Common use of Sicherstellung der technisch einwandfreien Funktionsfähigkeit Clause in Contracts

Sicherstellung der technisch einwandfreien Funktionsfähigkeit. Bei vom BRK-Vertragspartner zur Verfügung gestellten Geräten gewährleistet dieser die Sicherstellung der technisch einwandfreien Funktion der Geräte sowie die korrekte Anbindung an die Hausnotrufzentrale während der vertraglichen Versorgungsdauer. Er führt dazu geeignete Kontrollen durch. Es kann jedoch keine Garantie für das Funktionieren und die Verfügbarkeit des Fernsprech-, Mobilfunk- und/oder Datennetzes sowie kundeneigener Hardware übernommen werden. Der Teilnehmer ist zur Gewährleistung des störungsfreien Funktionierens des Hausnotrufs/Mobilrufs verpflichtet und ihm bekanntwerdende Störungen und/oder Schäden jeglicher Art unverzüglich dem BRK-Vertragspartner anzuzeigen. Um die Funktionstüchtigkeit des Mobilrufgerätes zu überprüfen, verpflichtet sich der Teilnehmer, einen Testnotruf pro Monat an die Notrufzentrale durchzuführen. Ferner trägt der Teilnehmer dafür Sorge, dass das Gerät stets ausreichend geladen/ betriebsbereit ist und eine Verbindung zum Mobilfunknetz besteht. Der BRK-Vertragspartner haftet nicht für Funktionsausfälle des Mobilrufgeräts wegen unzureichender Stromversorgung und/oder fehlendem Netzempfang.

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Samples: www.kvnl.brk.de, hausnotruf.brk-muenchen.de

Sicherstellung der technisch einwandfreien Funktionsfähigkeit. Bei vom BRKDRK-Vertragspartner zur Verfügung gestellten Geräten gewährleistet dieser die Sicherstellung der technisch einwandfreien einwand- freien Funktion der Geräte sowie die korrekte Anbindung an die Hausnotrufzentrale während der vertraglichen Versorgungsdauer. Er führt dazu geeignete Kontrollen durch. Es kann jedoch keine Garantie für das Funktionieren und die Verfügbarkeit des Fernsprech-Fern- sprech-, Mobilfunk- und/oder Datennetzes sowie kundeneigener Hardware übernommen werden. Der Teilnehmer ist zur Gewährleistung Gewähr- leistung des störungsfreien Funktionierens des Hausnotrufs/Mobilrufs verpflichtet und ihm bekanntwerdende Störungen und/oder Schäden jeglicher Art unverzüglich dem BRKDRK-Vertragspartner anzuzeigen. Um die Funktionstüchtigkeit des Hausnotrufgerätes/Mobilrufgerätes zu überprüfen, verpflichtet sich der Teilnehmer, einen Testnotruf Test- notruf pro Monat an die Notrufzentrale durchzuführen. Ferner trägt der Teilnehmer dafür Sorge, dass das Gerät stets ausreichend geladen/ betriebsbereit ist und eine Verbindung zum Mobilfunknetz besteht. Der BRKDRK-Vertragspartner haftet nicht für Funktionsausfälle Funktions- ausfälle des Mobilrufgeräts wegen unzureichender Stromversorgung und/oder fehlendem Netzempfang.

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Samples: www.drk-reutlingen.de

Sicherstellung der technisch einwandfreien Funktionsfähigkeit. Bei den vom BRK-Vertragspartner DRK zur Verfügung gestellten Geräten gewährleistet dieser die Sicherstellung der technisch einwandfreien Funktion der Geräte einwandfreie Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit sowie die korrekte Anbindung an die Hausnotrufzentrale während der vertraglichen VersorgungsdauerVersor- gungsdauer. Er führt dazu geeignete Kontrollen durch. Es kann jedoch keine Garantie für das Funktionieren und die Verfügbarkeit des Fernsprech-, Mobilfunk- Mobilfunk und/oder Datennetzes sowie kundeneigener Hardware übernommen werden. Der Teilnehmer ist zur Gewährleistung des störungsfreien Funktionierens des HausnotrufsHausnot- rufs/Mobilrufs verpflichtet und ihm bekanntwerdende bekanntwerdenden Störungen und/oder Schäden jeglicher Art unverzüglich dem BRK-Vertragspartner DRK anzuzeigen. Um die Funktionstüchtigkeit des Mobilrufgerätes zu überprüfen, verpflichtet sich der Teilnehmer, einen Testnotruf pro Monat an die Notrufzentrale Hausnotrufzentrale durchzuführen. Ferner trägt der Teilnehmer dafür Sorge, dass das Gerät stets ausreichend geladen/ geladen/betriebsbereit ist und eine Verbindung zum Mobilfunknetz Mobilfunk- netz besteht. Der BRK-Vertragspartner Das DRK haftet nicht für Funktionsausfälle des Mobilrufgeräts wegen unzureichender Stromversorgung Stromver- sorgung und/oder fehlendem Netzempfang.

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Samples: www.drk-goslar.de

Sicherstellung der technisch einwandfreien Funktionsfähigkeit. Bei vom BRKDRK-Vertragspartner zur Verfügung gestellten Geräten gewährleistet dieser die Sicherstellung Sicherstel- lung der technisch einwandfreien Funktion der Geräte sowie die korrekte Anbindung an die Hausnotrufzentrale Hausnot- rufzentrale während der vertraglichen Versorgungsdauer. Er führt dazu geeignete Kontrollen durch. Es kann jedoch keine Garantie für das Funktionieren und die Verfügbarkeit des Fernsprech-, Mobilfunk- Mobil- funk- und/oder Datennetzes sowie kundeneigener Hardware übernommen werden. Der Teilnehmer ist zur Gewährleistung des störungsfreien Funktionierens des Hausnotrufs/Mobilrufs verpflichtet und verpflichtet, ihm bekanntwerdende bekannt werdende Störungen und/oder Schäden jeglicher Art unverzüglich dem BRKDRK-Vertragspartner anzuzeigen. Um die Funktionstüchtigkeit des Mobilrufgerätes zu überprüfen, verpflichtet sich der Teilnehmer, einen Testnotruf pro Monat an die Notrufzentrale durchzuführen. Ferner trägt der Teilnehmer dafür Sorge, dass das Gerät stets ausreichend geladen/ betriebsbereit ist und eine Verbindung zum Mobilfunknetz besteht. Der BRKDRK-Vertragspartner haftet nicht für Funktionsausfälle des Mobilrufgeräts wegen unzureichender unzu- reichender Stromversorgung und/oder fehlendem Netzempfang.

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Samples: www.drk-kv-calw.de