Sonderkündigungsrecht des Auftragnehmers. Nach Vorlage von Unterlagen gemäß § 1.1 Satz 2 AVB kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Frist für die Zustimmung nach § 1.1 Satz 2 AVB setzen. Er kann den Vertrag kündigen, wenn der Auftraggeber die Zustimmung verweigert oder innerhalb der o.g. Frist keine Erklärung zu den Unterlagen abgibt. Nimmt der Auftragnehmer sein Sonderkündigungsrecht nach Vorliegen der o. g. Voraussetzungen wahr, ist er nur berechtigt, die Vergütung zu verlangen, die auf die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen entfällt.
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Samples: Architekten /Ingenieurvertrag, Architektenvertrag, Architektenvertrag
Sonderkündigungsrecht des Auftragnehmers. Nach Vorlage von Unterlagen gemäß § 1.1 Satz 2 AVB kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Frist für die Zustimmung nach § 1.1 Satz 2 AVB setzen. Er kann den Vertrag kündigen, wenn der Auftraggeber die Zustimmung verweigert oder innerhalb der o.g. Frist keine Erklärung zu den Unterlagen abgibt. Nimmt der Auftragnehmer sein Sonderkündigungsrecht nach Vorliegen der o. g. Voraussetzungen wahr, ist er nur berechtigt, die Vergütung zu verlangen, die auf die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen entfällt.
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