Selbstbedienungsterminals. 5.1 Concardis wird bei Erfüllung der folgenden zusätzlichen Voraussetzungen durch den Vertragspartner die Forde- rungen gegen Karteninhaber, bei denen der Kartenum- satz vom Karteninhaber mittels eines Selbstbedie- nungsterminals mit EMV-Kartenterminalmodul getätigt wurde, dem Vertragspartner erstatten: a) Jeder Autorisierungsdatensatz und der Clearingda- tensatz muss den korrekten Indikator für Selbstbe- dienungsterminals (Mastercard Indicator „2“, Visa Indicator „3“) enthalten. b) ▇▇▇▇▇ Autorisierungsdatensatz muss den Merchant Category Code, den POS Country Code und den POS Postal Code enthalten. c) Die Nutzung von Selbstbedienungsterminals ist pro Kartenumsatz und pro Tag auf einen Höchstbetrag von 80,- Euro begrenzt. d) Auf Wunsch des Karteninhabers muss der Ver- tragspartner diesem einen Rechnungsbeleg mit dem Rechnungsbetrag, dem Kaufdatum, der Kar- tennummer – und im Falle von Tankautomaten der Angabe der Quantität des verkauften Kraftstoffs – zur Verfügung stellen. e) Mittels des Selbstbedienungsterminals dürfen keine Bargeldauszahlungen vorgenommen oder Tele- kommunikationsleistungen verkauft werden. 15_2287_13.0_DE_de Stand 02/2017 5.2 Hat der Vertragspartner die vorgenannten Bedingungen (Ziffer 5.1 a – e) nicht erfüllt oder bestreitet der berech- tigte Karteninhaber den Umsatz an dem Selbstbedie- nungsterminal des Vertragspartners getätigt zu haben und wird der Kartenumsatz daraufhin Concardis durch das kartenausgebende Institut zurückbelastet, ist Con- cardis berechtigt, den entsprechenden Kartenumsatz wiederum dem Vertragspartner zurückzubelasten. Die vorgenannten Rechte stehen Concardis auch dann zu, wenn ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ zuvor eine Autorisierungsnummer er- teilt hat.
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Sources: Kartenakzeptanzvertrag
Selbstbedienungsterminals. 5.1 Concardis wird bei Erfüllung der folgenden zusätzlichen zusätz- lichen Voraussetzungen durch den Vertragspartner Vertrags- partner die Forde- rungen Forderungen gegen Karteninhaber, bei denen der Kartenum- satz Kartenumsatz vom Karteninhaber mittels eines Selbstbedie- nungsterminals Selbstbedienungsterminals mit EMV-Kartenterminalmodul getätigt wurde, dem Vertragspartner erstatten:
a) Jeder Autorisierungsdatensatz und der Clearingda- tensatz Clea- ringdatensatz muss den korrekten Indikator für Selbstbe- dienungsterminals Selbstbedienungsterminals (Mastercard Indicator In- dicator „2“, Visa Indicator „3“) enthalten.
b) ▇▇▇▇▇ Jeder Autorisierungsdatensatz muss den Merchant Mer- chant Category Code, den POS Country Code und den POS Postal Code enthalten.
c) Die Nutzung von Selbstbedienungsterminals ist pro Kartenumsatz und pro Tag auf einen Höchstbetrag von 80,- Euro begrenzt.
d) Auf Wunsch des Karteninhabers muss der Ver- tragspartner diesem einen Rechnungsbeleg mit dem Rechnungsbetrag, dem Kaufdatum, der Kar- tennummer Kartennummer – und im Falle von Tankautomaten Tankau- tomaten der Angabe der Quantität des verkauften ver- kauften Kraftstoffs – zur Verfügung stellen.
e) Mittels des Selbstbedienungsterminals dürfen keine Bargeldauszahlungen vorgenommen oder Tele- kommunikationsleistungen o- der Telekommunikationsleistungen verkauft werden. 15_2287_13.0_DE_de Stand 02/2017.
5.2 Hat der Vertragspartner die vorgenannten Bedingungen Bedin- gungen (Ziffer 5.1 a – e) nicht erfüllt oder bestreitet bestrei- tet der berech- tigte berechtigte Karteninhaber den Umsatz an dem Selbstbedie- nungsterminal Selbstbedienungsterminal des Vertragspartners Vertragspart- ners getätigt zu haben und wird der Kartenumsatz daraufhin Concardis durch das kartenausgebende Institut zurückbelastet, ist Con- cardis Concardis berechtigt, den entsprechenden Kartenumsatz wiederum dem Vertragspartner zurückzubelasten. Die vorgenannten vor- genannten Rechte stehen Concardis auch dann zu, Bedingungen der Concardis GmbH für die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten wenn ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ zuvor eine Autorisierungsnummer er- teilt Autorisierungsnum- mer erteilt hat.
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Sources: Kartenakzeptanzvertrag
Selbstbedienungsterminals. 5.1 15_2287_13.0_DE_de
4.1 Concardis wird bei Erfüllung der folgenden zusätzlichen zu- sätzlichen Voraussetzungen durch den Vertragspartner Vertrags- partner die Forde- rungen Forderungen gegen Karteninhaber, bei denen der Kartenum- satz Kartenumsatz vom Karteninhaber mittels eines Selbstbedie- nungsterminals Selbstbedienungsterminals mit EMV-Kartenterminalmodul getätigt wurde, dem Vertragspartner erstatten:: Stand 10/2019
a) Jeder Autorisierungsdatensatz und der Clearingda- tensatz Clea- ringdatensatz muss den korrekten Indikator für Selbstbe- dienungsterminals Selbstbedienungsterminals (Mastercard Indicator „2“, Visa Indicator „3“) enthalten.
b) ▇▇▇▇▇ Autorisierungsdatensatz muss den Merchant Category Code, den POS Country Code und den POS Postal Code enthalten.
c) Die Nutzung von Selbstbedienungsterminals ist pro Kartenumsatz und pro Tag auf einen Höchstbetrag von 80,- Euro begrenzt.
d) Auf Wunsch des Karteninhabers muss der Ver- tragspartner Vertragspartner diesem einen Rechnungsbeleg Rechnungsbe- leg mit dem Rechnungsbetrag, dem KaufdatumKaufda- tum, der Kar- tennummer Kartennummer – und im Falle von Tankautomaten der Angabe der Quantität des verkauften Kraftstoffs – zur Verfügung stellen.
e) Mittels des Selbstbedienungsterminals dürfen dür- fen keine Bargeldauszahlungen vorgenommen vorgenom- men oder Tele- kommunikationsleistungen Telekommunikationsleistungen verkauft werden. 15_2287_13.0_DE_de Stand 02/2017.
5.2 f) Auf eine Authentifizierung des Karteninha- bers nach Teil B Ziffer 1 e) bei Nutzung der Karte an einem unbeaufsichtigten Terminal, um ein Verkehrsnutzungsentgelt oder eine Parkgebühr zu zahlen, darf der Vertrags- partner nur im Einklang mit den Vorgaben der Kartenorganisationen verzichten.
4.2 Hat der Vertragspartner die vorgenannten Bedingungen Be- dingungen (Teil D Ziffer 5.1 4.1 a – ef) nicht erfüllt oder bestreitet der berech- tigte berechtigte Karteninhaber den Umsatz an dem Selbstbedie- nungsterminal Selbstbedienungsterminal des Vertragspartners getätigt zu haben und wird der Kartenumsatz daraufhin Concardis durch das kartenausgebende Institut zurückbelastet, ist Con- cardis Concardis berechtigt, den entsprechenden Kartenumsatz Kar- tenumsatz wiederum dem Vertragspartner zurückzubelastenzu- rückzubelasten. Die vorgenannten Rechte stehen ste- hen Concardis auch dann zu, wenn ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ zuvor eine Autorisierungsnummer er- teilt erteilt hat.
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Sources: Kartenakzeptanzvertrag
Selbstbedienungsterminals. 5.1 4.1 Concardis wird bei Erfüllung der folgenden zusätzlichen zusätz- lichen Voraussetzungen durch den Vertragspartner Vertrags- partner die Forde- rungen Forderungen gegen Karteninhaber, bei denen der Kartenum- satz Kartenumsatz vom Karteninhaber mittels eines Selbstbedie- nungsterminals Selbstbedienungsterminals mit EMV-Kartenterminalmodul getätigt wurde, dem Vertragspartner erstatten:
a) Jeder Autorisierungsdatensatz und der Clearingda- tensatz Clea- ringdatensatz muss den korrekten Indikator für Selbstbe- dienungsterminals Selbstbedienungsterminals (Mastercard Indicator In- dicator „2“, Visa Indicator „3“) enthalten.
b) ▇▇▇▇▇ Jeder Autorisierungsdatensatz muss den Merchant Mer- chant Category Code, den POS Country Code und den POS Postal Code enthalten.
c) Die Nutzung von Selbstbedienungsterminals ist pro Kartenumsatz und pro Tag auf einen Höchstbetrag von 80,- Euro 90,- CHF begrenzt.
d) Auf Wunsch des Karteninhabers muss der Ver- tragspartner diesem einen Rechnungsbeleg mit dem Rechnungsbetrag, dem Kaufdatum, der Kar- tennummer Kartennummer – und im Falle von Tankautomaten Tankau- tomaten der Angabe der Quantität des verkauften ver- kauften Kraftstoffs – zur Verfügung stellen.
e) Mittels des Selbstbedienungsterminals dürfen keine Bargeldauszahlungen vorgenommen oder Tele- kommunikationsleistungen o- der Telekommunikationsleistungen verkauft werden.
f) Auf eine Authentifizierung des Karteninhabers nach Teil B Ziffer 1 e) in Verbindung mit Teil B Ziffer 2.4 bei Nutzung der Karte an einem un- beaufsichtigten Terminal, um ein Verkehrsnut- zungsentgelt oder eine Parkgebühr zu zahlen, darf der Vertragspartner nur im Einklang mit den Vorgaben der Kartenorganisationen ver- zichten. 15_2287_13.0_DE_de 15_2867_4.0_CH_de/Stand 02/201702/2020
5.2 4.2 Hat der Vertragspartner die vorgenannten Bedingungen Bedin- gungen (Teil D Ziffer 5.1 4.1 a – ef) nicht erfüllt oder bestreitet be- streitet der berech- tigte berechtigte Karteninhaber den Umsatz Um- satz an dem Selbstbedie- nungsterminal Selbstbedienungsterminal des Vertragspartners Ver- tragspartners getätigt zu haben und wird der Kartenumsatz Kar- tenumsatz daraufhin Concardis durch das kartenausgebende karten- ausgebende Institut zurückbelastet, ist Con- cardis Concardis berechtigt, den entsprechenden Kartenumsatz wiederum dem Vertragspartner zurückzubelastenzurückzubelas- ten. Die vorgenannten Rechte stehen Concardis auch dann zu, wenn ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ zuvor eine Autorisierungsnummer er- teilt Autori- sierungsnummer erteilt hat.
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Sources: Kartenakzeptanzvertrag