Common use of Rückzahlung und Anleger-Erfolgsbeteiligung Clause in Contracts

Rückzahlung und Anleger-Erfolgsbeteiligung. Die Darlehensschlusszahlung wird wie folgt an die Schuldverschreibungsinhaber verteilt: 6.4.1 Jeder Schuldverschreibungsinhaber erhält in Bezug auf jede Schuldverschreibung eine Zahlung aus der Darlehensschlusszahlung in Höhe des Nennbetrags der jeweiligen Schuldverschreibung (der „Rückzahlungsbetrag“). 6.4.2 Von dem danach verbleibenden Restbetrag der Darlehensschlusszahlung (soweit vorhanden) stehen den Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 00 % zu (die „Anleger-Erfolgsbeteiligung“). Der auf eine Schuldverschreibung entfallende Anteil an dem Anleger-Erfolgsbeteiligung entspricht dem Verhältnis des Nennbetrags der Schuldverschreibung zu der Summe der Nennbeträge aller von der Emittentin ausgegebenen und nicht (i) für kraftlos erklärten, (ii) an die Emittentin zurück gegebenen oder (iii) gekündigten Schuldverschreibungen. Die Berechnung der Anleger-Erfolgsbeteiligung obliegt der Emittentin.

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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen, Schuldverschreibungsbedingungen

Rückzahlung und Anleger-Erfolgsbeteiligung. Die Darlehensschlusszahlung wird wie folgt an die Schuldverschreibungsinhaber verteilt: 6.4.1 Jeder Schuldverschreibungsinhaber erhält in Bezug auf jede RBC- Schuldverschreibung eine Zahlung aus der Darlehensschlusszahlung in Höhe des Nennbetrags der jeweiligen RBC-Schuldverschreibung (der „Rückzahlungsbetrag“). 6.4.2 Von dem danach verbleibenden Restbetrag der Darlehensschlusszahlung (soweit vorhanden) stehen den Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 00 % zu (die „Anleger-Erfolgsbeteiligung“). Der auf eine RBC-Schuldverschreibung entfallende Anteil an dem Anleger-Erfolgsbeteiligung entspricht dem Verhältnis des Nennbetrags der RBC-Schuldverschreibung zu der Summe der Nennbeträge aller von der Emittentin ausgegebenen und nicht (i) für kraftlos erklärten, (ii) an die Emittentin zurück gegebenen oder (iii) gekündigten RBC- Schuldverschreibungen. Die Berechnung der Anleger-Erfolgsbeteiligung obliegt der Emittentin.

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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen

Rückzahlung und Anleger-Erfolgsbeteiligung. Die Darlehensschlusszahlung wird wie folgt an die Schuldverschreibungsinhaber verteilt: 6.4.1 Jeder Schuldverschreibungsinhaber erhält in Bezug auf jede ZEI- Schuldverschreibung eine Zahlung aus der Darlehensschlusszahlung in Höhe des Nennbetrags der jeweiligen ZEI-Schuldverschreibung (der „Rückzahlungsbetrag“). 6.4.2 Von dem danach verbleibenden Restbetrag der Darlehensschlusszahlung (soweit vorhanden) stehen den Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 00 % zu (die „Anleger-Erfolgsbeteiligung“). Der auf eine ZEI-Schuldverschreibung entfallende Anteil an dem Anleger-Erfolgsbeteiligung entspricht dem Verhältnis des Nennbetrags der ZEI-Schuldverschreibung zu der Summe der Nennbeträge aller von der Emittentin ausgegebenen und nicht (i) für kraftlos erklärten, (ii) an die Emittentin zurück gegebenen oder (iii) gekündigten ZEI- Schuldverschreibungen. Die Berechnung der Anleger-Erfolgsbeteiligung obliegt der Emittentin.

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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen

Rückzahlung und Anleger-Erfolgsbeteiligung. Die Darlehensschlusszahlung wird wie folgt an die Schuldverschreibungsinhaber Schuld- verschreibungsinhaber verteilt: 6.4.1 Jeder Schuldverschreibungsinhaber erhält in Bezug auf jede Schuldverschreibung eine Zahlung aus der Darlehensschlusszahlung in Höhe des Nennbetrags der jeweiligen Schuldverschreibung (der „Rückzahlungsbetrag“). 6.4.2 Von dem danach verbleibenden Restbetrag der Darlehensschlusszahlung (soweit vorhanden) stehen den Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 00 Schuldverschreibungsinhabern 100 % zu (die „Anleger-Erfolgsbeteiligung“). Der auf eine Schuldverschreibung entfallende Anteil an dem der Anleger-Erfolgsbeteiligung entspricht dem Verhältnis des Nennbetrags der Schuldverschreibung zu der Summe der Nennbeträge aller von der Emittentin ausgegebenen und nicht (i) für kraftlos erklärten, (ii) an die Emittentin zurück zu- rück gegebenen oder (iii) gekündigten Schuldverschreibungen. Die Berechnung der Anleger-Anleger- Erfolgsbeteiligung obliegt der Emittentin.

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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen