Nutzungsrechtseinräumung. Soweit dem Anbieter oder Dritten durch oder im Zusammenhang mit der Leistung, jeglichen Ergebnissen der Leistung oder Teilen hiervon Urheber-, Leistungsschutzrechte oder sonstige Rechte zustehen oder entstehen, räumt der Anbieter dem Auftraggeber mit Eingang der vollständigen Bezahlung beim Anbieter beschränkt auf den Vertragszeitraum alle für die vertragsgegenständliche Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen ein. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Auftraggebers ruhen diese Nutzungsrechte.
Nutzungsrechtseinräumung. 6.1 Soweit dem Anbieter oder Dritten durch oder im Zusammenhang mit der Leistungserbringung, jeglichen Ergebnissen der Leistung oder Teilen hiervon Urheber-, Leistungsschutzrechte oder sonstige Rechte zustehen oder entstehen, räumt der Anbieter dem Auftraggeber mit Eingang der vollständigen Bezahlung beschränkt auf die Vertragslaufzeit alle für die vertragsgegenständliche Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen ein. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Auftraggebers ruhen diese Nutzungsrechte.
6.2 Jegliche Nutzung überlassener Inhalte einschließlich überlassener Texte, Fotos oder Grafiken über die Vertragslaufzeit und/oder das durch den Anbieter erstellte Banner hinaus ist dem Auftraggeber untersagt.
Nutzungsrechtseinräumung. Dem AG steht, soweit nicht abweichend vereinbart, das ausschließliche, unentgeltliche, unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen zu. Alle Unterlagen, Präsentationen, Berichte, Protokolle, die der AN in Zusammenhang mit der Leistungserbringung für seine Leistung anfertigt, unterliegen dem uneingeschränkten Eigentums- und Verfügungsrecht des AG, ohne dass es einer zusätzlichen Vergütung durch den AG bedarf. Der AN überträgt dem AG die Nutzungs- und Verwertungsbefugnisse an allen urheberrechtlich geschützten Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages. Des Weiteren versichert der AN, dass ihm keine Umstände bekannt sind, insbesondere keine Schutzrechte Dritter, die es erschweren oder unzulässig machen, die zur Erfüllung des Vertrages notwendigen Gegenstände und Verfahren herzustellen sowie, dass keine Ansprüche wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte gegen ihn geltend gemacht worden sind oder geltend gemacht werden können. Der AN stellt dem AG von allen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Schutzrechten, die infolge eines Verstoßes des AN gegen die vorgenannten Pflichten entstehen, frei.
Nutzungsrechtseinräumung. 2.1 cetecom advanced räumt dem Kunden ab dem im Einzelvertrag ausgewiesenen Zeitpunkt das nicht-ausschließliche, zeitlich für die Dauer des Content-Vertrages befristete, nicht-übertragbare Recht ein, den Content im Rahmen und nach Maßgabe dieser Bedingungen zu nutzen.
2.2 Der Kunde darf den Content nur für die eigenen, aus dem im Einzelvertrag beschriebenen Zwecke nutzen. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, den Content für andere gewerbliche Leistungen gegenüber Dritten zu benutzen, insbesondere, aber nicht beschränkt auf, Leistungen, die ausschließlich oder überwiegend in der Nutzung und Anwendung des Contents bestehen.
2.3 Zur Vergabe von Unterlizenzen an dem Content ist der Kunde nicht berechtigt.
2.4 Sofern Dritt-Content aufgrund der Vorgaben Dritter von cetecom advanced nur an hierfür berechtigte Kunden weitergegeben werden darf, sichert der Kunde zu, zum Erhalt des Dritten-Contents berechtigt zu sein. Die Nutzungsrechtseinräumung über den Dritt-Content endet automatisch, sobald der Kunde die in Satz 1 genannte Berechtigung verliert.
Nutzungsrechtseinräumung. 9.1 Soweit dem Anbieter oder Dritten durch oder im Zusammenhang mit der Leistung, jeglichen Ergebnissen der Leistung oder Teilen hiervon Urheber-, Leistungsschutzrechte oder sonstige Rechte zustehen oder entstehen, räumt der Anbieter dem Auftraggeber mit Eingang der vollständigen Bezahlung beim Anbieter beschränkt auf den Vertragszeitraum alle für die vertragsgegenständliche Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen ein. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Auftraggebers ruhen diese Nutzungsrechte.
9.2 Soweit nicht anders vereinbart, ist eine Nutzung durch den Anbieter überlassener/erstellter Inhalte einschließlich überlassener/erstellter Texte, Fotos oder Grafiken über die Vertragslaufzeit und/oder die durch den Anbieter erstellte Stellenanzeige hinaus dem Auftraggeber untersagt.
9.3 Der Anbieter weist darauf hin, dass über die vorstehenden Nutzungsrechtsregelungen hinausgehende Nutzung durch den Auftraggeber – insbesondere eine Nutzung durch den Anbieter erstellter und/oder gelieferter Inhalte in anderen Publikationen oder Webseiten als der durch den Anbieter erstellten und veröffentlichen/zugänglichgemachten Stellenanzeigen – Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche (auch von dritter Seite) auslösen können.
Nutzungsrechtseinräumung. 6.1 Soweit dem Anbieter oder Dritten durch oder im Zusammenhang mit der Leistung, jeglichen Ergebnissen der Leistung oder Teilen hiervon Urheber-, Leistungsschutzrechte oder sonstige Rechte zustehen oder entstehen, räumt der Anbieter dem Auftraggeber mit Eingang der vollständigen Bezahlung – im Falle der Beauftragung eines Paketes/Bundles mit Eingang des Paket-/Bundle-Preises – alle für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte an der Leistung ein. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Auftraggebers ruhen diese Nutzungsrechte.
6.2 Jede Weitergabe von durch den Anbieter gestalteten Leistungsinhalten an Dritte sowie jede andere über die vertragsgemäße Nutzung hinausgehende Verwendung durch den Auftraggeber ist untersagt.
Nutzungsrechtseinräumung. 5.1 Soweit dem Verlag oder Dritten durch oder im Zusammenhang mit der Leistung, jeglichen Ergebnissen der Leistung oder Teilen hiervon Urheber-, Leistungsschutzrechte oder sonstige Rechte zustehen oder entstehen, räumt der Verlag dem Auftraggeber mit Eingang der vollständigen Bezahlung – im Falle der Beauftragung im Rahmen eines Onlinepaketes mit Eingang des Paketpreises – alle für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte an der Leistung ein. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Auftraggebers ruhen diese Nutzungsrechte.
5.2 Jede Weitergabe von durch den Verlag gestalteten Leistungsinhalten an Dritte sowie jede andere über die vertragsgemäße Nutzung hinausgehende Verwendung durch den Auftraggeber ist untersagt.
Nutzungsrechtseinräumung. 8.1 Der Anbieter räumt, soweit seine Rechtsmacht reicht, dem Auftraggeber mit Eingang der vollständigen Bezahlung – im Falle der Beauftragung im Rahmen eines Paketes mit Eingang des Paketpreises – das zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte, und frei auf Dritte übertragbare Recht zur Nutzung und Verwertung des Videoprodukts. Die Rechtseinräumung umfasst insbesondere das Senderecht, das Recht zur öffentlichen Aufführung und Zugänglichmachung, das Abrufrecht, das Datenbank- und Telekommunikationsrecht, die Videogrammrechte, dass Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, das Synchronisationsrecht sowie das Recht, das Videoprodukt zu bearbeiten und umzugestalten, insbesondere durch Verwertung von Teilen und Ausschnitten, sowie das Recht, das Videoprodukt in Verbindung mit anderen Produkten zu verwerten.
8.2 Im Falle eines Zahlungsverzuges des Auftraggebers ruhen die vorstehend bezeichneten Nutzungsrechte.
Nutzungsrechtseinräumung. Theobald Software räumt dem Kun- den an der überlassenen Software das einfache, nicht-ausschließliche, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht ein, die Vertragssoftware ge- mäß den Bestimmungen dieses Abschnitts A zu nutzen.
2.1 Die Lizenzierung der Software erfolgt im Wege einer Server-Lizenz, einer Entwickler-Lizenz, einer Standort-Lizenz oder einer Runtime-Li- zenz.
Nutzungsrechtseinräumung. 2.1 CTC advanced räumt dem Kunden ab dem im Einzelvertrag ausgewiesenen Termin das nicht-ausschließliche, zeitlich für die Dauer des Miet- Lizenzvertrages befristete, nicht-übertragbare Recht ein, die CTC advanced-Software im Rahmen und nach Maßgabe dieser Bedingungen für die Lizenzierung von CTC advanced-Software auf Zeit zu nutzen.
2.2 Der Kunde darf die CTC advanced-Software nur für die eigenen, aus dem im Einzelvertrag niedergelegten Geschäftsgegenstand ersichtlichen internen Zwecke nutzen. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die CTC advanced- Software für andere gewerbliche Leistungen gegenüber Dritten zu benutzen, insbesondere, aber nicht beschränkt auf Leistungen, die ausschließlich oder überwiegend in der Nutzung und Anwendung der CTC advanced-Software bestehen.
2.3 Zur Vergabe von Unterlizenzen ist der Kunde nicht berechtigt.
2.4 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Aushändigung des Quellcodes oder auf Zugang zum Quellcode.