Server-Lizenz Musterklauseln

Server-Lizenz. Bei der Server-Lizenz erwirbt der Kunde (legale En- tität) Lizenzberechtigung(en) in gleicher Anzahl wie der Kunde Server im Leistungsschein angegeben hat. Je Server-Lizenz ist der Kunde berech- tigt, die Software auf einem Server zu nutzen.
Server-Lizenz. Wenn die Software auf Serverbasis lizenziert wird, darf die Software auf einen einzigen Computer mit bis zu vier (4) Prozessoren oder CPUs geladen werden. Ein Multi-Core-Chip-Prozessor mit N Prozessorkernen zählt wie folgt: Der erste Prozessorkern in jeder physischen CPU zählt als 1 Prozessor, und jeder weitere Prozessorkern in jeder physischen CPU zählt als 0,5 Prozessoren.
Server-Lizenz. Eine Server-Lizenz erlaubt es dem Lizenznehmer die API/Komponente auf einem einzelnen Server oder einer virtuellen Maschine zeitlich uneingeschränkt zu nutzen. Eine Serverlizenz ist an ein eindeutiges Identifizierungsmerkmal (z.B. Zend-Id, MAC-Adresse, IP-Adresse, Name) des Servers oder der virtuellen Maschine gebunden. Änderungen sind vom Lizenznehmer unverzüglich anzuzeigen. Eine Server-Lizenz beinhaltet eine zeitlich uneingeschränkte Entwicklungs-Lizenz der lizenzierten API/Komponente. Diese Entwicklungs-Lizenz bezieht sich auf die Software- Versionen, die über die Server-Lizenz dem Lizenznehmer durch Zugriff auf Updates zur Verfügung stehen. Eine Cluster/Cloud-Lizenz erlaubt dem Lizenznehmer den Einsatz der API/Komponente in Systemen mit mehreren Servern oder virtuellen Maschinen (Serverinstanzen). Eine Cluster/Cloud-Lizenz ist an die vereinbarte maximale Anzahl der Server/virtuellen Maschinen (Serverinstanzen) im Verbund gebunden. Eine Cluster/Cloud-Lizenz beinhaltet eine zeitlich uneingeschränkte Entwicklungs-Lizenz der lizenzierten API/Komponente. Diese Entwicklungs-Lizenz bezieht sich auf die Software-Versionen, die über die Cluster/Cloud-Lizenz dem Lizenznehmer durch Zugriff auf Updates zur Verfügung stehen. Eine Integrator-Lizenz erlaubt dem Lizenznehmer die API/Komponente in eigene Produkte zu integrieren und auf einer unbegrenzten Anzahl von Systemen zu nutzen. Eine Integrator-Lizenz ist immer an ein einzelnes Produkt des Lizenznehmers gebunden. Die API/Komponente darf niemals als eigenes, abgeleitetes Produkt vom Lizenznehmer verkauft werden, sondern muss immer Bestandteil eines eigenen Produktes sein. Durch eigene Lizenzvereinbarungen muss der Lizenznehmer sicherstellen, dass die Lizenzvereinbarung der SetaPDF-Produktreihe eingehalten werden. Es muss ausgeschlossen sein, dass der Lizenznehmer sein eigenes Produkt unter einer der hier definierten Integrator-Lizenz ähnlichen Lizenz vertreibt. Ebenso muss durch die Lizenzvereinbarungen sichergestellt werden, dass die API/Komponente nicht anderweitig genutzt werden darf. Ein direkter Zugriff auf die der API/Komponente zur Verfügung gestellten Klassen und Methoden muss ausgeschlossen werden. Es wird vorausgesetzt, dass die Lizenzvereinbarungen vor der ersten Auslieferung des eigenen Produktes an den Lizenzgeber übermittelt werden. Eine Integrator-Lizenz gilt für ein Jahr und kann jedes Jahr zu gesondert vereinbarten Konditionen erneuert werden. Wird eine Lizenz nicht verlängert, darf der Lizenzneh...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.