Common use of Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten Clause in Contracts

Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten. 4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der den allgemeinen Geschäflsbedingungen nachfolgend angegebenen Anschrifl zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro ge- bucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Xxxxxx wird empfohlen, den Rücktritt xxxxxxxxxxx zu erklären. 4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reise- veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vor- liegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevor- kehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 4.3 Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbar- ten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und ge- wöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 30 %, 29 - 22 Tage vor Reiseantritt: 40 %, 21 - 15 Tage vor Reiseantritt: 50 %, 14 - 10 Tage vor Reiseantritt: 60 %, 9 - 7 Tage vor Reiseantritt: 75 %, 6 - 4 Tage vor Reiseantritt: 80 %, ab 3 Tage vor Reiseantritt: 90 % • Für Namibia gelten gesonderte Stornobedingungen: Für alle Unterkünfle und Touren gilt: Bis 31 Tage vor Reiseantritt: lt. AGB, 30 - 21 Tage vor Reiseantritt: 55%, 20 - 8 Tage vor Reiseantritt: 80%, ab 7 Tage vor Reise- antritt: 90% • Für Ostkanada und die Atlantikprovinzen gelten gesonderte Stornobedingungen: Für alle Unterkünfle gilt: Bis 8 Tage vor Reiseantritt lt. AGB, ab 7 Tage vor Reise- antritt: lt. AGB, mindestens jedoch eine Nacht. Für Fährüberfahrten gelten die Stornobedingungen lt. AGB, mind. jedoch CAD/USD 45,- pro Überfahrt. • Für Alaska gelten gesonderte Stornobedingungen: Für alle Unterkünfle und Kurztouren gilt: Bis 45 Tage vor Reiseantritt: lt. AGB, 44 - 31 Tage vor Reiseantritt: 65 %, ab 30 Tage vor Reiseantritt: 90 % • Für Papua Neuguinea gelten gesonderte Stornobedingungen: Bis 31 Tage vor Reiseantritt: 30 %, 30 - 15 Tage vor Reiseantritt: 55 %, ab 14 Tage vor Reiseantritt: 90 % 4.4 DemKundenbleibtesinjedemFallunbenommen,demReiseveranstalternachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. 4.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nach- weist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Ent- schädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 4.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. 4.7 Bei bestimmten Produkten wie Xxxx, Lodges, Safaris sowie zubuchbare Transferflüge in den Destinationen gelten gesonderte Umbuchungs- und Stornobedingungen, welche die pauschalen Umbuchungs- und Stornobedingungen aus 4.3 und 5 übersteigen können. Die gesonderten Bedingungen erhält der Kunde vollständig ausgewiesen im Angebot und in der Buchungsbestätigung. 4.8 Bei Flugbuchungen können ebenfalls abweichende Umbuchungs- und Stornobedin- gungen gelten, welche die pauschalen Umbuchungs- und Stornierungsgebühren aus 4.3 und 5 übersteigen können. Maßgeblich sind die Konditionen und Tarife der Fluggesellschaflen, welche der Kunde mit dem Angebot und der Buchungsbestäti- gung erhält.

