Datenschutzklausel Musterklauseln
Datenschutzklausel. 1. Der Vermieter und seine Lizenzpartner sind verantwortliche Stellen und Dienstanbieter im Sinne des Datenschutzrechts nach dem Bundesdaten- schutzgesetz (BDSG). Die personenbezogenen Daten des Mieters und des Fahrers werden zum Zwecke der Vertragsbegründung, -durchführung oder -beendigung vom Vermieter für Dritte unzugänglich erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt. Eine werbliche Verwendung geschieht nur für Zwecke der Eigenwerbung (einschließlich der Empfehlungswerbung) des Vermieters und dessen Lizenzgebers, wenn eine entsprechende datenschutzrechtliche Einwilligung auch für Werbung (Double-Opt-In) vorliegt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragsabwicklung erforderlich ist, z. B. an das Kreditkartenunternehmen des Mieters zum Zwecke der Abrechnung oder an beteiligte Haftpflicht- und Kaskoversicherer und zentrale Abrechnungsstellen zur Regulierung von Unfallschäden. Eine darüber hinaus gehende Verwendung bedarf der besonderen gesetzlichen Erlaubnis oder der ausdrücklichen und jederzeit widerruflichen Einwilligung des Mieters/Fahrers (s. o.). Der Mieter/Fahrer kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (z. B. gemäß §§ 6, 19, 34 BDSG, Artikel 6 EU-DSGVO) Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, den Zweck der Speicherung und deren Herkunft verlangen. Zusätzlich besteht für den Mieter/Fahrer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (z. B. gemäß §§ 6, 20, 35 BDSG, Artikel 16 ff. EUDSGVO) ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung der personenbezogenen Daten. Eine entsprechende Anfrage bzw. ein Begehren des Mieters/Fahrers nach Berichtigung, Sperrung oder Löschung der personenbezogenen Daten ist über die im Mietvertrag genannten Kontaktdaten oder über jede Stelle, die die Daten nach Maßgabe dieser Bestimmungen gespeichert hat, möglich.
2. Hinweis gemäß § 28 Abs. 4 BDSG, Artikel 7 Abs. 3 EU-DSGVO: Der Mieter/ Fahrer kann jederzeit einer etwaigen Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an den umseitig genannten Vermieter unter Angabe der dort genannten Adresse zum Kennwort: Widerspruch, oder per Email unter Angabe des umseitig genannten Vermieters an: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇.
Datenschutzklausel. Der Mieter ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten vom Vermieter gespeichert und an Dritte weitergegeben werden, insbesondere wenn • die bei der Anmietung gemachten Angaben unrichtig sind • das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der ggf. verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird • Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen • oder vom Mieter gegebene Schecks nicht eingelöst oder Wechsel protestiert werden
Datenschutzklausel. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt unter Be- achtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben (siehe Anlage „Hinweisblatt zum Datenschutz“).
Datenschutzklausel. Daten des Mieters werden für Zwecke der Vertragsbegründung, -durchführung oder -beendigung von dem Vermieter oder durch diesen mit der Vermietung beauftragte Dritte erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine werbliche Verwendung geschieht nur für Zwecke der Eigenwerbung (einschließlich der Empfehlungswerbung). Eine Übermittlung an sonstige Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist, z.B. an das Kreditkartenunternehmen des Mieters zum Zwecke der Abrechnung. Eine darüber hinausgehende Verwendung bedarf der gesetzlichen Erlaubnis oder der Einwilligung durch den Mieter. Hinweis gemäß § 28 Abs. 4 BDSG: Der Mieter kann jederzeit einer etwaigen Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an den Vermieter.
Datenschutzklausel. 1. Die Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG ist die verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts. Die personenbezogenen Daten des Mieters/Fahrers werden für Zwecke der Vertragsbegründung, -durchführung oder –beendigung von der Sixt oder einen durch sie mit der Vermietung vor Ort beauftragten Dritten erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine werbliche Verwendung geschieht nur für Zwecke der Eigenwerbung (einschließlich der Empfehlungswerbung). Eine Übermittlung an sonstige Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist, z.B. an das Kreditkartenunternehmen des Mieters zum Zwecke der Abrechnung. Eine darüber hinausgehende Verwendung bedarf der gesetzlichen Erlaubnis oder der Einwilligung.
2. Hinweis gemäß § 28 Abs. 4 BDSG: Der Mieter/Fahrer kann jederzeit einer etwaigen Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an: Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG, Kennwort: Widerspruch, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇, oder per E-Mail an: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇_▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇.▇▇.
1. Die Aufrechnung gegenüber Forderungen der Vermieterin ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Mieters oder eines berechtigten Fahrers möglich.
2. Sämtliche Rechte und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gelten zugunsten und zulasten des berechtigten Fahrers.
3. Solange und soweit in dieser Vereinbarung nichts geregelt ist sind die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und die Vorschriften der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB 95) entsprechend anzuwenden. Dies gilt auch für sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Unklarheiten.
Datenschutzklausel. Der Versicherungsnehmer willigt ein, dass die vom Makler angespro- chenen Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsführung (Beiträge, Versicherungs- fälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und an Ihren Verband übermittelt. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages auch für entsprechende Prüfung bei anderweitig beantragten, (Versicherungs-) Verträgen und bei künftigen Anträgen. Der Versicherungsnehmer willigt ferner ein, dass diese Versicherer, so- weit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Versicherungsan- gelegenheiten erforderlich ist, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den Makler weitergeben. Diese Einwilligung gilt nur, wenn der Versicherungsnehmer die Möglich- keit hatte, in zumutbarer Weise vom Inhalt des vom Versicherer bereit- gehaltenen Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis zu nehmen. Etwaige Benachrichtigungen nach §33 BDSG sind über den Makler an Versicherungsnehmer zu richten.
