Für die Dienstleistung gelten die aktuellen AGB der FLAVE GmbH. Der Auftraggeber nutzt die Software-Lösung für die Organisation und Durchführung eines oder mehrere Events/Veranstaltungen und stellt der FLAVE GmbH die für die Dienstleistung relevanten Daten zur Verfügung. Gemäß Art 28 DSGVO ist der Auftraggeber als datenschutzrechtlicher Verantwortlicher verpflichtet, mit der FLAVE GmbH als Auftragsnehmer einen sogenannten Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend AVV) abzuschließen. In diesem sind der Gegenstand der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien betroffener Personen und die Pflichten und Rechte der Vertragsparteien festgelegt. Wenn im Einzelfall kein individueller AVV zwischen Auftraggeber und der FLAVE GmbH abgeschlossen wird, gelten die Bestimmungen des nachstehenden Standard-AVV der FLAVE GmbH ausdrücklich als vereinbart.
EINFÜHRENDE BESTIMMUNGEN. Die FLAVE GmbH hat mit dem Auftraggeber einen Vertrag über die Nutzung der Software-Lösungen abgeschlossen (Hauptvertrag/bestätigtes Angebot). Für die Dienstleistung gelten die aktuellen AGB der FLAVE GmbH. Der Auftraggeber nutzt die Software-Lösung für die Organisation und Durchführung eines oder mehrere Events/Veranstaltungen und stellt der FLAVE GmbH die für die Dienstleistung relevanten Daten zur Verfügung. Gemäß Art 28 DSGVO ist der Auftraggeber als datenschutzrechtlicher Verantwortlicher verpflichtet, mit der FLAVE GmbH als Auftragsnehmer eine sogenannte Auftragsnehmervereinbarung (nachfolgend AVV) abzuschließen. In dieser sind der Gegenstand der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien betroffener Personen und die Pflichten und Rechte der Vertragsparteien festgelegt. Wenn im Einzelfall keine individuelle AVV zwischen Auftraggeber und der FLAVE GmbH abgeschlossen wird, gelten die Bestimmungen der nachstehenden Standard-AVV der FLAVE GmbH ausdrücklich als vereinbart.
EINFÜHRENDE BESTIMMUNGEN. VOR DER BUCHUNG DER PAUSCHALREISE
EINFÜHRENDE BESTIMMUNGEN. 1. Folgende Begriffe werden in diesen Allgemeinen Reisebedingungen wie folgt definiert: Pauschalreisen mit eigenen Verkehrsmitteln: Pauschalreisen, bei denen der Reisende nur die Unterkunft bucht, aber sich selbst um An- und Abreise kümmert. Geschäftszeiten: Der Kundenservice von TravelBird ist montags bis freitags von 8.00 bis 22.00 Uhr MEZ, samstags von 10.00 bis 18.00 Uhr MEZ und sonntags von 10.00 bis 22.00 Uhr MEZ erreichbar. Das gilt nicht für offizielle Feiertage. a. An- und Abreise
EINFÜHRENDE BESTIMMUNGEN. Folgende Begriffe werden in diesen Allgemeinen Buchungsbedingungen wie folgt definiert: Reisevermittler: eine Person, die im Rahmen der Ausübung ihres Berufes Beratungs-, Informations- und Vermittlungsdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Abschluss von Reiseverträgen anbietet. Reisender: