Schutz der Gelder. Die Gelder des Inhabers werden am Ende des Geschäftstages nach dem Tag, im Laufe dessen sie beim Dienstleister eingegangen sind, auf einem Konto zur Beschränkung der Pfändung, das in den Büchern einer Bank unter den vorschriftsmäßig erforderlichen Bedingungen eröffnet wird, hinterlegt. Gemäß Artikel 24-10 (5) des Gesetzes vom 20 Mai 2011, das im Amtsblatt Mémorial A Nr. 104 vom 24. Mai 0000 xxx Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxx veröffentlicht wurde, und Artikel 14 des Gesetzes vom 10. November 2009, das im Mémorial A Nr. 215 vom 11. November 0000 xxx Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxx veröffentlicht wurde, zur Umsetzung der Richtlinie 2009/110/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E- Geld-Instituten, werden die aufgenommenen Mittel geschützt und fallen nicht in die Guthabenmasse des E-Geld-Instituts bei Liquidation, Insolvenz oder jeder anderen Konkurslage des Instituts.
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Samples: Rahmenvertrag Für Zahlungsdienste, Rahmenvertrag Für Zahlungsdienste
Schutz der Gelder. Die Gelder des Inhabers werden am Ende des Geschäftstages nach dem Tag, im Laufe dessen sie beim Dienstleister eingegangen sind, auf einem Konto zur Beschränkung der Pfändung, das in den Büchern einer Bank unter den vorschriftsmäßig erforderlichen Bedingungen eröffnet wird, hinterlegt. Gemäß Artikel 24-10 (5) des Gesetzes vom 20 Mai 2011, das im Amtsblatt Mémorial A Nr. 104 vom 24. Mai 0000 xxx Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxx veröffentlicht wurde, und Artikel 14 des Gesetzes vom 10. November 2009, das im Mémorial A Nr. 215 vom 11. November 0000 xxx Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxx veröffentlicht wurde, zur Umsetzung der Richtlinie 2009/110/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E- Geld-Instituten, werden die aufgenommenen Mittel geschützt und fallen nicht in die Guthabenmasse des E-E- Geld-Instituts bei Liquidation, Insolvenz oder jeder anderen Konkurslage des Instituts.
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Schutz der Gelder. Die Gelder des Inhabers werden am Ende des Geschäftstages nach dem Tag, im Laufe dessen sie beim Dienstleister eingegangen sind, auf einem Konto zur Beschränkung der Pfändung, das in den Büchern einer Bank unter den vorschriftsmäßig erforderlichen Bedingungen eröffnet wird, hinterlegt. Gemäß Artikel 24-10 (5) des Gesetzes vom 20 Mai 2011, das im Amtsblatt Mémorial A Nr. 104 vom 24. Mai 0000 xxx Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxx veröffentlicht wurde, und Artikel 14 des Gesetzes vom 10. November 2009, das im Mémorial A Nr. 215 vom 11. November 0000 xxx Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxx veröffentlicht wurde, zur Umsetzung der Richtlinie 2009/110/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E- GeldEGeld-Instituten, werden die aufgenommenen Mittel geschützt und fallen nicht in die Guthabenmasse des E-GeldEGeld-Instituts bei Liquidation, Insolvenz oder jeder anderen Konkurslage des Instituts.
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Samples: Rahmenvertrag Für Zahlungsdienste