Rücktritt vom Auftrag Musterklauseln

Rücktritt vom Auftrag. (1) Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass dieser durch die Creditreform AG, Schufa oder anderen Inkassounternehmen durch die B.O.S. FRANKEN SECURITY GmbH überprüft werden kann.
Rücktritt vom Auftrag. (1) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass dieser durch die Creditreform AG, Schufa oder anderen Inkassounternehmen durch die B.O.S. überprüft werden kann.
Rücktritt vom Auftrag. Im Falle eines Rücktritts durch den Auftraggeber ist bis 12 Wochen vor Beginn der Veranstaltung ein Pauschalhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars fällig. Nach Ablauf dieser Frist, ist das vereinbarte Honorar in voller Höhe zu leisten.
Rücktritt vom Auftrag. Veranstaltungen: Im Falle eines Rücktritts durch den Auftraggeber ist bis 12 Wochen vor Beginn der Veranstaltung ein Pauschalhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars fällig. Nach Ablauf dieser Frist, ist das vereinbarte Honorar in voller Höhe zu leisten. Beratungskonzepte: Kündigt der Auftraggeber die Zusammenarbeit während der vereinbarten Laufzeit des Konzeptes oder dessen Umsetzung, muss er alle Leistungen, die bis dahin erbracht wurden, vergüten. Darüber hinaus wird eine Abstandszahlung von 25 % der Restsumme des Beratungsvolumens in Rechnung gestellt und fällig.
Rücktritt vom Auftrag. Der AG kann jederzeit ohne Setzung einer Nachfrist den sofortigen Rücktritt erklären, bei Vorliegen des Rücktrittsgrundes wegen Absprache, bei grobem Verstoß gegen einzelne Bestimmungen dieses Vertrages, bei Terminüberschreitungen um mehr als 6 Werktage (Leistungsumfang gem. Angebot), bei Zwischenterminen, wenn der AN den Terminverzug nach schriftlicher Aufforderung nicht binnen der darauffolgenden 6 Werktage aufholt, wenn die Arbeiten oder Leistungen nicht sach- und fachgemäß und/oder unter Verwendung von unzulässigem Material, oder abweichend von der im LV (Angebot samt Unterlagen) verlangten Herstellungsart hergestellt werden, wenn der AN einer schriftlichen Aufforderung zum Lieferbeginn nicht Folge leistet, wenn eine Einschränkung bzw. ein Nichtvorliegen der erforderlichen Gewerbeberechtigungen vorliegt. In Fällen höherer Gewalt, insbesondere auch Streiks, Verzug bzw. Ausfall von Leistungen anderer am Gesamtprodukt beteiligter Firmen, ist der AG berechtigt vom Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten, oder die Auslieferung zu einem späteren Zeitpunkt zu verlangen. Der AN hat hieraus dem AG gegenüber keine Ansprüche. Ein Storno (ganz oder teilweise) des dem AG zur Durchführung des Grundgeschäftes erteilten Auftrages durch den Bauherrn/Hauptunternehmer, mit dem der gegenständliche Auftrag im Zusammenhang steht, berechtigt den AG zum Rücktritt ohne Kostenanspruch des AN. Für sämtliche Gegenrechnungen des AGs (zB über Ersatzvornahmen) gilt ein 15%iger Zuschlag als vereinbart.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.