Auskünfte über den Schadenverlauf Musterklauseln

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schaden- verlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: - Art und Verwendung des Fahrzeugs, - Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, - Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, - Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neu- einstufung ausgewirkt haben, - ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und - ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits ent- sprechende Auskünfte erteilt worden sind.
Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen:
Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenver- laufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu las- sen: - Art und Verwendung des Fahrzeugs, - Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, - Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung, - Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahr- zeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstu- fung ausgewirkt haben, - ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und - ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits ent- sprechende Auskünfte erteilt worden sind.
Auskünfte über den Schadenverlauf. Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: • Art und Verwendung des Fahrzeugs, • Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, • Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko, • Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben, • ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von 3 Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleis- tet worden sind und • ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Aus- künfte erteilt worden sind. Wir sind berechtigt, beim Vorversicherer zum Schadenverlauf anzufragen und das Ergebnis der Anfrage zu speichern. Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-Haftpflichtver- sicherung und in der Vollkasko Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versiche- rer? Dann müssen wir ihm auf Anfrage diese Auskünfte geben. Wir informieren den Nachversicherer über den tatsächlichen Schaden- verlauf, nicht über Sondereinstufungen.
Auskünfte über den Schadenverlauf. I.9.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs fol- gende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: I.9.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kraftfahrzeug- Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versi- cherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ih- rem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach I.9.1 zu geben.
Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir dürfen uns bei Übernahme eines Schadenverlaufes folgende Auskünfte vom Vor- versicherer geben lassen: - Art und Verwendung des Fahrzeuges, - Beginn und Ende des Vertrages für das Fahrzeug, - den erreichten Schadenfreiheitsrabattstatus, ausgedrückt durch die Anzahl der scha- denfreien Kalenderjahre, - Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeuges, die sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben, - ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bil- dung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und - ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Auskünfte erteilt worden sind.
Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei der Übernahme eines Schadenverlaufs folgende Auskünfte vom Vorver- sicherer geben zu lassen:
Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Auskünfte vom Vorversicherer
Auskünfte über den Schadenverlauf. I.9.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: - Art und Verwendung des Fahrzeugs, - Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, - Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und der Fahrzeugvollversicherung, - Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben, - ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleis- tet worden sind und - ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Aus- künfte erteilt worden sind. Sind Sie mit Ihrem Fahrzeug zu uns gewechselt, wird der Schadenverlauf des bisherigen Versicherungsvertrages berücksichtigt, wenn dies durch eine Bescheinigung des Vorversicherers nachgewiesen wird. Sie werden bei der Festsetzung des Beitrags so behandelt, als wären Sie während der Vorversichererzeit bereits bei uns versichert gewesen. Hierbei stellt der vom Vorversicherer bestätigte Schadenverlauf die anrechenbare Ober- grenze dar. I.9.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kraftfahrzeug-Haft- pflicht- und der Fahrzeugvollversicherung Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Aus- künfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach I. 9.1 zu geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf. Ein nach A.5.2 vereinbarter Rabatt-Schutz sowie Sondereinstufungen - mit Ausnahme der Regelung nach I.2.2.1 - werden nicht berücksichtigt.
Auskünfte über den Schadenverlauf