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Samples: Reisevertrag

Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten. 4.1 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktretenzurücktre- ten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter Travador unter der den allgemeinen Geschäflsbedingungen vorste- hend/nachfolgend angegebenen Anschrifl Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro ge- bucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Xxxxxx wird empfohlen, den Rücktritt xxxxxxxxxxx schriftlich zu erklären. 4.2 5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reise- veranstalter Travador den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der ReiseveranstalterXxxxxxxx, soweit der Rücktritt nicht von ihm Travador zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vor- liegtist, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevor- kehrungen Reisevorkehrungen und seine den Aufwendungen von Travador in Abhängigkeit Abhängig- keit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 4.3 Der Reiseveranstalter 5.3. Wenn Sie eine Buchung, die Sie mit oder zusätzlich einem Aktions- gutschein als Zahlungsart getätigt haben, stornieren oder nicht antreten, wird Ihnen der Wert des Gutscheins nicht erstattet und verfällt. 5.4. Travador hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbar- ten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte ersparten Aufwendungen und ge- wöhnlich gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen Ver- wendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 30 %: a) Eigenanreise, 29 - 22 Tage vor Reiseantritt: 40 %Hotelaufenthalte, 21 - 15 Tage vor Reiseantritt: 50 %Städtereisen: b) Eventreisen* mit eingeschlossenen Eintrittskarten (Musical, 14 - 10 Tage vor Reiseantritt: 60 %Kon- zerte etc.) oder Ticket-Only*: 5.5. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, 9 - 7 Tage vor Reiseantritt: 75 %, 6 - 4 Tage vor Reiseantritt: 80 %, ab 3 Tage vor Reiseantritt: 90 % • Für Namibia gelten gesonderte Stornobedingungen: Für alle Unterkünfle und Touren gilt: Bis 31 Tage vor Reiseantritt: lt. AGB, 30 - 21 Tage vor Reiseantritt: 55%, 20 - 8 Tage vor Reiseantritt: 80%, ab 7 Tage vor Reise- antritt: 90% • Für Ostkanada und die Atlantikprovinzen gelten gesonderte Stornobedingungen: Für alle Unterkünfle gilt: Bis 8 Tage vor Reiseantritt lt. AGB, ab 7 Tage vor Reise- antritt: lt. AGB, mindestens jedoch eine Nacht. Für Fährüberfahrten gelten die Stornobedingungen lt. AGB, mind. jedoch CAD/USD 45,- pro Überfahrt. • Für Alaska gelten gesonderte Stornobedingungen: Für alle Unterkünfle und Kurztouren gilt: Bis 45 Tage vor Reiseantritt: lt. AGB, 44 - 31 Tage vor Reiseantritt: 65 %, ab 30 Tage vor Reiseantritt: 90 % • Für Papua Neuguinea gelten gesonderte Stornobedingungen: Bis 31 Tage vor Reiseantritt: 30 %, 30 - 15 Tage vor Reiseantritt: 55 %, ab 14 Tage vor Reiseantritt: 90 % 4.4 DemKundenbleibtesinjedemFallunbenommen,demReiseveranstalternachzuweisenTravador nach- zuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. 4.5 Der Reiseveranstalter 5.6. Travador behält sich vor, in Abweichung von den anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nach- weistTravador nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale Pau- schale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter Travador verpflichtet, die geforderte Ent- schädigung gefor- derte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen Aufwendun- gen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 4.6 5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. 4.7 Bei bestimmten Produkten wie Xxxx, Lodges, Safaris 5.8. Dem Kunden/Reisenden wird der Abschluss einer Reiserück- trittskostenversicherung sowie zubuchbare Transferflüge in den Destinationen gelten gesonderte Umbuchungs- und Stornobedingungen, welche die pauschalen Umbuchungs- und Stornobedingungen aus 4.3 und 5 übersteigen können. Die gesonderten Bedingungen erhält einer Versicherung zur Deckung der Kunde vollständig ausgewiesen im Angebot und in der BuchungsbestätigungRückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen. 4.8 Bei Flugbuchungen können ebenfalls abweichende Umbuchungs- und Stornobedin- gungen gelten, welche die pauschalen Umbuchungs- und Stornierungsgebühren aus 4.3 und 5 übersteigen können. Maßgeblich sind die Konditionen und Tarife der Fluggesellschaflen, welche der Kunde mit dem Angebot und der Buchungsbestäti- gung erhält.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reisevermittlungs Und Pauschalreiseverträge

Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten. 4.1 4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter OC unter der den allgemeinen Geschäflsbedingungen nachfolgend unten angegebenen Anschrifl Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro ge- bucht gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Xxxxxx wird empfohlen, den Die Erklärung zum Rücktritt xxxxxxxxxxx zu erklärenmuss in schriftlicher Form erfolgen. 4.2 4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reise- veranstalter OC den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der ReiseveranstalterOC, soweit der Rücktritt nicht von ihm ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vor- liegtvorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevor- kehrungen Reisevorkehrungen und seine ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 4.3 Der Reiseveranstalter 4.3. OC hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbar- ten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und ge- wöhnlich gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird je nach Reiseart und nach dem Zeitpunkt des Zugangs Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden Kunden, insbesondere unter Berücksichtigung der eingeschränkten Kurzfristvermarktungsmöglichkeiten für Luxuskreuzfahrten wie folgt berechnet: a) Kreuzfahrten bis zu 14 Nächten Dauer: Bis 30 Tage ◼ vom 120. bis zum 91. Tag vor Reiseantritt: 30 %, 29 - 22 Tage 10% des Reisepreises ◼ bis zum 46. Tag vor ReiseantrittReiseantrtitt: 40 %, 21 - 15 Tage 20% des Reisepreises ◼ ab dem 45. Tag vor Reiseantritt: 50 %, 14 - 10 Tage vor Reiseantritt: 60 %, 9 - 7 Tage vor Reiseantritt: 75 %, 6 - 4 Tage vor Reiseantritt: 80 %, % des Reisepreises ◼ ab 3 Tage dem 21. Tag vor Reiseantritt: 90 % des Reisepreises ◼ ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises Für Namibia gelten gesonderte Stornobedingungen: Für alle Unterkünfle mitgebuchte Hotel- und Touren gilt: Bis 31 Tage Landprogramme vor bzw. nach der Kreuzfahrt, sowie für vorab gebuchte Landtours während der Kreuzfahrt findet ebenfalls obige Stornokostenstaffel a) Anwendung. b) Kreuzfahrten mit mehr als 14 Nächten Dauer ◼ vom 180.bis zum 151. Tag vor Reiseantritt: lt. AGB, 30 - 21 Tage 10% ◼ ab dem 150.Tag vor Reiseantritt: 55%, 20 - 8 Tage vor Reiseantritt: 80%, 20% ◼ ab 7 Tage vor Reise- antritt: 90% • Für Ostkanada und die Atlantikprovinzen gelten gesonderte Stornobedingungen: Für alle Unterkünfle gilt: Bis 8 Tage dem 74. Tag vor Reiseantritt lt50 % ◼ ab dem 50. AGB, Tag vor Reiseantritt 75 % ◼ ab 7 Tage dem 21. Tag vor Reise- antritt: lt. AGB, mindestens jedoch eine Nacht. Für Fährüberfahrten gelten die Stornobedingungen lt. AGB, mind. jedoch CAD/USD 45,- pro Überfahrt. • Für Alaska gelten gesonderte Stornobedingungen: Für alle Unterkünfle und Kurztouren gilt: Bis 45 Tage vor Reiseantritt: lt. AGB, 44 - 31 Tage vor Reiseantritt: 65 %, ab 30 Tage vor Reiseantritt: Reiseantritt 90 % ◼ ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises Für Papua Neuguinea gelten gesonderte Stornobedingungen: Bis 31 Tage mitgebuchte Hotel- und Landprogramme vor Reiseantritt: 30 %bzw. nach der Kreuzfahrt, 30 - 15 Tage vor Reiseantritt: 55 %sowie für vorab gebuchte Landtours während der Kreuzfahrt findet ebenfalls obige Stornokostenstaffel b) Anwendung. c) Für Transfers, Landausflüge a la Carte, Unlimited & Your World Packages sowie für Vorreservierungen in den Restaurants La Reserve und Privée betragen die Stornokosten ab 14 Tage vor Reiseantritt: 90 %36 Stunden vorAbreise 95% des Reisepreises. 4.4 DemKundenbleibtesinjedemFallunbenommen,demReiseveranstalternachzuweisen4.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, OC nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm ihr geforderte Pauschale. 4.5 Der Reiseveranstalter 4.5. OC behält sich vor, in Abweichung von den anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nach- weistOC nachweist, dass ihm ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter OC verpflichtet, die geforderte Ent- schädigung Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 4.6 4.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. 4.7 Bei bestimmten Produkten wie Xxxx4.7. Xxxxxxxxx bei einer gebuchten Doppelbelegung der Kabine eine Person bis zum 46.Tag vor Reiseantritt, Lodges, Safaris sowie zubuchbare Transferflüge in den Destinationen gelten gesonderte Umbuchungs- und Stornobedingungen, welche wird für die pauschalen Umbuchungs- und Stornobedingungen aus 4.3 und 5 übersteigen könnenstornierte Person die unter 4.3.a) ausgewiesene Stornopauschale fällig. Die gesonderten Bedingungen erhält der Kunde vollständig ausgewiesen im Angebot und verbleibende Person wird in der Buchungsbestätigunggebuchten Kabine auf den entsprechenden Einzelbelegungspreis umgebucht. Ab dem 45.Tag vor Reiseantritt wird für die stornierte Person die unter 4.3.a) oder b) ausgewiesene Stornopauschale fällig, für die verbleibende Person ändert sich der bereits bestätigte pro Person Preis nicht. 4.8 Bei Flugbuchungen können ebenfalls abweichende Umbuchungs- und Stornobedin- gungen gelten, welche die pauschalen Umbuchungs- und Stornierungsgebühren aus 4.3 und 5 übersteigen können4.8. Maßgeblich Rücktrittsgebühren sind die Konditionen und Tarife der Fluggesellschaflen, welche der Kunde mit dem Angebot und der Buchungsbestäti- gung erhältsofort fällig.

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Samples: Reisebedingungen

Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten. 4.1 5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber plantours & Partner zu erklären und zu richten an: plantours & Partner GmbH, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx. Die Rücktrittserklärung wird an dem Reiseveranstalter unter der den allgemeinen Geschäflsbedingungen nachfolgend angegebenen Anschrifl zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro ge- bucht wurdeTag wirksam, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werdenan dem sie bei plantours & Partner eingeht. Dem Xxxxxx wird empfohlen, den Rücktritt xxxxxxxxxxx schriftlich zu erklären. 4.2 5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reise- veranstalter plantours & Partner den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalterplantours & Partner, soweit der Rücktritt nicht von ihm ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vor- liegtvorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevor- kehrungen Reisevorkehrungen und seine ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 4.3 Der Reiseveranstalter hat 5.3 plantours & Partner kann diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbar- ten vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert pauschalieren und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und ge- wöhnlich gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigtberücksichtigen. Die Entschädigung wird dann nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: Bis bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises, mindestens EUR 60,- pro Person, vom 89. - 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises, vom 29. - 22. Tag vor Reiseantritt 30 Tage % des Reisepreises, vom 21. - 15. Tag vor Reiseantritt: 30 %, 29 - 22 Tage vor Reiseantritt: 40 %, 21 - 15 Tage vor Reiseantritt: Reiseantritt 50 %, 14 - 10 Tage vor Reiseantritt: 60 %, 9 - 7 Tage vor Reiseantritt: 75 %, 6 - 4 Tage vor Reiseantritt: 80 %% des Reisepreises, ab 3 Tage 14. Tag vor Reiseantritt: 90 Reisebeginn 80 % • Für Namibia gelten gesonderte Stornobedingungen: Für alle Unterkünfle und Touren gilt: Bis 31 Tage vor Reiseantritt: lt. AGBdes Reisepreises, 30 - 21 Tage vor Reiseantritt: 55%am Anreisetag oder bei Nichtantritt 95 % des Reisepreises. 5.4 Dem Kunden bleibt es für den Fall der Geltendmachung eines pauschalierten Entschädigungsanspruchs unbenommen, 20 - 8 Tage vor Reiseantritt: 80%, ab 7 Tage vor Reise- antritt: 90% • Für Ostkanada und die Atlantikprovinzen gelten gesonderte Stornobedingungen: Für alle Unterkünfle gilt: Bis 8 Tage vor Reiseantritt lt. AGB, ab 7 Tage vor Reise- antritt: lt. AGB, mindestens jedoch eine Nacht. Für Fährüberfahrten gelten die Stornobedingungen lt. AGB, mind. jedoch CAD/USD 45,- pro Überfahrt. • Für Alaska gelten gesonderte Stornobedingungen: Für alle Unterkünfle und Kurztouren gilt: Bis 45 Tage vor Reiseantritt: lt. AGB, 44 - 31 Tage vor Reiseantritt: 65 %, ab 30 Tage vor Reiseantritt: 90 % • Für Papua Neuguinea gelten gesonderte Stornobedingungen: Bis 31 Tage vor Reiseantritt: 30 %, 30 - 15 Tage vor Reiseantritt: 55 %, ab 14 Tage vor Reiseantritt: 90 % 4.4 DemKundenbleibtesinjedemFallunbenommen,demReiseveranstalternachzuweisenplantours & Partner nachzuweisen, dass diesem dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm ihr geforderte Pauschale. 4.5 Der Reiseveranstalter 5.5 plantours & Partner behält sich vor, in Abweichung von den anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nach- weistplantours & Partner nachweist, dass ihm ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter plantours & Partner verpflichtet, die geforderte Ent- schädigung Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 4.6 5.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. 4.7 Bei bestimmten Produkten wie Xxxx, Lodges, Safaris sowie zubuchbare Transferflüge in den Destinationen gelten gesonderte Umbuchungs- und Stornobedingungen, welche die pauschalen Umbuchungs- und Stornobedingungen aus 4.3 und 5 übersteigen können. Die gesonderten Bedingungen erhält der Kunde vollständig ausgewiesen im Angebot und in der Buchungsbestätigung. 4.8 Bei Flugbuchungen können ebenfalls abweichende Umbuchungs- und Stornobedin- gungen gelten, welche die pauschalen Umbuchungs- und Stornierungsgebühren aus 4.3 und 5 übersteigen können. Maßgeblich sind die Konditionen und Tarife der Fluggesellschaflen, welche der Kunde mit dem Angebot und der Buchungsbestäti- gung erhält.

