SiGe-Koordination in der Ausführungsphase Musterklauseln

SiGe-Koordination in der Ausführungsphase. Die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators gemäß Baustellenverordnung werden dem Auftragnehmer für die in den Verdingungsunterlagen beschriebene Baumaßnahme übertragen. Während der Ausführungsphase hat er folgende Aufgaben wahrzunehmen: Wahrnehmen der Aufgaben nach § 3 Abs. 3 BaustellV Prüfen und eventuell ergänzen bzw. anpassen des SiGe-Planes an die tatsächlichen Baustellenverhältnisse. Erstellen und gegebenenfalls aktualisieren der Vorankündigung. Überprüfung der Einhaltung der Arbeitsschutzverpflichtungen der beteiligten Unternehmen. Organisieren und Koordinieren der Zusammenarbeit aller beteiligten Unternehmen und deren Einweisungen in den SiGe-Plan besonders im Hinblick auf gegenseitige Gefährdungen. Stichprobenhafte Überprüfung der beteiligten Unternehmer und deren Beschäftigten auf Einhaltung der im SiGe-Plan festgelegten Maßnahmen. Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbesprechungen und – Begehungen gegebenenfalls unter Einbeziehung der Firmenleitungen und deren Sicherheitsfachkräften sowie der zuständigen Behörden und Berufsgenossenschaften. Berücksichtigen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechsel- wirkungen der Einwirkungen aus der Umgebung der Baustelle. Fortschreiben und Anpassen des SiGe-Planes und der Unterlage bei veränderten Bedingungen (dazu gehören jedoch nicht solche wesentliche Änderungen, die vom Auftraggeber, amtlichen Stellen oder auf Grund nicht vorhersehbarer Einflüsse erforderlich werden.) Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ist mit einem Prüf-, Besichtigungs- und Hinweisrecht ausgestattet, das bei Gefahr im Verzug auch direkte Anweisungen an Beschäftigte beinhaltet. Den Hinweisen des SiGe-Koordinators ist Folge zu leisten.