Common use of Sachmängel bei zugelieferter Hard- und Software Clause in Contracts

Sachmängel bei zugelieferter Hard- und Software. 1. In Abweichung von vorstehender Ziff. 3 gilt bei Lieferung von Hardware und Standardsoftware dritter Hersteller sowie bei Einschaltung Dritter bei Pflegeleistungen, dass wir zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung unsere entsprechenden Ansprüche gegen unseren Lieferanten, dem Hersteller oder sonstigen Dritten an den Besteller abtreten können. Der Besteller muss vor der Geltendmachung seines Rechts auf Nacherfüllung durch uns, Aufwendungsersatz nach Selbstvornahme, Schadensersatz statt Leistung, Rücktritt oder Minderung unserer Lieferanten oder den Hersteller notfalls gerichtlich auf Nacherfüllung, Schadenersatz oder Aufwendungsersatz nach Selbstvornahme in Anspruch nehmen, es sei denn dies ist für den Besteller unzumutbar. 2. Das Vorstehende gilt auch, wenn wir die Soft- oder Hardware für die Bedürfnisse des Kunden angepasst, konfiguriert oder sonst verändert haben, es sei denn, der Sachmangel ist durch unsere Leistung verursacht worden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lieferungen Und Leistungen

Sachmängel bei zugelieferter Hard- und Software. 1. a) In Abweichung von vorstehender Ziff. 3 gilt bei Lieferung von Hardware und Standardsoftware dritter Hersteller sowie bei Einschaltung Dritter bei Pflegeleistungen, dass wir zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung unsere entsprechenden Ansprüche gegen unseren Lieferanten, dem den Hersteller oder sonstigen Dritten an den Besteller abtreten können. Der Besteller muss in diesem Falle vor der Geltendmachung seines Rechts auf Nacherfüllung durch uns, Aufwendungsersatz nach Selbstvornahme, Schadensersatz statt der Leistung, Rücktritt oder Minderung unserer unseren Lieferanten oder den Hersteller notfalls gerichtlich auf Nacherfüllung, Schadenersatz Schadensersatz oder Aufwendungsersatz nach Selbstvornahme in Anspruch nehmen, es sei denn dies ist für den Besteller unzumutbar. Entstehen dem Besteller dabei Kosten, die er trotz Zwangsvollstreckung nicht bei diesem beitreiben kann, so sind wir dem Besteller zum Ersatz verpflichtet. 2. b) Das Vorstehende gilt auch, wenn wir die Soft- oder Hardware für die Bedürfnisse des Kunden Bestellers angepasst, konfiguriert oder sonst verändert haben, es sei denn, der Sachmangel ist durch unsere Leistung verursacht worden.

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Sachmängel bei zugelieferter Hard- und Software. 1. 13.4.1 In Abweichung von vorstehender Ziff. 3 13.3 gilt bei Lieferung von Hardware und Standardsoftware dritter Hersteller sowie bei Einschaltung Dritter bei Pflegeleistungen, dass wir zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung unsere entsprechenden Ansprüche gegen unseren LieferantenLieferan- ten, dem den Hersteller oder sonstigen Dritten an den Besteller abtreten können. Der Besteller muss vor der Geltendmachung seines Rechts auf Nacherfüllung durch uns, Aufwendungsersatz nach Selbstvornahme, Schadensersatz statt der Leistung, Rücktritt oder Minderung unserer unseren Lieferanten oder den Hersteller Herstel- ler notfalls gerichtlich auf Nacherfüllung, Schadenersatz Schadensersatz oder Aufwendungsersatz Aufwendungs- ersatz nach Selbstvornahme in Anspruch nehmen, es sei denn dies ist für den Besteller unzumutbar. 2. 13.4.2 Das Vorstehende gilt auch, wenn wir die Soft- oder Hardware für die Bedürfnisse des Kunden angepasst, konfiguriert oder sonst verändert haben, es sei denn, der Sachmangel ist durch unsere Leistung verursacht wordenwor- den.

