Sortierfolge der Unterlagen. Die Datenstelle sortiert die zur Durchführung der Prüfung nach § 42 RSAV bereitzustellen- den relevanten Unterlagen je Fall nach - der Kostenträgerkennung und - innerhalb dieser Kostenträgerkennung nach der Krankenversichertennummer.
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Sortierfolge der Unterlagen. Die Datenstelle sortiert die zur Durchführung der Prüfung nach § 42 20 Abs. 4 RSAV bereitzustellen- den bereitzustel- lenden relevanten Unterlagen je Fall nach - der Kostenträgerkennung und - innerhalb dieser Kostenträgerkennung nach der Krankenversichertennummer.
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Samples: Datenstellenvertrag, Datenstellenvertrag, Datenstellenvertrag
Sortierfolge der Unterlagen. Die Datenstelle sortiert die zur Durchführung der Prüfung nach § 42 RSAV bereitzustellen- den bereitzustellenden relevanten Unterlagen je Fall nach - der Kostenträgerkennung und - innerhalb dieser Kostenträgerkennung nach der Krankenversichertennummer.
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