Nutzungsrechtseinräumung Musterklauseln

Nutzungsrechtseinräumung. Soweit dem Anbieter oder Dritten durch oder im Zusammenhang mit der Leistung, jeglichen Ergebnissen der Leistung oder Teilen hiervon Urheber-, Leistungsschutzrechte oder sonstige Rechte zustehen oder entstehen, räumt der Anbieter dem Auftraggeber mit Eingang der vollständigen Bezahlung beim Anbieter beschränkt auf den Vertragszeitraum alle für die vertragsgegenständliche Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen ein. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Auftraggebers ruhen diese Nutzungsrechte.
Nutzungsrechtseinräumung. Theobald Software räumt dem Kun- den an der überlassenen Software das einfache, nicht-ausschließliche, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht ein, die Vertragssoftware ge- mäß den Bestimmungen dieses Abschnitts A zu nutzen.
Nutzungsrechtseinräumung. Dem AG steht, soweit nicht abweichend vereinbart, das ausschließliche, unentgeltliche, unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen zu. Alle Unterlagen, Präsentationen, Berichte, Protokolle, die der AN in Zusammenhang mit der Leistungserbringung für seine Leistung anfertigt, unterliegen dem uneingeschränkten Eigentums- und Verfügungsrecht des AG, ohne dass es einer zusätzlichen Vergütung durch den AG bedarf. Der AN überträgt dem AG die Nutzungs- und Verwertungsbefugnisse an allen urheberrechtlich geschützten Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages. Des Weiteren versichert der AN, dass ihm keine Umstände bekannt sind, insbesondere keine Schutzrechte Dritter, die es erschweren oder unzulässig machen, die zur Erfüllung des Vertrages notwendigen Gegenstände und Verfahren herzustellen sowie, dass keine Ansprüche wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte gegen ihn geltend gemacht worden sind oder geltend gemacht werden können. Der AN stellt dem AG von allen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Schutzrechten, die infolge eines Verstoßes des AN gegen die vorgenannten Pflichten entstehen, frei.
Nutzungsrechtseinräumung. 6.1 Soweit dem Anbieter oder Dritten durch oder im Zusammenhang mit der Leistung, jeglichen Ergebnissen der Leistung oder Teilen hiervon Urheber-, Leistungsschutzrechte oder sonstige Rechte zustehen oder entstehen, räumt der Anbieter dem Auftraggeber mit Eingang der vollständigen Bezahlung – im Falle der Beauftragung eines Paketes/Bundles mit Eingang des Paket-/Bundle-Preises – alle für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte an der Leistung ein. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Auftraggebers ruhen diese Nutzungsrechte.
Nutzungsrechtseinräumung. 5.1 Soweit dem Verlag oder Dritten durch oder im Zusammenhang mit der Leistung, jeglichen Ergebnissen der Leistung oder Teilen hiervon Urheber-, Leistungsschutzrechte oder sonstige Rechte zustehen oder entstehen, räumt der Verlag dem Auftraggeber mit Eingang der vollständigen Bezahlung – im Falle der Beauftragung im Rahmen eines Onlinepaketes mit Eingang des Paketpreises – alle für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte an der Leistung ein. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Auftraggebers ruhen diese Nutzungsrechte.
Nutzungsrechtseinräumung. 8.1 Der Anbieter räumt, soweit seine Rechtsmacht reicht, dem Auftraggeber mit Eingang der vollständigen Bezahlung – im Falle der Beauftragung im Rahmen eines Paketes mit Eingang des Paketpreises – das zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte, und frei auf Dritte übertragbare Recht zur Nutzung und Verwertung des Videoprodukts. Die Rechtseinräumung umfasst insbesondere das Senderecht, das Recht zur öffentlichen Aufführung und Zugänglichmachung, das Abrufrecht, das Datenbank- und Telekommunikationsrecht, die Videogrammrechte, dass Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, das Synchronisationsrecht sowie das Recht, das Videoprodukt zu bearbeiten und umzugestalten, insbesondere durch Verwertung von Teilen und Ausschnitten, sowie das Recht, das Videoprodukt in Verbindung mit anderen Produkten zu verwerten.
Nutzungsrechtseinräumung. 11.1 Der Anbieter räumt dem Auftraggeber das nicht ausschließliche, auf die Dauer der Vertragslaufzeit begrenzte und nicht übertragbare Recht ein, für die Geschäftslokale des Auftraggebers, die Gegenstand des Vertrages sind, mit den von GoLocal erhobenen Bewertungen sowie mit den zur Verfügung gestellten Werbemitteln zu werben. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Auftraggebers ruhen diese Nutzungsrechte.
Nutzungsrechtseinräumung. 2.1 CTC advanced räumt dem Kunden ab dem im Einzelvertrag ausgewiesenen Termin das nicht-ausschließliche, zeitlich unbeschränkte Recht ein, die CTC advanced-Software im Rahmen und nach Maßgabe dieser Bedingungen für die Lizenzierung von CTC advanced-Software auf Dauer zu nutzen.
Nutzungsrechtseinräumung. 2.1 cetecom advanced räumt dem Kunden ab dem im Einzelvertrag ausgewiesenen Zeitpunkt das nicht-ausschließliche, zeitlich für die Dauer des Content-Vertrages befristete, nicht-übertragbare Recht ein, den Content im Rahmen und nach Maßgabe dieser Bedingungen zu nutzen.
Nutzungsrechtseinräumung. Der Kunde räumt dem Anbieter unentgeltlich das einfache, zeitlich unbeschränkte, weltweite, übertragbare Recht ein, die Projektdaten in dem in Ziff. 17.1 definierten Umfang und für den dort definierten Zweck zu nutzen.