Sachschäden durch häusliche Abwässer und Allmähliche Einwirkung (Allmählichkeitsschäden). Eingeschlossen sind - abweichend von Ziffer 4.1.4 der Haftpflichtversicherungsbedingungen Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden - häusliche Abwässer und durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals; - die entstehen durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dgl.).
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