EINFÜHRENDE BESTIMMUNGEN Musterklauseln

EINFÜHRENDE BESTIMMUNGEN. Die Reiseversicherung ist für die Versicherung von Auslands- sowie Inlandsreisen bestimmt. Es bezieht sich auf Studien-, Urlaubs- und Arbeitsreisen von administrativem Charakter. Sie können eine der folgenden Alternativen wählen:
EINFÜHRENDE BESTIMMUNGEN. Die FLAVE GmbH hat mit dem Auftraggeber=Datenverantwortlichen einen Vertrag über die Nutzung der Software-Lösungen abgeschlossen (=Hauptvertrag/bestätigtes Angebot). Für die Dienstleistung gelten die aktuellen AGB der FLAVE GmbH. Der Auftraggeber nutzt die Software-Lösung für die Organisation und Durchführung eines oder mehrere Events/Veranstaltungen und stellt der FLAVE GmbH die für die Dienstleistung relevanten Daten zur Verfügung. Gemäß Art 28 DSGVO ist der Auftraggeber als datenschutzrechtlicher Verantwortlicher verpflichtet, mit der FLAVE GmbH als Auftragsnehmer einen sogenannten Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend AVV) abzuschließen. In diesem sind der Gegenstand der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien betroffener Personen und die Pflichten und Rechte der Vertragsparteien festgelegt. Wenn im Einzelfall kein individueller AVV zwischen Auftraggeber und der FLAVE GmbH abgeschlossen wird, gelten die Bestimmungen des nachstehenden Standard-AVV der FLAVE GmbH ausdrücklich als vereinbart.
EINFÜHRENDE BESTIMMUNGEN. 1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind von der 2VV s.r.o. herausgegeben.
EINFÜHRENDE BESTIMMUNGEN. 1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle Verhältnisse der Gesellschaft BRINOX d.o.o. zu ihren Auftraggebern/Käufern, wenn zwischen ihnen nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart wird (Ausschluss von Bedingungen bzw. Vereinbarung besonderer Bedingungen für einen einzelnen Verkauf oder Ausführung von Leistungen). Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Bestellungen oder Verträge.
EINFÜHRENDE BESTIMMUNGEN. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend ‚AGB‘) gelten ausschließlich für Kunden der Invitario GmbH (nachfolgend ‚Invitario‘). Invitario ist eine cloud-basierte Software für Teilnehmermanagement (nachfolgend ‚Internet-Dienstleistung‘), mit der Unternehmen und Eventmanager (nachfolgend ‚Kunden‘) mit potenziellen Teilnehmern von Events durch Online-Kommunikationsmedien in Kontakt treten und personenbezogene Daten erheben zu können. Mit der Eröffnung eines Accounts bei Invitario akzeptieren Sie diese AGB. Falls Sie einer Klausel dieser AGB nicht zustimmen, ist eine Nutzung von Invitario – weder vollständig, noch einzelner Funktionen – ausgeschlos- sen. Sofern Kunden mit Teilnehmern von Veranstaltungen untereinander über Invitario Verträge schließen, ist Invi- tario daran nicht beteiligt und wird kein Vertragspartner. Die Kunden sind für die Abwicklung und die Erfüllung der zwischen ihnen und Teilnehmern geschlossenen Verträge unabhängig von Invitario verantwortlich. Invita- rio haftet insbesondere auch dann nicht, wenn im Zusammenhang mit einem solchen Vertrag kein Kontakt zwischen dem Kunden und Teilnehmer zustande kommt. Invitario haftet darüber hinaus nicht für jedwede Art von Pflichtverletzungen der Kunden und aus den zwischen den Nutzern geschlossenen Verträgen. Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen handelt Invitario ausschließlich als gewerblicher Vermittler, der im Na- men des Kunden handelt und in dessen Auftrag den Kaufvertrag über seine Internet-Dienstleistung abwickelt. Die vertragliche Bindung in Bezug auf die Veranstaltung und den Verkauf bzw. Kauf der Tickets kommt somit ausschließlich zwischen Kunden und Teilnehmer zustande. Invitario haftet insbesondere nicht für eine Insol- venz des Kunden oder den Ausfall einer Veranstaltung. Für die Durchführung der vom Kunden angebotenen Veranstaltung(en) gelten möglicherweise zusätzliche Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden. Invitario hat hierauf keinen Einfluss. Invitario und der Kunden sind berechtigt, eine Bestellung des Teilnehmers zu stornieren (einseitiges Rücktritts- recht), wenn der Teilnehmer gegen solche Bedingungen verstößt, die vom Veranstalter oder von Invitario im Rahmen des Ticketverkaufs aufgestellt worden sind, oder diese zu umgehen versucht. Die Erklärung der Stor- nierung bzw. des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen.