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Sachmängel bei zugelieferter Hard- und Software. 1. a) In Abweichung von vorstehender Ziff. 3 gilt bei Lieferung von Hardware und Standardsoftware dritter Hersteller sowie bei Einschaltung Dritter bei Pflegeleistungen, dass wir zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung unsere entsprechenden Ansprüche gegen unseren Lieferanten, dem den Hersteller oder sonstigen Dritten an den Besteller abtreten können. Der Besteller muss in diesem Falle vor der Geltendmachung seines Rechts auf Nacherfüllung durch uns, Aufwendungsersatz nach Selbstvornahme, Schadensersatz statt der Leistung, Rücktritt oder Minderung unserer unseren Lieferanten oder den Hersteller notfalls gerichtlich auf Nacherfüllung, Schadenersatz Schadensersatz oder Aufwendungsersatz nach Selbstvornahme in Anspruch nehmen, es sei denn dies ist für istfür den Besteller unzumutbar. Entstehen dem Besteller dabei Kosten, die er trotz Zwangsvollstreckung nicht bei diesem beitreiben kann, so sind wir dem Besteller zum Ersatz verpflichtet. 2. b) Das Vorstehende gilt auch, wenn wir die Soft- oder Hardware für die Bedürfnisse des Kunden angepasst, konfiguriert oder sonst verändert haben, es sei denn, der Sachmangel ist durch unsere Leistung verursacht worden.

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Sachmängel bei zugelieferter Hard- und Software. 1. i. In Abweichung von vorstehender Ziff. 3 gilt bei Lieferung von Hardware und Standardsoftware dritter Hersteller sowie bei Einschaltung Dritter bei Pflegeleistungen, dass wir zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung unsere entsprechenden Ansprüche gegen unseren Lieferanten, dem den Hersteller oder sonstigen Dritten an den Besteller abtreten können. Der Besteller muss vor der Geltendmachung seines Rechts auf Nacherfüllung durch uns, Aufwendungsersatz nach Selbstvornahme, Schadensersatz statt der Leistung, Rücktritt oder Minderung unserer unseren Lieferanten oder den Hersteller notfalls gerichtlich auf Nacherfüllung, Schadenersatz Schadensersatz oder Aufwendungsersatz nach Selbstvornahme in Anspruch nehmen, es sei denn dies ist für den Besteller unzumutbar. 2ii. Das Vorstehende gilt auch, wenn wir die Soft- oder Hardware für die Bedürfnisse des Kunden angepasst, konfiguriert oder sonst verändert haben, es sei denn, der Sachmangel ist durch unsere Leistung verursacht worden.

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Sachmängel bei zugelieferter Hard- und Software. 1. a) In Abweichung von vorstehender Ziff. 3 gilt bei Lieferung von Hardware und Standardsoftware dritter Hersteller sowie bei Einschaltung Dritter bei PflegeleistungenPflege- leistungen, dass wir zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung unsere un- sere entsprechenden Ansprüche gegen unseren Lieferanten, dem den Hersteller oder sonstigen Dritten an den Besteller abtreten können. Der Besteller muss vor der Geltendmachung seines Rechts auf Nacherfüllung durch uns, Aufwendungsersatz Auf- wendungsersatz nach Selbstvornahme, Schadensersatz statt der Leistung, Rücktritt oder Minderung unserer unseren Lieferanten oder den Hersteller notfalls gerichtlich auf Nacherfüllung, Schadenersatz Schadensersatz oder Aufwendungsersatz nach Selbstvornahme in Anspruch nehmen, es sei denn dies ist für den Besteller unzumutbar. 2. b) Das Vorstehende gilt auch, wenn wir die Soft- oder Hardware für die Bedürfnisse Bedürf- nisse des Kunden angepasst, konfiguriert oder sonst verändert haben, es sei denn, der Sachmangel ist durch unsere Leistung verursacht worden.

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Sachmängel bei zugelieferter Hard- und Software. 1. a. In Abweichung von vorstehender Ziff. 3 gilt bei Lieferung von Hardware und Standardsoftware Stan- dardsoftware dritter Hersteller sowie bei Einschaltung Dritter bei Pflegeleistungen, dass wir zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung unsere entsprechenden entsprechen- den Ansprüche gegen unseren Lieferanten, dem den Hersteller oder sonstigen Dritten an den Besteller abtreten können. Der Besteller muss vor der Geltendmachung seines Rechts auf Nacherfüllung durch uns, Aufwendungsersatz nach Selbstvornahme, Schadensersatz statt der Leistung, Rücktritt oder Minderung unserer unseren Lieferanten oder o- der den Hersteller notfalls gerichtlich auf Nacherfüllung, Schadenersatz Schadensersatz oder Aufwendungsersatz Auf- wendungsersatz nach Selbstvornahme in Anspruch nehmen, es sei denn denn, dies ist für den Besteller unzumutbar. 2. b. Das Vorstehende gilt auch, wenn wir die Soft- oder Hardware für die Bedürfnisse des Kunden angepasst, konfiguriert oder sonst verändert haben, es sei denn, der Sachmangel Sach- mangel ist durch unsere Leistung verursacht worden.

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