Common use of Spareinrichtung – Sparordnung Clause in Contracts

Spareinrichtung – Sparordnung. 1. Die Genossenschaft betreibt eine Spareinrichtung, um Spargelder oder Einlagen gegen Namensschuldverschreibungen1 der Mitglieder und ihrer Angehörigen (§ 15 AO) entgegenzunehmen. Sie unterliegt der Aufsicht nach dem Gesetz über das Kreditwesen. 2. Die Genossenschaft ist dem Selbsthilfefonds zur Sicherung von Spareinlagen bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung angeschlossen. 3. Die Sparordnung regelt die allgemeinen Sparbedingungen zwischen der Genossenschaft und den Sparern. Sie wird im Kassenraum in zugänglicher Weise ausgehängt oder ausgelegt. Außerdem kann jeder Sparer die Aushän- digung eines Exemplares verlangen. Die Sparordnung steht auch unter der Internetadresse xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxx.xx zum Download bereit. Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen (zum Beispiel für das Online-Banking) „Besondere Bedingungen“, die Abweichungen oder Ergän- zungen zur Sparordnung enthalten. Diese werden bei Kontoeröffnungen oder bei Erteilung eines Auftrags mit dem Sparer vereinbart.

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Samples: Sparordnung

Spareinrichtung – Sparordnung. (1. ) Die FROHE ZUKUNFT Wohnungsgenossenschaft eG mit dem Sitz in Halle (Saale) und der Geschäftsanschrift Xxxxxxxxxxxxx 0x xx 00000 Xxxxx (Xxxxx) (nachstehend kurz Genossenschaft genannt) betreibt eine Spareinrichtung, um Spargelder oder Einlagen gegen Namensschuldverschreibungen1 der Mitglieder und ihrer Angehörigen (§ 15 AO) entgegenzunehmen. Sie unterliegt der Aufsicht nach dem Gesetz über das Kreditwesen. (2. ) Die Genossenschaft ist dem Selbsthilfefonds zur Sicherung von Spareinlagen bei Wohnungsgenossenschaften Woh- nungsgenossenschaften mit Spareinrichtung angeschlossen. (3. ) Die Sparordnung regelt die allgemeinen Sparbedingungen zwischen der Genossenschaft und den Sparern. Sie wird im Kassenraum Geschäftsraum in zugänglicher Weise ausgehängt oder ausgelegtaus- gelegt. Außerdem kann jeder Sparer die Aushän- digung Aushändigung eines Exemplares Exemplars verlangen. Die Sparordnung steht auch unter der Internetadresse xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxx-xxxxxxx.xx zum Download bereit. Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen (zum Beispiel z. B. für das Online-Banking) „Besondere Bedingungen“Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergän- zungen Ergänzungen zur Sparordnung enthalten. Diese werden bei Kontoeröffnungen oder bei Erteilung eines Auftrags mit dem Sparer vereinbartDiesewerdenbeiKontoeröffnungoderbeiErteilungeinesAuftragesmitdemSparervereinbart.

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Spareinrichtung – Sparordnung. 1. Die Genossenschaft betreibt eine Spareinrichtung, um Spargelder oder Einlagen gegen Namensschuldverschreibungen1 Namens- schuldverschreibungen der Mitglieder und ihrer Angehörigen (§ 15 AO) entgegenzunehmen. Sie unterliegt der Aufsicht nach dem Gesetz über das Kreditwesen. 2. Die Genossenschaft ist dem Selbsthilfefonds zur Sicherung von Spareinlagen bei Wohnungsgenossenschaften Wohnungsge- nossenschaften mit Spareinrichtung angeschlossen. 3. Die Sparordnung regelt die allgemeinen Sparbedingungen zwischen der Genossenschaft und den Sparern. Sie wird im Kassenraum in zugänglicher Weise ausgehängt oder ausgelegt. Außerdem kann jeder Sparer die Aushän- digung eines Exemplares verlangen. Die Sparordnung Sparord- nung steht auch unter im Internet auf der Internetadresse xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxx.xx Seite der Genossenschaft xxx.xx-xx.xx zum Download bereitbe- reit. Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen (zum Beispiel für das Online-Banking) „Besondere Bedingungen“, die Abweichungen oder Ergän- zungen Ergänzungen zur Sparordnung enthalten. Diese Die- se werden bei Kontoeröffnungen oder Kontoeröffnung ober bei Erteilung eines Auftrags Auftrages mit dem Sparer vereinbart.

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