Datenschutzklausel. 2.11.1. Hinsichtlich des Umfangs und Zwecks der Datenerhebung sowie der Aufklärung über die Betroffenenrechte wird im Übrigen auf die Datenschutzhinweise des Anbieters verwiesen.
Datenschutzklausel. Mit dem Vertragsabschluss willigen Sie auch in die für die Vertragsverwaltung und Schadenbearbeitung notwendige Speicherung und Übermittlung der überlassenen Personen- und Sachdaten ein. Einzelheiten dazu und zu Ihren ge- setzlichen Rechten sind im Merkblatt zur Datenverarbeitung geregelt.
Datenschutzklausel. Der Auftraggeber verarbeitet im Zusammenhang mit der Abwicklung dieses Vertrages personenbezogene Daten des Auftragnehmers bzw. der für ihn handelnden Vertreter, seiner Beschäftigten, Erfüllungsgehilfen und Nachunternehmer und deren Vertreter/Personal (fortan: betroffene Personen). Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Auf die anliegende Datenschutzinformation (Anlage 14) wird verwiesen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Datenschutzinformation unverzüglich, in jedem Fall vor der Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber, allen betroffenen Personen seines Unternehmens zu übergeben und die Übergabe zu dokumentieren sowie auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen. Sofern der Auftraggeber Erfüllungsgehilfen oder Nachunternehmer einsetzt, hat er auch diese zu verpflichten, entsprechend vorzugehen und die Umsetzung zu überwachen und nachzuweisen. Sofern für die Ausführung der Leistungen des Auftragnehmers im Einzelfall zusätzliche Einwilligungserklärungen betroffener Personen erforderlich sind, wie etwa bei der Nutzung von Projektkommunikationssystemen von Baustellenausweisen, wird der Auftragnehmer die betroffenen Personen seines Unternehmens bzw. seiner Erfüllungsgehilfen und Nachunternehmer verpflichten, die datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärungen beizubringen. Der Auftragnehmer kann seine Leistungen nicht unter Hinweis auf fehlende Einwilligungserklärungen betroffener Personen verweigern. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten des Auftraggebers bzw. dessen Beschäftigten verarbeitet, verpflichtet er sich ebenfalls, alle gesetzlichen Anforderungen einzuhalten. ARGE-Struktur/-Vertretung/-Haftung Der Auftragnehmer ist eine Arbeitsgemeinschaft. Sie wird vertreten durch: Für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen haftet jedes Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft, auch nach dem etwaigen Austritt aus der Arbeitsgemeinschaft und nach deren Auflösung, gesamtschuldnerisch. Zahlungen erfolgen mit befreiender Wirkung an das vorbenannte vertretungsberechtigte Mitglied. Die Vertretungsberechtigung gilt fort, solange dem Auftraggeber nicht schriftlich eine Änderung der Vertretungsberechtigung nachgewiesen worden ist. Das gilt auch für den Fall der Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
Datenschutzklausel bei Anmietung eines Fahrzeuges ist der Vermieter verpflichtet, die personenbezogenen Daten des Mieters und den im Mietvertrag eingetragene Waren zu erheben und zu verarbeiten, - um die Buchung, den Mietvertrag und die Zahlung zu verwalten, - um eine Liste von Risikokunden zu verwalten und zu aktualisieren, - um , soweit anwendbar, Strafzettel und Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße, die mit dem Mietfahrzeug Wertemietdauer begangen wurden zu bearbeiten - die Geolokalisierung des Mietfahrzeugs zu verwalten, soweit das Fahrzeug mit einem solchen Gerät ausgestattet ist. Der Vermieter speichert die personenbezogenen Daten des Mieters so lange dies zur Erfüllung der oben genannten Zwecke erforderlich ist, ergänzt durch die in der Datenschutzerklärung des Vermieters genannten Zwecke . Es werden Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Fax- und Telefon Nummern einschließlich Mobiltelefonnummern, Geburtsdaten, Fahrerlaubnisdaten, Kreditkartendaten Kundennummern des Mieters und eingetragener Pfarrer mittels elektronischer Datenverarbeitung des Vermieters bearbeitet, gespeichert. Eine Weiterleitung der vorbezeichneten personenbezogenen Daten erfolgt, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Mieters nicht beeinträchtigt werden. Empfänger der erhobenen personenbezogenen Daten der Vermieter, Kreditkarteninstitute und zuständige Behörden, insbesondere bei während der Mietzeit begangener Verkehrsdelikte. Der Mieter hat das Recht auf Zugang, Berichtigung und Löschung der über ihn gespeicherten Daten, das Recht auf Vergessen, das Recht, sich der Verarbeitung seiner Daten zu widersetzen, das Recht auf Übertragbarkeit und das Recht, das Schicksal seiner personenbezogenen Daten nach seinem Tod zu regeln. Der Mieter kann diese Rechte wie folgt geltend machen: Durch einfachen Brief an die Der Mieter hat auch das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde zu erheben. Der Mieter wird jedoch vom Vermieter eingeladen, ihn zu kontaktieren, bevor er eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde erhebt. Weitere Informationen zum Umgang mit den personenbezogenen Daten des Mieters und/oder der oder des Fahrers finden sich in der Datenschutzerklärung des Vermieters, der unter folgendem Link abrufbar ist: Auf Verlangen wird dem Mieter die Daten Schutzerklärung auch in der Vermieterstation des Vermieters ausgehändigt.