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Samples: Reisebedingungen

Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten. 4.1 5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der den allgemeinen Geschäflsbedingungen nachfolgend angegebenen Anschrifl zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro ge- bucht wurdeEin Rücktritt gegenüber plantours & Partner GmbH ist zu richten an: plantours & Partner GmbH, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werdenXxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx. Die Rücktrittserklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei dem Reiseveranstalter eingeht. Dem Xxxxxx wird empfohlen, den Rücktritt xxxxxxxxxxx schriftlich zu erklären. 4.2 5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reise- veranstalter Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vor- liegtvorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevor- kehrungen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 4.3 5.3 Der Reiseveranstalter hat kann diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbar- ten vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert pauschalieren und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und ge- wöhnlich gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigtberücksichtigen. Die Entschädigung wird dann nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: Bis : o a bei Kreuzfahrten und Schiffspauschalreisen vor Reiseantritt bis zum 91. Tag vor Reiseantritt 4% des Reisepreises mindestens 60,- € pro Person vom 90. - 50. Tag vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises, vom 49. - 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises, vom 29. - 22. Tag vor Reiseantritt 30 Tage % des Reisepreises, vom 21. - 15. Tag vor Reiseantritt: Reiseantritt 50 % des Reisepreises, ab 14. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises, am Anreisetag oder bei Nichtantritt 95 % des Reisepreises o b bei Flugpauschalreisen und Flugpauschalreisen im Linienverkehr vor Reiseantritt bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises, vom 21. - 15. Tag vor Reiseantritt 30 %% des Reisepreises, 29 - 22 Tage vor Reiseantritt: 40 %, 21 - 15 Tage vor Reiseantritt: 50 %, 14 - 10 Tage vor Reiseantritt: 60 %, 9 vom 14. - 7 Tage . Tag vor Reiseantritt: 75 %, 6 - 4 Tage vor Reiseantritt: 80 %Reiseantritt 50 % des Reisepreises, ab 3 Tage 6. Tag vor Reiseantritt: 90 Reisebeginn 60 % • Für Namibia gelten gesonderte Stornobedingungen: Für alle Unterkünfle und Touren gilt: Bis 31 Tage vor Reiseantritt: lt. AGBdes Reisepreises, 30 - 21 Tage vor Reiseantritt: 55%, 20 - 8 Tage vor Reiseantritt: 80%, ab 7 Tage vor Reise- antritt: 90Am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 95% • Für Ostkanada und die Atlantikprovinzen gelten gesonderte Stornobedingungen: Für alle Unterkünfle gilt: Bis 8 Tage vor Reiseantritt lt. AGB, ab 7 Tage vor Reise- antritt: lt. AGB, mindestens jedoch eine Nacht. Für Fährüberfahrten gelten die Stornobedingungen lt. AGB, mind. jedoch CAD/USD 45,- pro Überfahrt. • Für Alaska gelten gesonderte Stornobedingungen: Für alle Unterkünfle und Kurztouren gilt: Bis 45 Tage vor Reiseantritt: lt. AGB, 44 - 31 Tage vor Reiseantritt: 65 %, ab 30 Tage vor Reiseantritt: 90 % • Für Papua Neuguinea gelten gesonderte Stornobedingungen: Bis 31 Tage vor Reiseantritt: 30 %, 30 - 15 Tage vor Reiseantritt: 55 %, ab 14 Tage vor Reiseantritt: 90 % 4.4 DemKundenbleibtesinjedemFallunbenommen,demReiseveranstalternachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschaledes Reisepreises. 4.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nach- weist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Ent- schädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 4.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. 4.7 Bei bestimmten Produkten wie Xxxx, Lodges, Safaris sowie zubuchbare Transferflüge in den Destinationen gelten gesonderte Umbuchungs- und Stornobedingungen, welche die pauschalen Umbuchungs- und Stornobedingungen aus 4.3 und 5 übersteigen können. Die gesonderten Bedingungen erhält der Kunde vollständig ausgewiesen im Angebot und in der Buchungsbestätigung. 4.8 Bei Flugbuchungen können ebenfalls abweichende Umbuchungs- und Stornobedin- gungen gelten, welche die pauschalen Umbuchungs- und Stornierungsgebühren aus 4.3 und 5 übersteigen können. Maßgeblich sind die Konditionen und Tarife der Fluggesellschaflen, welche der Kunde mit dem Angebot und der Buchungsbestäti- gung erhält.

