Sonstige Omnibusse Musterklauseln

Sonstige Omnibusse. Omnibusse, die weder im Linienverkehr, noch im Gele- genheitsverkehr verwendet werden (z.B. Hotelomni- busse, Werkomnibusse).
Sonstige Omnibusse. Omnibusse, die weder im Linienverkehr, noch im Gelegenheits- verkehr verwendet werden (z.B. Hotelomnibusse, Werkomni- busse). 18.3.1Hotelomnibusse Hotelomnibusse sind Omnibusse, die auf den Eigentü- mer oder Pächter des Hotels zugelassen sind und aus- schließlich zur Beförderung von Hotelgästen und ihrem Gepäck zwischen Bahnhof, Flugplatz oder Schiffsanlege- station und dem Hotel für Ausflugsfahrten mit Hotelgä- sten verwendet werden. 18.3.2Werkomnibusse und Schulomnibusse Werkomnibusse sind Omnibusse, die dem Werk selbst oder einem dem Werk vertraglich verpflichteten Unter- nehmen gehören und ausschließlich zur Beförderung der Belegschaft dieses Werkes und deren Angehörigen zu und von der Arbeitsstätte und aus Anlass von Beleg- schaftsveranstaltungen verwendet werden. Schulomnibusse sind Werkomnibussen gleichgestellt.