Umweltschutz Musterklauseln

Umweltschutz. Der Aussteller ist verpflichtet, sich umwelt- gerecht zu verhalten. Er hat hierbei auch die den Aussteller-Service-Unterlagen beige- fügten Umweltrichtlinien der Messe Berlin zu beachten.
Umweltschutz. (§ 4 Absatz 7 Nummer 5) zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungs- betrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltscho- nenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer um- weltschonenden Entsorgung zuführen
Umweltschutz. Der ORGANISATOR anerkennt und erklärt sich damit einverstanden, dass der Respekt gegenüber der Umwelt einen wichtigen Aspekt im Rahmen der Organi- sation und der Durchführung der VERANSTALTUNG darstellt. Er hat die ihm gemäss dem vorliegenden VERTRAG zufallenden Aufgaben unter angemesse- ner Berücksichtigung des Aspekts der nachhaltigen Entwicklung, unter Einhal- tung der geltenden Umweltgesetze und – wenn und wo immer möglich – im Sinne des Umweltschutzes zu erfüllen.
Umweltschutz. Nach dem BImschG sind Menschen, Tiere, Pflanzen und andere Sachen vor schädlichen Umwelteinflüssen zu schützen. Die Fremdfirma (Auftragnehmer) verpflichtet sich, innerhalb des Werkgeländes alle geltenden umweltrelevanten Vorschriften einzuhalten, insbesondere die des Gewässerschutzes, des Abfallrechts sowie die Vorschriften zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Die Fremdfirma (Auftragnehmer) verpflichtet sich zum sparsamen Umgang mit Einsatzstoffen und Energie (Strom, Gas, Wasser, Druckluft etc.) sowie zur Vermeidung unnötiger Emissionen (z.B. Lärm, Staub, Gerüche, Abfall, Abwasser, Erschütterungen). Alle Einsatzstoffe, Reste und Abfälle, insbesondere aber brennbare Flüssigkeiten, gefährliche und wassergefährdende Stoffe, z.B. Säuren, Laugen, giftige ätzende Stoffe sowie Altöl und auch verschmutzte Putzlappen, müssen auf dem Werkgelände unter strengster Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen transportiert, vorgehalten, gelagert und behandelt werden, so dass durch diese Stoffe keine Gefahr für Menschen, Sachen, das Unternehmen und die Umwelt besteht oder entstehen kann. Abfälle, auch Reste, sind nach Beendigung der Arbeiten von dem Werkgelände zu entfernen. Für die Entsorgung kommt die Fremdfirma (Auftragnehmer) selbst auf und ist dafür eigenverantwortlich. Folgen von Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen, Verordnungen etc., insbesondere zu Staub-, Lärm, Geruchs- und Erschütterungsemissionen gehen zu Lasten der Fremdfirma (Auftragnehmer). Aus derartigen Verstößen resultierende Geldbußen etc. sind, auch wenn sie gegen andere als die Fremdfirma (Auftragnehmer) verhängt werden, von der Fremdfirma (Auftragnehmer) zu zahlen. Für Schäden, die CLAAS durch Nichtbeachtung entstehen, haftet der Verursacher.
Umweltschutz. Die gesetzlichen Normen und Standards zum Umweltschutz werden beachtet und eingehalten.
Umweltschutz. (§ 4 Abs.3 VOB/B)
Umweltschutz. (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelas- tungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitra- gen, insbesondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil- dungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umwelt- schutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umwelt- schonenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen Lfd. Nr. Teil des Ausbildungs- berufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen im Position vermittelt 1. – 18. Monat 19. – 24. Monat
Umweltschutz. 1 Der Pächter ist verpflichtet, anfallende organische Gartenabfälle auf der Parzelle zu kompostieren.
Umweltschutz. 1. Umweltschutz ist fester Bestandteil unserer Qualitätsanforderungen. Wir betreiben deshalb ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 sowie ein Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001.