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Samples: Reisebedingungen

Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten. 4.1 4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter OC unter der den allgemeinen Geschäflsbedingungen nachfolgend unten angegebenen Anschrifl Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro ge- bucht gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Xxxxxx wird empfohlen, den Rücktritt xxxxxxxxxxx schriftlich zu erklären. 4.2 4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reise- veranstalter OC den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der ReiseveranstalterOC, soweit der Rücktritt nicht von ihm ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vor- liegtvorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevor- kehrungen Reisevorkehrungen und seine ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 4.3 Der Reiseveranstalter 4.3. OC hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbar- ten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und ge- wöhnlich gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird je nach Reiseart und nach dem Zeitpunkt des Zugangs Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden Kunden, insbesondere unter Berücksichtigung der eingeschränkten Kurzfristvermarktungsmöglichkeiten für Luxuskreuzfahrten wie folgt berechnet: a) Kreuzfahrten bis zu 14 Nächten Dauer: Bis 30 Tage - vom 120. bis zum 91. Tag vor Reiseantritt: 30 %, 29 10% des Reisepreises - 22 Tage bis zum 46. Tag vor ReiseantrittReiseantrtitt: 40 %, 21 20% des Reisepreises - 15 Tage ab dem 45. Tag vor Reiseantritt: 50 %, 14 % des Reisepreises - 10 Tage vor Reiseantritt: 60 %, 9 - 7 Tage vor Reiseantritt: 75 %, 6 - 4 Tage vor Reiseantritt: 80 %, ab 3 Tage dem 21. Tag vor Reiseantritt: 90 % des Reisepreises - ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises Für Namibia gelten gesonderte Stornobedingungen: Für alle Unterkünfle mitgebuchte Hotel- und Touren gilt: Bis 31 Tage Landprogramme vor bzw. nach der Kreuzfahrt, sowie für vorab gebuchte Ausflugsprogramme während der Kreuzfahrt findet ebenfalls obige Stornokostenstaffel a) Anwendung. b) Kreuzfahrten mit mehr als 15 Nächten Dauer - vom 180.bis zum 151. Tag vor Reiseantritt: lt. AGB, 30 10% - 21 Tage ab dem 150.Tag vor Reiseantritt: 55%, 20 20% - 8 Tage vor Reiseantritt: 80%, ab 7 Tage vor Reise- antritt: 90% • Für Ostkanada und die Atlantikprovinzen gelten gesonderte Stornobedingungen: Für alle Unterkünfle gilt: Bis 8 Tage dem 74. Tag vor Reiseantritt lt50 % - ab dem 50. AGB, Tag vor Reiseantritt 75 % - ab 7 Tage dem 21. Tag vor Reise- antritt: lt. AGB, mindestens jedoch eine Nacht. Für Fährüberfahrten gelten die Stornobedingungen lt. AGB, mind. jedoch CAD/USD 45,- pro Überfahrt. • Für Alaska gelten gesonderte Stornobedingungen: Für alle Unterkünfle und Kurztouren gilt: Bis 45 Tage vor Reiseantritt: lt. AGB, 44 - 31 Tage vor Reiseantritt: 65 %, ab 30 Tage vor Reiseantritt: Reiseantritt 90 % - ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises Für Papua Neuguinea gelten gesonderte Stornobedingungen: Bis 31 Tage mitgebuchte Hotel- und Landprogramme vor Reiseantritt: 30 %bzw. nach der Kreuzfahrt, 30 - 15 Tage sowie für vorab gebuchte Ausflugsprogramme während der Kreuzfahrt findet ebenfalls obige Stornokostenstaffel b) Anwendung. c) Für Transfers, Landausflüge a la Carte, Unlimited & Your World Packages sowie für Vorreservierungen in den Restaurants La Reserve und Privée betragen die Stornokosten ab 36 Stunden vor Reiseantritt: 55 %Abreise 95% des Reisepreises. 4.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, ab 14 Tage vor Reiseantritt: 90 % 4.4 DemKundenbleibtesinjedemFallunbenommen,demReiseveranstalternachzuweisenOC nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm ihr geforderte Pauschale. 4.5 Der Reiseveranstalter 4.5. OC behält sich vor, in Abweichung von den anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nach- weistOC nachweist, dass ihm ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter OC verpflichtet, die geforderte Ent- schädigung Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 4.6 4.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. 4.7 Bei bestimmten Produkten wie Xxxx4.7. Xxxxxxxxx bei einer gebuchten Doppelbelegung der Kabine eine Person bis zum 46.Tag vor Reiseantritt, Lodges, Safaris sowie zubuchbare Transferflüge in den Destinationen gelten gesonderte Umbuchungs- und Stornobedingungen, welche wird für die pauschalen Umbuchungs- und Stornobedingungen aus 4.3 und 5 übersteigen könnenstornierte Person die unter 4.3.a) ausgewiesene Stornopauschale fällig. Die gesonderten Bedingungen erhält der Kunde vollständig ausgewiesen im Angebot und verbleibende Person wird in der Buchungsbestätigunggebuchten Kabine auf den entsprechenden Einzelbelegungspreis umgebucht. Ab dem 45.Tag vor Reiseantritt wird für die stornierte Person die unter 4.3.a) oder b) ausgewiesene Stornopauschale fällig, für die verbleibende Person ändert sich der bereits bestätigte pro Person Preis nicht. 4.8 Bei Flugbuchungen können ebenfalls abweichende Umbuchungs- und Stornobedin- gungen gelten, welche die pauschalen Umbuchungs- und Stornierungsgebühren aus 4.3 und 5 übersteigen können4.8. Maßgeblich Rücktrittsgebühren sind die Konditionen und Tarife der Fluggesellschaflen, welche der Kunde mit dem Angebot und der Buchungsbestäti- gung erhältsofort fällig.