EINFÜHRENDE BESTIMMUNGEN. 1. Der Verkäufer trifft technische und organisatorische Vorkehrungen entsprechend dem Gefährdungsgrad, darunter Vorkehrungen, die dazu dienen, der Gewinnung und Modifizierung der im Internet versendeten personenbezogenen Daten durch unbefugte Personen vorzubeugen – damit Mitteilungen und Daten im Shop sicher ankommen und ausgetauscht werden können, gewährleistet der Verkäufer die Sicherheit der im Shop ausgetauschten Daten durch die Anwendung des SSL-Protokolls (SecureSocketLayer).
EINFÜHRENDE BESTIMMUNGEN. 1.1 Diese Bedingungen der Handelsgesellschaft AQUAFORUM s.r.o., St.-Nr.: 03512452, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Plzeň (Pilsen), Abteilung C, Einlageblatt 30352, geschäftsansässig in: 5. května 469/19, 351 01 Františkovy Lázně (im Folgenden nur „Gesellschaft“), regeln die im Zusammenhang mit der Nutzung des Treueprogramms „AQUAFORUM Club“ (im Folgenden nur „Treueprogramm“) durch eine andere natürliche oder juristische Person (im Folgenden nur „Nutzer“) entstandenen gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Zugleich werden in diesen Geschäftsbedingungen einige Grundrechte und -pflichten der Vertragsparteien festgelegt.
EINFÜHRENDE BESTIMMUNGEN. 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reise- und Reisever- mittlungsverträge (im Folgenden: AGB) werden Bestandteil sämtlicher Reise- und Reisevermittlungsverträge zwischen der Travador GmbH (im Folgenden: Travador) und dem Vertragspartner (im Folgenden: Kunde) und ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651b i.V.m. §§ 675 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sowie der §§ 651a – 651y BGB und füllen diese aus.
EINFÜHRENDE BESTIMMUNGEN. Die FLAVE GmbH hat mit dem Auftraggeber einen Vertrag über die Nutzung der Software-Lösungen abgeschlossen (Hauptvertrag/bestätigtes Angebot). Für die Dienstleistung gelten die aktuellen AGB der FLAVE GmbH. Der Auftraggeber nutzt die Software-Lösung für die Organisation und Durchführung eines oder mehrere Events/Veranstaltungen und stellt der FLAVE GmbH die für die Dienstleistung relevanten Daten zur Verfügung. Gemäß Art 28 DSGVO ist der Auftraggeber als datenschutzrechtlicher Verantwortlicher verpflichtet, mit der FLAVE GmbH als Auftragsnehmer eine sogenannte Auftragsnehmervereinbarung (nachfolgend AVV) abzuschließen. In dieser sind der Gegenstand der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien betroffener Personen und die Pflichten und Rechte der Vertragsparteien festgelegt. Wenn im Einzelfall keine individuelle AVV zwischen Auftraggeber und der FLAVE GmbH abgeschlossen wird, gelten die Bestimmungen der nachstehenden Standard-AVV der FLAVE GmbH ausdrücklich als vereinbart.
EINFÜHRENDE BESTIMMUNGEN. VOR DER BUCHUNG DER PAUSCHALREISE