Pflichten von Concardis Musterklauseln

Pflichten von Concardis. 2.1 Concardis wird dem Vertragspartner täglich den aktuel- len Umrechnungskurs von der lokalen Währung des Vertragspartners in die Rechnungswährung des Karten- inhabers übermitteln und den DCC-Service für die auf der Internet-Homepage xxx.Xxxxxxxxx.xxx aufgeführ- ten Rechnungswährungen des Karteninhabers erbrin- gen. Concardis ist berechtigt, den Umrechnungsservice für einzelne Währungen einzustellen, wenn bestimmte Umrechnungskurse zu große Volatilitäten aufweisen. Xxxxxxxxx wird dies dem Vertragspartner unter Xxxxxx- xxxx einer Frist von drei Tagen schriftlich mitteilen. 2.2 Concardis wird dafür Sorge tragen, dass der Gesamt- rechnungsbetrag dem Karteninhaber in dessen Rech- nungswährung belastet wird. Die Auszahlung der Kar- tenumsätze erfolgt in der mit dem Vertragspartner vereinbarten Abrechnungswährung nach Maßgabe der Bestimmungen des Servicevertrages zwischen Concar- dis und dem Vertragspartner.
Pflichten von Concardis. 2.1 ConCardis wird dem Vertragspartner täglich den aktuellen Umrechnungskurs von der lokalen Währung des Vertrags- partners in die Rechnungswährung des Karteninhabers über- mitteln und den DCC-Service für folgende Rechnungswäh- rungen des Karteninhabers erbringen: Euro, Schweizer Franken, US-Dollar, Britisches Pfund, Japanischer Yen, Rus- sischer Rubel, Kanadischer Dollar, Dänische Krone, Schwe- dische Krone und Norwegische Krone. ConCardis ist berech- tigt, den Umrechnungsservice für einzelne Währungen einzustellen, wenn bestimmte Umrechnungskurse zu große Volatilitäten aufweisen. ConCardis wird dies dem Vertrags- partner unter Einhaltung einer Frist von drei Tagen schrift- lich mitteilen. 2.2 ConCardis wird dafür Sorge tragen, dass der Gesamtrech- nungsbetrag dem Karteninhaber in dessen Rechnungswäh- rung belastet wird. Die Auszahlung der Kartenumsätze erfolgt in der mit dem Vertragspartner vereinbarten Abrech- nungswährung nach Maßgabe der Bestimmungen des Ser- vicevertrages zwischen ConCardis und dem Vertragspartner.
Pflichten von Concardis. 2.1 Concardis wird dem Vertragspartner täglich den aktuellen Umrechnungskurs von der lokalen Währung des Vertragspartners in die Rechnungswährung des Karteninhabers übermitteln und den DCC-Service für die auf der Internet- Homepage xxx.Xxxxxxxxx.xxx aufgeführten Rechnungswährungen des Karteninhabers erbringen. Concardis ist berechtigt, den Umrechnungsservice für einzelne Währungen einzustellen, wenn bestimmte Umrechnungskurse zu große Volatilitäten aufweisen. Xxxxxxxxx wird dies dem Vertragspartner unter Einhaltung einer Frist von drei Tagen schriftlich mitteilen. 15_3296_3.0_DE_de/Stand 06/2020 2.2 Concardis wird dafür Sorge tragen, dass der Gesamtrechnungsbetrag dem Karteninhaber in dessen Rechnungswährung belastet wird. Die Auszahlung der Kartenumsätze erfolgt in der mit dem Vertragspartner vereinbarten Abrechnungswährung nach Maßgabe der Bestimmungen des Servicevertrages zwischen Concardis und dem Vertragspartner.
Pflichten von Concardis. 3.3 Der Vertragspartner wird sein Kassenpersonal auf die Einhaltung dieser Pflichten schriftlich hinwei- 2.1 Concardis wird dem Vertragspartner täglich den sen. aktuellen Umrechnungskurs von der lokalen Wäh- 3.4 Zur Nutzung des DCC-Service wird der Vertrags- rung des Vertragspartners in die Rechnungswäh- partner ausschließlich das von Concardis freigege- rung des Karteninhabers übermitteln und den bene POS-Terminal oder die POS-Kassensoftware DCC-Service für die auf der Internet-Homepage sowie die von Concardis zur Verfügung gestellte xxx.Xxxxxxxxx.xxx aufgeführten Rechnungs- DCC-Software bzw. die von Concardis freigege- währungen des Karteninhabers erbringen. Con- bene Softwarelösung Concardis PayEngine nut- cardis ist berechtigt, den Umrechnungsservice für zen. Die Kosten der Nutzung, der Installation und einzelne Währungen einzustellen, wenn be- des Betriebs der Kassensoftware oder des POS- stimmte Umrechnungskurse zu große Volatilitä- Terminals oder der Concardis PayEngine trägt der ten aufweisen. Xxxxxxxxx wird dies dem Vertrags- Vertragspartner. partner unter Einhaltung einer Frist von drei Ta- 3.5 Der Vertragspartner verpflichtet sich, für den gen schriftlich mitteilen. Währungsumrechnungsservice jeweils die aktu- 2.2 Concardis wird dafür Sorge tragen, dass der Ge- ellsten ihm mitgeteilten Umrechnungskurse zu samtrechnungsbetrag dem Karteninhaber in des- nutzen. sen Rechnungswährung belastet wird. Die Auszah- lung der Kartenumsätze erfolgt in der mit dem 4. Elektronisches Abrechnungs- und Autorisie- Vertragspartner vereinbarten Abrechnungswäh- rungssystem rung nach Maßgabe der Bestimmungen des Ser- vicevertrages zwischen Concardis und dem Ver- 4.1 Der Vertragspartner wird alle unter Nutzung des tragspartner. Währungsumrechnungsservice getätigten Karten- umsätze ausschließlich mittels der von Concardis freigegebenen Kassensoftware oder des POS-Ter- minals innerhalb von 24 Stunden elektronisch an Concardis bzw. ausschließlich mittels der von Con- cardis freigegebenen Concardis PayEngine online (Autorisierung und Buchung zur selben Zeit) an Concardis übermitteln. Der Vertragspartner wird Bedingungen der Concardis GmbH für die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten zur Nutzung des DCC-Service die Bedienungsanlei- tung der von Concardis zur Verfügung gestellten Software oder des von Concardis freigegebenen POS-Terminals befolgen.
Pflichten von Concardis. 15_3300_4.0_DE_de/Stand 06/2022 15_3300_4.0_DE_de/Stand 09/2022 2.1 Concardis wird dem Vertragspartner täglich den aktuellen Umrechnungskurs von der lokalen Währung des Vertragspartners in die Rechnungs- währung des Karteninhabers übermitteln und den DCC-Service für die auf der Internet-Home- page xxx.Xxxxxxxxx.xxx aufgeführten Rech- nungswährungen des Karteninhabers erbringen. Concardis ist berechtigt, den Umrechnungsser- vice für einzelne Währungen einzustellen, wenn bestimmte Umrechnungskurse zu große Volatili- täten aufweisen. Concardis wird dies dem Ver- tragspartner unter Einhaltung einer Frist von drei Tagen schriftlich mitteilen. 2.2 Concardis wird dafür Sorge tragen, dass der Ge- samtrechnungsbetrag dem Karteninhaber in des- sen Rechnungswährung belastet wird. Die Aus- zahlung der Kartenumsätze erfolgt in der mit dem Vertragspartner vereinbarten Abrechnungs- währung nach Maßgabe der Bestimmungen des Servicevertrages zwischen Concardis und dem Vertragspartner.
Pflichten von Concardis. 2.1 Concardis wird dem Vertragspartner täglich den aktuellen Umrechnungskurs von der lokalen Währung des Vertragspartners in die Rechnungswährung des Karteninhabers übermitteln und den DCC-Service für die auf der Internet- Homepage xxx.Xxxxxxxxx.xxx aufgeführten Rechnungswährungen des Karteninhabers erbringen. Concardis ist berechtigt, den Umrechnungsservice für einzelne Währungen einzustellen, wenn bestimmte Umrechnungskurse zu große Volatilitäten aufweisen. Xxxxxxxxx wird dies dem Vertragspartner unter Einhaltung einer Frist von drei Tagen schriftlich mitteilen. 2.2 Concardis wird dafür Sorge tragen, dass der Gesamtrechnungsbetrag dem Karteninhaber in dessen Rechnungswährung belastet wird. Die Auszahlung der Kartenumsätze erfolgt in der mit dem Vertragspartner vereinbarten Abrechnungswährung nach Maßgabe der Bestimmungen des Servicevertrages zwischen Concardis und dem Vertragspartner.