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Samples: Reisevertrag

Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten. 4.1 Der Kunde kann 5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise vom Pau- schalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter Ameropa-Reisen unter der den allgemeinen Geschäflsbedingungen nachfolgend angegebenen Anschrifl Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro ge- bucht gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Xxxxxx wird empfohlenWir emp- fehlen Ihnen, den Rücktritt xxxxxxxxxxx in Textform zu erklären. 4.2 Tritt der Kunde 5.2 Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder tritt er treten Sie die Reise nicht an, so verliert der Reise- veranstalter Xxxxxxx-Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der ReiseveranstalterXxxxxxx-Reisen eine angemessene Entschädigung in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlan- gen, soweit der Rücktritt nicht von ihm ihr zu vertreten ist ist. Ameropa-Reisen kann keine Entschädigung ver- langen, soweit am Bestimmungsort oder ein Fall höherer Gewalt vor- liegtin dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevor- kehrungen die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestim- mungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangenaußergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. 4.3 Der 5.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Xxxxx der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Ver- wendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch Ameropa-Reisen zu begründen ist. Ameropa-Reisen hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. bei der Berech- nung der Entschädigung unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbar- ten Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und ge- wöhnlich gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung Entschädi- gung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Ihrer Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: 5.3.1 Standard-Gebühren (gekennzeichnet mit A. Hotels, Pensionen etc.: Bis 30 bis 31 Tage vor Reiseantritt: 30 Reisebeginn 25 %, 29 - 22 Tage vor Reiseantritt: ab 30. Tag bis 25. Tag 40 %, 21 - 15 Tage vor Reiseantritt: ab 24. Tag bis 18. Tag 50 %, 14 - 10 Tage vor Reiseantritt: ab 17. Tag bis 11. Tag 60 %, 9 - 7 Tage vor Reiseantritt: 75 %, 6 - 4 Tage vor Reiseantritt: ab 10. Tag bis 4. Tag 80 %, ab 3 Tage Tagen vor Reiseantritt: Reisebeginn oder bei Nichtanreise 90 % • Für Namibia gelten gesonderte Stornobedingungendes Reisepreises . B. Bei Ferienwohnungen und –häusern, zudem Hausbooten: Für alle Unterkünfle und Touren gilt: Bis 31 Tage vor Reiseantritt: lt. AGB, 30 - 21 Tage vor Reiseantritt: 55%, 20 - 8 Tage vor Reiseantritt: 80%, ab 7 Tage vor Reise- antritt: 90% • Für Ostkanada und die Atlantikprovinzen gelten gesonderte Stornobedingungen: Für alle Unterkünfle gilt: Bis 8 Tage vor Reiseantritt lt. AGB, ab 7 Tage vor Reise- antritt: lt. AGB, mindestens jedoch eine Nacht. Für Fährüberfahrten gelten die Stornobedingungen lt. AGB, mind. jedoch CAD/USD 45,- pro Überfahrt. • Für Alaska gelten gesonderte Stornobedingungen: Für alle Unterkünfle und Kurztouren gilt: Bis bis 45 Tage vor Reiseantritt: lt. AGB, 44 - 31 Tage vor Reiseantritt: 65 %Mietbeginn 20 % des Mietpreises, ab 30 Tage 44. bis 35. Tag vor Reiseantritt: 90 Mietbeginn 50 % • Für Papua Neuguinea gelten gesonderte Stornobedingungen: Bis 31 Tage vor Reiseantritt: 30 %, 30 - 15 Tage vor Reiseantritt: 55 %des Mietpreises, ab 14 Tage 34. bis 3. Tag vor Reiseantritt: 90 % 4.4 DemKundenbleibtesinjedemFallunbenommenMietbeginn 80 % des Mietpreises,demReiseveranstalternachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. 4.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nach- weist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Ent- schädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 4.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. 4.7 Bei bestimmten Produkten wie Xxxx, Lodges, Safaris sowie zubuchbare Transferflüge in den Destinationen gelten gesonderte Umbuchungs- und Stornobedingungen, welche die pauschalen Umbuchungs- und Stornobedingungen aus 4.3 und 5 übersteigen können. Die gesonderten Bedingungen erhält der Kunde vollständig ausgewiesen im Angebot und in der Buchungsbestätigung. 4.8 Bei Flugbuchungen können ebenfalls abweichende Umbuchungs- und Stornobedin- gungen gelten, welche die pauschalen Umbuchungs- und Stornierungsgebühren aus 4.3 und 5 übersteigen können. Maßgeblich sind die Konditionen und Tarife der Fluggesellschaflen, welche der Kunde mit dem Angebot und der Buchungsbestäti- gung erhält.