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  • Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten ergeben sich aus Ziffer 6.5 des Abschnitts II.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Sorgfalts Und Mitwirkungspflichten Des Karteninhabers 4.1 Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Dritter zur Durchführung von Internet-Zahlungen Zugang zu seinem für das Verfahren genutzten Endgerät er- langt. Die App ist gegen unberechtigte Freigaben – z. B. durch ein sicheres Passwort – zu schützen. Das Endgerät ist vor Verlust und Diebstahl zu sichern. Im Fall von Verlust oder Diebstahl des Endgerätes ist nach Möglichkeit die App per Fernzugriff zu löschen und die SIM-Karte des Endgerätes sperren zu lassen. Zugangsdaten zur App dürfen nicht auf dem Endgerät gespeichert werden. Die App darf nicht auf Endgeräten eingesetzt werden, deren Betriebssystem manipuliert wurde, z. B. durch sogenannte Jailbreaks oder Rooten oder sonstige nicht vom Hersteller des Endgeräts freigegebene Betriebssystemvarianten. Weiter gilt Ziffer 6.4 der Vertrags- bzw. Ziffer 5.4 der Einsatzbedingungen. 4.2 Das Endgerät, das zur Freigabe der Transaktion dient, sollte nicht gleichzeitig für die Internet-Zahlungen genutzt werden (physische Trennung der Kommunikationska- näle). 4.3 Der Karteninhaber hat die Übereinstimmung der von der Bank dem Nutzer über- mittelten Transaktionsdaten mit den von ihm für die Transaktion vorgesehenen Daten abzugleichen. Bei Unstimmigkeiten ist die Transaktion abzubrechen und die Bank zu informieren. 4.4 Der Karteninhaber hat die App nur aus offiziellen App-Stores (Apple App Store oder Google Play Store) herunterzuladen und die für die App vorgesehenen Updates regelmäßig zu installieren.

  • Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten 6.1 Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit aus diesem Vertrag, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen hat, kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Obliegenheitsverletzung fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Obliegenheitsverletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte. 6.2 Wird eine Obliegenheit aus diesem Vertrag vorsätzlich verletzt, verliert der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Der vollständige oder teilweise Wegfall des Versicherungsschutzes hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Weist der Versicherungsnehmer nach, dass er die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hat, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat. Die vorstehenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob der Versicherer ein ihm nach Ziffer 6.1 zustehendes Kündigungsrecht ausübt.

  • Weitergabe von Nachrichten Werden in den „Wertpapier-Mitteilungen“ Informationen veröffentlicht, die die Wertpapiere des Kunden betreffen, oder werden der Bank solche Informationen vom Emittenten oder von ihrem ausländischen Verwahrer/Zwischenverwahrer übermittelt, so wird die Bank dem Kunden diese Informationen zur Kenntnis geben, soweit sich diese auf die Rechtsposition des Kunden erheblich auswirken können und die Benachrichtigung des Kunden zur Wahrung seiner Interessen erforderlich ist. So wird sie insbesondere Informationen über - gesetzliche Abfindungs- und Umtauschangebote, - freiwillige Kauf- und Umtauschangebote, - Sanierungsverfahren zur Kenntnis geben. Eine Benachrichtigung kann unterbleiben, wenn die Information bei der Bank nicht rechtzeitig eingegangen ist oder die vom Kunden zu ergreifenden Maßnahmen wirtschaftlich nicht zu vertreten sind, weil die anfallenden Kosten in einem Missverhältnis zu den möglichen Ansprüchen des Kunden stehen.

  • Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten B3-1 Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss

  • Übertragung von Rechten und Pflichten 12.1. Der Lieferant ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn der Kunde zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von acht Wochen nach der Mitteilung in Text- form über die Übertragung der Rechte und Pflichten in Textform wider- spricht. Auf diese Folgen wird der Kunde vom Lieferanten in der Mittei- lung gesondert hingewiesen.‌ 12.2. Der Zustimmung des Kunden bedarf es nicht, soweit die Übertragung der Rechte und Pflichten auf einen Dritten in Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung des Lieferanten geschieht. 12.3. Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamt- heit auf einen Dritten durch den Kunden bedarf der Zustimmung in Text- form durch den Lieferanten.

  • Mietsachschäden A.6.1 Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 4.1.5.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - die gesetzliche Haftpflicht 1. aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden; 2. aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten Grundstücken und Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Mitversichert sind die mitgemieteten, außen am Gebäude angebrachten Bestandteile (z. B. Balkone, Terrassen, Markisen, Rollläden) sowie die fest mit dem dazugehörigen Grundstück verbundenen Bestandteile (z. B. Zäune, Bäume, Swimmingpools, gemauerte Grillanalagen); 3. aus der Beschädigung oder Zerstörung der Einrichtung von vorübergehend gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünften. Bei mobilen Unterkünften zählt als Einrichtung auch die fest installierte Inneneinrichtung wie z. B. Sitzgruppe, Sanitäranlagen. A.6.2 Die Leihe, Pacht und das Leasing eines der vorgenannten Objekte ist der Miete gleichgestellt. A.6.3 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen - Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, - Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann, - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen, Elektro- und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenen Vermögensschäden. Dieser Ausschlus gilt nicht - für Schäden, die durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind; - für Haftpflichtansprüche gemäß Ziffer A.6.1.3. Nicht versichert bleiben sich daraus ergebende Vermögensschäden.

  • Folgen einer Obliegenheitsverletzung Verletzt der Versicherungsnehmer eine der vorstehenden Obliegenheiten, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer. In jedem Fall bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat. Bei Verletzung der Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheiten des Versicherungsnehmers wird der Versicherer den Versicherungsnehmer auf die Rechtsfolge der vollständigen oder teilweisen Leistungsfreiheit in Textform hinweisen.

  • Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten? Wenn Sie oder die versicherte Person eine der in Ziffer 7 genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen, verlieren Sie den Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben. Weisen Sie nach, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt für vorsätzliche und grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen, nicht aber, wenn Sie oder die versicherte Person die Obliegenheit arglistig verletzt haben.