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Samples: Pauschalreisevertrag

Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten. 4.1 5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber plantours & Partner zu erklären und zu richten an: plantours & Partner GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx. Die Rücktrittserklärung wird an dem Reiseveranstalter unter der den allgemeinen Geschäflsbedingungen nachfolgend angegebenen Anschrifl zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro ge- bucht wurdeTag wirksam, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werdenan dem sie bei plantours & Partner eingeht. Dem Xxxxxx wird empfohlenemp- fohlen, den Rücktritt xxxxxxxxxxx schriftlich zu erklären. 4.2 5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reise- veranstalter plantours & Partner den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalterplantours & Partner, soweit der Rücktritt nicht von ihm ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vor- liegtvorliegt, eine angemessene angemes- sene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevor- kehrungen Reisevorkehrungen und seine ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 4.3 Der Reiseveranstalter hat 5.3 plantours & Partner kann diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbar- ten vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert pauschalieren und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und ge- wöhnlich mögliche gewöhnlich mög- liche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigtberücksichtigen. Die Entschädigung wird dann nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: Bis bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises, mindestens EUR 60,-pro Person, vom 89. - 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises, vom 29. - 22. Tag vor Reiseantritt 30 Tage % des Reisepreises, vom 21. - 15. Tag vor Reiseantritt: 30 %, 29 - 22 Tage vor Reiseantritt: 40 %, 21 - 15 Tage vor Reiseantritt: Reiseantritt 50 %, 14 - 10 Tage vor Reiseantritt: 60 %, 9 - 7 Tage vor Reiseantritt: 75 %, 6 - 4 Tage vor Reiseantritt: 80 %% des Reisepreises, ab 3 Tage 14. Tag vor Reiseantritt: 90 Reisebeginn 80 % • Für Namibia gelten gesonderte Stornobedingungen: Für alle Unterkünfle und Touren gilt: Bis 31 Tage vor Reiseantritt: lt. AGBdes Reisepreises, 30 - 21 Tage vor Reiseantritt: 55%am Anreisetag oder bei Nichtantritt 95% des Reisepreises. 5.4 Dem Kunden bleibt es für den Fall der Geltendmachung eines pauschalierten Entschädigungsanspruchs unbenom- men, 20 - 8 Tage vor Reiseantritt: 80%, ab 7 Tage vor Reise- antritt: 90% • Für Ostkanada und die Atlantikprovinzen gelten gesonderte Stornobedingungen: Für alle Unterkünfle gilt: Bis 8 Tage vor Reiseantritt lt. AGB, ab 7 Tage vor Reise- antritt: lt. AGB, mindestens jedoch eine Nacht. Für Fährüberfahrten gelten die Stornobedingungen lt. AGB, mind. jedoch CAD/USD 45,- pro Überfahrt. • Für Alaska gelten gesonderte Stornobedingungen: Für alle Unterkünfle und Kurztouren gilt: Bis 45 Tage vor Reiseantritt: lt. AGB, 44 - 31 Tage vor Reiseantritt: 65 %, ab 30 Tage vor Reiseantritt: 90 % • Für Papua Neuguinea gelten gesonderte Stornobedingungen: Bis 31 Tage vor Reiseantritt: 30 %, 30 - 15 Tage vor Reiseantritt: 55 %, ab 14 Tage vor Reiseantritt: 90 % 4.4 DemKundenbleibtesinjedemFallunbenommen,demReiseveranstalternachzuweisenplantours & Partner nachzuweisen, dass diesem überhaupt dieser über- haupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden Xxxxxxx entstan- den ist, als die von ihm ihr geforderte Pauschale. 4.5 Der Reiseveranstalter 5.5 plantours & Partner behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden anstelle der vorste- henden Pauschalen eine höhere, konkrete individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nach- weistplantours & Partner nachweist, dass ihm ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare anwend- bare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter plantours & Partner verpflichtet, die geforderte Ent- schädigung Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 4.6 5.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden vorste- henden Bedingungen unberührt. 4.7 Bei bestimmten Produkten wie Xxxx, Lodges, Safaris sowie zubuchbare Transferflüge in den Destinationen gelten gesonderte Umbuchungs- und Stornobedingungen, welche die pauschalen Umbuchungs- und Stornobedingungen aus 4.3 und 5 übersteigen können. Die gesonderten Bedingungen erhält der Kunde vollständig ausgewiesen im Angebot und in der Buchungsbestätigung. 4.8 Bei Flugbuchungen können ebenfalls abweichende Umbuchungs- und Stornobedin- gungen gelten, welche die pauschalen Umbuchungs- und Stornierungsgebühren aus 4.3 und 5 übersteigen können. Maßgeblich sind die Konditionen und Tarife der Fluggesellschaflen, welche der Kunde mit dem Angebot und der Buchungsbestäti- gung erhält.

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Samples: Reisebedingungen